Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Selbständigkeit  (Gelesen 10887 mal)

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Offline Marco

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Selbständigkeit
« am: 14. März 2006, 10:47:19 »
Hallo Forum,

soweit ich das überblicke sind Einkünfte aus einer Selbständigkeit als Einzelunternehmer. Was tut man denn als Selbständiger am steuerlich am besten, wenn man in Frankreich wohnen möchte?

GmbH gründen und sich selbst anstellen?
Gibts andere Möglichkeiten?

Grüße,
Marco

Guest

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Selbständigkeit
« Antwort #1 am: 02. Juni 2006, 20:10:03 »
Hallo Marco,

das würde mich auch sehr interessieren. Mein Freund und ich wollen nach Frankreich ziehen, denn
ich bin Deutsch-Französin. Allerdings will er weiterhin in Deutschland arbeiten (Baden Württemberg).
Als Arbeitnehmer wäre er in Frankreich Steuerpflichtig, wie ist es aber wenn er sich in Deutschland
selbständig machen will und in Frankreich wohnt? wird er dann doppeltversteuert?

Vielen Dank im voraus,
Gruss
Julie

Offline Marco

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Selbständigkeit
« Antwort #2 am: 07. Juni 2006, 12:23:41 »
Hi Julie,

doppelt versteuert wird er nicht. Nach meinem Kenntnisstand ist es so, daß man als Selbständiger dann in Deutschland seine Steuern zahlt und in Frankreich eben keine Einkommensteuer mehr. Man hat damit also auch keinen (Einkommen-)Steuervorteil als Grenzgänger.

Anders sieht's warscheinlich aus, wenn er eine GmbH gründet und sich selbst bei dieser anstellt. Dann wäre er ja wieder Angestellter.

Grüße,
Marco

Offline Sylvia

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Selbständigkeit
« Antwort #3 am: 09. August 2006, 16:36:18 »
Hallo Marco!
Ist das Thema schon weiter? Ich bin auch in der Situation, ich bin selbstständig, habe mein Geschäft in D, werde meinen Wohnsitz ersmal hier gemeldet lassen, mein Freund ist nebenberuflich selbstständig, er wird Grenzgänger, meldet seinen Betriebssitz bei mir mit an. Mein Steuerberater ist noch nicht Fit, wir haben einen Termin im September, bis dahin weiß er, denke ich, mehr. Was ich jetzt schon weiß, es gibt dann keinen Steuerfreibetrag mehr sondern eine Steuerpauschale von (weiß nicht genau) 20% oder 25% ab dem ersten Euro. Ist das jetzt gut oder schlecht?? Ist damit die Einnahme oder der Gewinn gemeint?
Fragen über Fragen...
Je t'embrasse
Sylvia

Offline Marco

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Selbständigkeit
« Antwort #4 am: 10. August 2006, 09:15:04 »
Nein, leider hab ich dazu noch keine weiteren Infos.

Grüße,
Marco

Offline Sylvia

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Selbständigkeit
« Antwort #5 am: 10. August 2006, 09:28:30 »
Dann verfolge ich das mal weiter und poste meine Ergebnisse hier!
Je t'embrasse
Sylvia

Guest

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Selbständigkeit
« Antwort #6 am: 05. September 2006, 09:35:59 »
Liebe Forum-Mitglieder,

kann mir jemand sagen, wie es geht, wenn man als Grenzgängerin fest angestellt in Deutschland arbeitet, in Frankreich wohnt (und Steuern zahlt) und ab und zu eine kleine Rechnung nach Deutschland stellt (Nebentätigkeit)? Was muss da alles auf die Rechnung? Bisher habe ich die Rechnungen von D gestellt mit USt und UStNr. Die habe ich in Frankreich nicht und mein Auftraggeber weiß auch nichts....

Vielen Dank schonmal,
Kulturjunkie

Guest

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Selbständigkeit
« Antwort #7 am: 01. Oktober 2006, 16:09:15 »
Hallo Grenzgänger,

mit Interesse habe ich dieses Forum gelesen, denn ich bin in einer analogen Situation: Ich bin selbständig in Deutschland angemeldet, aber momentan beruflich hauptsächlich in Paris tätig, so dass ich auch hier seit 2005 eine Zweitwohnung bezogen habe.
Gestern kam ein Schreiben vom Pariser Steueramt, die Einkommensteuer für 2005 sei noch nicht bezahlt worden. Ich bin etwas verwundert, woher die meine Adresse haben und was ich nun mit dem Schreiben machen soll. Gar nicht antworten, mich auf eine Diskussionmit dem FA einlassen oder etwa hier einen Steuerberater fragen? Ich wäre sehr dankbar über einen Tipp oder ähnliche Erfahrungen.

Vielen Dank im Voraus,
Andi

Offline Marco

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Selbständigkeit
« Antwort #8 am: 02. Oktober 2006, 09:51:18 »
Hi Andi,

geht es in dem Anschreiben um das bezahlen der Einkommensteuer 2005 oder um die Abgabe der Steuererklärung 2005? Wenn du etwas bezahlen sollst, müsste dir das Finanzamt vorher zumindest einen Steuerbescheid zugeschickt haben.

"Gar nicht antworten" würde ich als Möglichkeit ausschließen. Bist du mehr als 183 Tage aus 2005 in Frankreich gewesen? Falls nicht, zahlst du deine Steuern aller Wahrscheinlichkeit nach in Deutschland und müsstest das auf dem französischen Finanzamt nur klar stellen.

Grüße,
Marco

Offline Andi

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Selbständigkeit
« Antwort #9 am: 02. Oktober 2006, 14:26:34 »
Hi Marco

Danke für die prompte Antwort!
Bei dem Anschreiben handelt es sich präzise um "Impôt sur revenu - demande de déclaration" mit einer Aufforderung, die Steuererklärung für 2005 nachzureichen, da diese noch nicht abgegeben.
Einen Bescheid oder Ähnliches habe ich vorher nicht bekommen.
Meine Steuern zahle ich ordnungsgemäss in Deutschland. Hast du eine Idee, wie ich dies dem FA in Paris am besten klarstellen kann? Evtl. eine Bescheinigung oder ähnliches aus Deutschland ersuchen?

Vielen Dank und viele Grüsse (momentan) aus Paris,
Andi

Offline Marco

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Selbständigkeit
« Antwort #10 am: 02. Oktober 2006, 15:07:13 »
Hi Andi,

Dann hat man dir nur eine Erinnerung zugesandt, daß du noch keine Steuererklärung 2005 eingereicht hast.

Als Bescheinigung sollte eigentlich dein deutscher Steuerbescheid oder sogar dein deutscher Lohnzettel reichen. Darauf steht ja, daß du Steuern zahlst.

Es kann durchaus sein, daß du dennoch eine Steuererklärung in Frankreich abgeben musst, die dann eben bei 0 landet. Dazu kannst du aber ruhig den Sachbearbeiter auf dem französischen FA fragen - die helfen in einer solchen Situation sicherlich gerne, die Situation aufzuklären. Zumindest waren das bisher so die Erfahrungen die andere in ähnlicher Situation machen konnten.

Viele Grüße,
Marco

Offline Andi

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Selbständigkeit
« Antwort #11 am: 02. Oktober 2006, 19:50:01 »
Hi Marco,

nochmals Danke für deine Mühen,
ich habe heute Nachmittag meinen deutschen Steuerberater sprechen können, der mir sagte, ich solle erst einmal die Erklärung mit der Angabe, dass ich unter meiner Steuernummer beim FA in Deutschland versteuere, zurückschicken.

Ich werde die Reaktion dann bekanntgeben,
bis bald,
Andi

Offline Marco

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Selbständigkeit
« Antwort #12 am: 03. Oktober 2006, 00:50:49 »
Zitat von: Andi
Ich werde die Reaktion dann bekanntgeben,
das wär super :-).

merci et au revoir,
marco

Offline Dieter12

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Selbständigkeit
« Antwort #13 am: 03. Oktober 2006, 11:11:13 »
Zitat von: Andi
Gestern kam ein Schreiben vom Pariser Steueramt, die Einkommensteuer für 2005 sei noch nicht bezahlt worden. Ich bin etwas verwundert, woher die meine Adresse haben und was ich nun mit dem Schreiben machen soll.
Andi
Hi Andi,

Ich vermute, dass das FA deine Adresse deshalb gespeichert hat, weil Du sicherlich für deinen Zweitwohnsitz die "taxe d'habitation" bezahlst, die Du möglicherweise (?) bei der D Steuererklärung absetzen kannst. Ich gebe jedenfalls die taxe d'habitation anteilig für mein Arbeitszimmer an.

Gruss, Dieter

Offline Andi

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Selbständigkeit
« Antwort #14 am: 04. Oktober 2006, 09:23:56 »
Hi Dieter,

ich vermute genau das selbe: Ich bin ziemlich sicher über meinen Vermieter - eine grosse Gesellschaft ürigens - angemeldet worden und daher auch bei den Behörden registriert.
Das Zimmer wird übrigens auch von meinem Steuerberater bei der D Steuererklärung abgesetzt. Um die taxe d'habitation habe ich noch gar nicht gekümmert (mir fällt jetzt wieder ein: es kam nur dieses Jahr eine schriftliche Anfrage, die ich erst mal links liegen habe lassen und dann vergessen habe).
Auf die Idee, auch diese absetzen zu können, bin ich noch gar nicht gekommen. Vielen Dank für den Tipp!

Gruss, Andi