Da ich meine Wohnung in Wissembourg ab 1.12.2009 angemietet habe,
stellt sich für mich die Frage ob die Ab- Anmeldung zum 01.12. oder zum 01.1.2010
sinnvoller ist...
Vielleicht könnt ihr mir ja ein paar Denkanstöße geben...
Vielen Dank im Voraus.....
Gruß Hans