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Autor Thema: Seit Mai 2015 getrennt lebend ,Frau DE Angestellt ich in FR in DE Angestellt  (Gelesen 5696 mal)

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Offline Jörg_88

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Hallo

Meine Frau und ich leben seit Mai 2015 getrennt Lebend Sie in DE Angestellte und dort gemeldet seit Mai.
Ich weiterhin in FR,Angestellter in DE und in France gemeldet also Grenzgänger.

Nun wie ist das jetzt für mich mit der Steuerberechnung zähle ich nun als Single in der Berrechnung 20% vom Brutto Jahreseinkommen oder stehen mir noch die 10% zu da weiterhin Verheiratet aber getrennt lebend ?
Möchte wissen was ich nächstes Jahr zu berappen habe ?

 :anixwissen:
« Letzte Änderung: 03. Juli 2015, 17:46:20 von Jörg_88 »

Offline Jörg_88

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Niemand keine Ahnung von nichts ?  :anixwissen:

Offline pifolog

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...  in der Berrechnung 20% vom Brutto Jahreseinkommen oder stehen mir noch die 10% zu da weiterhin Verheiratet aber getrennt lebend ?


 ???  da verstehe ich nicht was du meinst.

Aber egal,  du wirst das komplette Jahr 2015 steuerlich wie ein Single behandelt.



Offline Jörg_88

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Habe an dieser Tabelle ausschau gehalten wobei den Verdienst von 79000 habe ich nicht

Angenommen die Scheidung ist nun vollendet meine Neue Freundin bekommt ein Baby von mir ist aber Harz 4 in DE was ist Finanziell für mich das beste ?
Freundin in DE lassen oder mit nach FR einziehen lassen ?
« Letzte Änderung: 03. Juli 2015, 19:35:43 von Jörg_88 »

Offline -Helmut-

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Mit dem gesunden Menschenverstand ist wohl eine gewisse Logik gemeint;-)

Rein nach dem gesunden Menschenverstand ist ein Ehepaar solange verheiratet, bis ein Gerichtsurteil das Paar als geschieden definiert.

Demzufolge gilt dieser Grundsatz noch innerhalb des Trennungsjahres, denn geschieden werden kann nur werden, wer das Trennungsjahr absolviert hat.
Nachschauen könnte einfach sein ;-) Macht mancher leider nicht ;-)

http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/steuerklasse-fuer-getrennt-lebende-personen/

Okay, so einfach ist solcherlei Angelegenheit wohl nicht ganz, weil eventuell zweierlei Rechtsformen zu berücksichtigen sind.
Wenn ihr in Deutschland geschieden werdet, ändert sich die Angelegenheit auf deutsches Steuerrecht bezogen.

Für das französische Finanzamt ist eine steuerliche Betrachtung solange noch gleichgültig, solange dieses keine Nachteile aus einer Änderung hat.
Du hättest folglich dem franz. Finanzamt eine Änderungsmitteilung zu machen, wenn du offiziell geschieden bist!
So meine derzeitige Auslegung (genauer ---->  MEINUNG) der Angelegenheit.

Falls es im franz. Steuerrecht eine Abänderung vom deutschen Recht in besagtem Falle geben sollte, bitte entsprechend informieren.
Das würde für mich noch solange als Vermutung gelten, bis genauere Überprüfungen keinerlei Alternativen ermöglichen.

Für Kritiker meiner diversen Meinungen hier ein kleiner Hinweis.
Selbst Rechtsanwälte unterscheiden sich hinsichtlich Stand des Wissens. ;-) Eine gewisser RA namens Bossi wusste oft etwas mehr als Andere ;-)

Mit anderen Worten, alles ist relativ. Auch das Wissen. ;-)


Nachtrag:
Um deutlicher zu machen wie relativ so manches ist, hier noch eine nachträgliche Überlegung zum Thema PACS.
Rein zur Information hier eine Seite, die das Thema auf Deutsch beschreibt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ziviler_Solidarit%C3%A4tspakt

Soll bedeuten, ob sowas ab wann für dich in Betracht kommt, ist dir überlassen, bzw deinen Recherchen. 
« Letzte Änderung: 03. Juli 2015, 20:42:57 von -Helmut- »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Jörg_88

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Hallo Helmut
Danke für die Hilfe !
also Trennungsjahr ist schon lange vorbei bei der letzten Steuerklärung wurde alles Wahrheitsgemäss angegeben letztes jahr Mai 2014 ist meine Frau nach De gegangen und hatt sich in FR abgemeldet u. in DE angemeldet so auxh in der Steuerklärung angegeben.

Scheidung wird wohl die nächste Zeit anstehen alles Friedlich da wir uns Freundschaftlich getrennt haben .

Nun geht es darum wäre es besser Freundin nach FR zu holen sie bekommt ihr Kind dann in Fr und lebt mit mir zusammen in einem Haushalt somit gilt die Pacs ähnlich/gleich wie verheiratet Steuerlich gesehen .

oder bleibt die Freundin besser in DE da sie ja Harz4 hatt bekommt sie Unterstützung vom Staat und ich zahle Ja Unterhalt fürs Kind und kann es auf bei der Steuer auf dem Finanzamt angeben.

???

Gruss Jörg

Offline Alice

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Du müsstest dich bei der CAF informieren, ob es Leistungen für euch geben würde, wenn sie hierher zieht. Wird dann auch wieder auf dein Einkommen ankommen. Schau mal auf deren Internetseite.

Ansonsten würde ich deiner Freundin empfehlen in D zu bleiben mit eurem Kind - wenn es für dich  :winkerwinker:eine finanzielle/steuerliche Frage ist, ob ihr zusammen wohnen sollt oder nicht  >:D :xc:
Viele Grüße :-)