Mit dem gesunden Menschenverstand ist wohl eine gewisse Logik gemeint;-)
Rein nach dem gesunden Menschenverstand ist ein Ehepaar solange verheiratet, bis ein Gerichtsurteil das Paar als geschieden definiert.
Demzufolge gilt dieser Grundsatz noch innerhalb des Trennungsjahres, denn geschieden werden kann nur werden, wer das Trennungsjahr absolviert hat.
Nachschauen könnte einfach sein ;-) Macht mancher leider nicht ;-)
http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/steuerklasse-fuer-getrennt-lebende-personen/Okay, so einfach ist solcherlei Angelegenheit wohl nicht ganz, weil eventuell zweierlei Rechtsformen zu berücksichtigen sind.
Wenn ihr in Deutschland geschieden werdet, ändert sich die Angelegenheit auf deutsches Steuerrecht bezogen.
Für das französische Finanzamt ist eine steuerliche Betrachtung solange noch gleichgültig, solange dieses keine Nachteile aus einer Änderung hat.
Du hättest folglich dem franz. Finanzamt eine Änderungsmitteilung zu machen, wenn du offiziell geschieden bist!
So meine derzeitige Auslegung (genauer ----> MEINUNG) der Angelegenheit.
Falls es im franz. Steuerrecht eine Abänderung vom deutschen Recht in besagtem Falle geben sollte, bitte entsprechend informieren.
Das würde für mich noch solange als Vermutung gelten, bis genauere Überprüfungen keinerlei Alternativen ermöglichen.
Für Kritiker meiner diversen Meinungen hier ein kleiner Hinweis.
Selbst Rechtsanwälte unterscheiden sich hinsichtlich Stand des Wissens. ;-) Eine gewisser RA namens Bossi wusste oft etwas mehr als Andere ;-)
Mit anderen Worten, alles ist relativ. Auch das Wissen. ;-)
Nachtrag:
Um deutlicher zu machen wie relativ so manches ist, hier noch eine nachträgliche Überlegung zum Thema PACS.
Rein zur Information hier eine Seite, die das Thema auf Deutsch beschreibt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ziviler_Solidarit%C3%A4tspaktSoll bedeuten, ob sowas ab wann für dich in Betracht kommt, ist dir überlassen, bzw deinen Recherchen.