Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Schuldzinsen bei der Einkommensteuer absetzen  (Gelesen 7912 mal)

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Offline Eliott

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Schuldzinsen bei der Einkommensteuer absetzen
« am: 13. April 2008, 20:22:10 »
Hallo Leute,
bin neu hier und habe natürlich gleich eine Frage.

Ich habe vor in Frankreich ein Haus zu kaufen.
Habe nun von einem Bekannten mal einen Steuererklärung simulieren lassen.
In dieser wurden die Schuldzinsen für den Kredit mit 6.000 Euro angegeben.
So nun meine Frage.
40% von diesen jährlichen Schuldzinsen sind in den ersten fünf Jahren absetzbar,
man muss nicht vermietet haben, auch wenn man die Immobilie selbst nur bewohnt.
Ist das richtig ja?
Diese 40%, wären 2.400 Euro, diese werden nun direkt vom Steuerbetrag abgezogen oder?
Also keine Werbungskosten oder so?
Direkt !!!

Ist der französische Staat wirklich so gnädig?

Das macht bei dieser Zinshöhe ja schließlich 12.000 Euronen aus.

Danke schon im Vorfeld für eure Antworten

Offline Ralph

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Re: Schuldzinsen bei der Einkommensteuer absetzen
« Antwort #1 am: 18. April 2008, 08:15:03 »
Hallo,

also ich kenne das nur in Verbindung mit einem Neubau......
Ich konnte bisher nichts abziehen.


Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eric

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Re: Schuldzinsen bei der Einkommensteuer absetzen
« Antwort #2 am: 18. April 2008, 15:46:35 »
Hallo,

das war einmal mit den Zinsen.Leider kann man heute nichts mehr absetzen .

Viele Grüsse

Eric

Offline Dieter12

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Re: Schuldzinsen bei der Einkommensteuer absetzen
« Antwort #3 am: 18. April 2008, 16:42:58 »
Hi,

@Eliott
Es ist in der Tat so. Sarkozy hatte das in seinem Wahlkampf versprochen und es ist dann auch 2007 eingeführt worden. Nähere Erläuterungen findet man auf dem Net (z.B. http://www.boursorama.com/forum/message.phtml?page=1&id_message=371713223) oder bei den einschlägigen Beratern (Banken, usw).

@Ralph
Gilt nur für neue Kauf-/Baumaßnahmen.

@Eric
Achtung mit so eindeutigen Aussagen, die dann nicht ganz richtig sind.

Gruss, Dieter

Offline Eliott

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Re: Schuldzinsen bei der Einkommensteuer absetzen
« Antwort #4 am: 18. April 2008, 20:52:24 »
MMh,
im Onlineformular zur Steuererklärung stand nur.
"Zinsaufwendungen für Anleihen, die für den Erwerb der Hauptwohnung ....."

Wenn ich das richtig verstehe, muss es Erstbezug sein?

Grüße

Offline Dieter12

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Re: Schuldzinsen bei der Einkommensteuer absetzen
« Antwort #5 am: 18. April 2008, 21:08:10 »
Hi Eliott,

Soweit ich weiß, sind alle Wohnungs-und Hauskäufe betroffen, die dann dein Hauptwohnsitz werden und nicht nur neue Immobilien. Du kannst dir also eine alte Baracke kaufen, dort einziehen und dann von deinen Steuerersparnissen die Einweihungsfeier bestreiten.

Gruss, Dieter

Offline Eliott

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Re: Schuldzinsen bei der Einkommensteuer absetzen
« Antwort #6 am: 19. April 2008, 06:08:40 »
Hi Dieter12,
dann hatte ich dich wohl falsch verstanden.

Hier der Link zu offiziellen Steuerseite:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public;jsessionid=WMRYGUDNVMVX1QFIEMRSFFWAVARXAIV1?paf_dm=popup&paf_gm=content&paf_gear_id=500018&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_5366&espId=-1&temNvlPopUp=true

Da steht alles
40% im ersten Jahr
20% für die darauf folgenden 4 Jahre
auf alle Eigentumskäufe die den Hauptwohnsitz darstellen.

@Raplh
Ist ja auch erst im Sommer 2007 eingeführt worden.
Wird wohl sein wie in Deutschland mit der Eigenheimzulage, dort hat derjenige welcher zu spät gekommen ist nichts mehr bekommen.
Und hier is es halt grad andersrum.

Grüße

Offline Ralph

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Re: Schuldzinsen bei der Einkommensteuer absetzen
« Antwort #7 am: 19. April 2008, 13:17:07 »
Hallo Eliott,

damit kann ich leben......

Schließlich hab ich auch nicht die heute völlig überteuerten Hauspreise bezahlen müssen   >:D >:D

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eliott

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Re: Schuldzinsen bei der Einkommensteuer absetzen
« Antwort #8 am: 19. April 2008, 15:46:47 »
Hi Ralph,
du hast aber sonst keine gesundheitlichen Probleme oder?
Wenn es dich befreidigt dann ist ja gut und wir haben unseren Frieden.

Grüße