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Autor Thema: Saarland komplett Grenzgebiet?  (Gelesen 8991 mal)

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Offline Waylon57

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Saarland komplett Grenzgebiet?
« am: 21. April 2009, 20:50:15 »
Bonsoir,

mir ist eigentlich schon seit längerem bekannt das dass Saarland komplett als Grenzgebiet betrachtet wird und damit nicht unter diese 30 km Grenze fällt. Jetzt meine Frage, wo wird das explizit genannt?

Ein Mitarbeiter des Finanzamtes (nicht im Saarland) will mir nämlich weiß machen, das auch im Saarland diese 30 km Grenze gilt. Es wäre schön wenn ich meinen Protest mit dem entsprechenden Abkommen/Schriftstück belegen könnte.

Danke für Eure Antworten.
Gruß   

Offline pifolog

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Re: Saarland komplett Grenzgebiet?
« Antwort #1 am: 21. April 2009, 21:49:59 »
Hallo,

auf die Schnelle:

Staatskanzlei des Saarlandes
Saarland Öffentlichkeitsarbeit
Am Ludwigsplatz 14
66113 Saarbrücken
Tel.: +49 (0)681 - 501 1277

"Bei Grenzgängern mit Wohnsitz in Frankreich gehören zum Grenzgebiet auf französischer Seite alle in den Departements Haut - Rhin, Bas - Rhin und Moselle liegenden Städte und Gemeinden (erkennbar an den mit 57, 67 und 68 beginnenden Postleitzahlen) und auf deutscher Seite alle Städte und Gemeinden des Saarlandes sowie die grenznahen Teile von Baden-Württemberg und Rheinland–Pfalz. Die Orte, die zum Grenzgebiet dieser Länder gehören, sind in dem BMF- Schreiben vom 11.06.1996 (Bundessteuerblatt 1996, Teil I Seite 645 ff) aufgelistet."

Hier der link:

http://www.buergerdienste-saar.de/SaarPortal/saarvb.do;jsessionid=71F35F8710C1233282AF19B23F2EDABD?sl=G&pmid=0&vti=93419&action=content&quelle=contentlinks&position=a&name=Grenzg%E4nger

Grüße

Offline Waylon57

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Re: Saarland komplett Grenzgebiet?
« Antwort #2 am: 22. April 2009, 08:05:16 »
Diese Seite habe ich auch gefunden, aber es muß doch irgendwo verbindlich, also in einem Abkommen geregelt sein.

Offline Mathis

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Re: Saarland komplett Grenzgebiet?
« Antwort #3 am: 22. April 2009, 08:27:41 »
Hallo!

Im Artikel 13 des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F steht im Absatz 5 (Zitat): Für die Auslegung des Begriffs "Grenzgebiet" ist die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 maßgebend (Zitat Ende). Das Saarland trat allerdings erst 1957 der Bundesrepublik Deutschland bei.

Ich vermute mal, dass der Sonderstatus des Saarlandes sich aus der Zugehörigkeit zum französischen Wirtschaftsgebiet bis 1957 ergibt. Dummerweise kann ich Dir auch keine bessere Gesetzestextstelle nennen.

Gruß Mathis

Offline sab

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Re: Saarland komplett Grenzgebiet?
« Antwort #4 am: 22. April 2009, 10:15:10 »
Zitat
Diese Seite habe ich auch gefunden, aber es muß doch irgendwo verbindlich, also in einem Abkommen geregelt sein.

Ach, das auf den Seiten von buergerdienste-saar.de verlinkte Bundessteuerblatt des Bundesministerium für Finanzen ist eigentlich recht "verbindlich", das sollte jedem Finanzbeamten in Deutschland als Beleg genügen ;-).

"I. Zum Grenzgebiet im Sinne von Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe c DBA-Frankreich – 30-Kilometer-Zone – (gilt nur für französische Grenzgänger) gehören auf deutscher Seite die nachfolgend aufgeführten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie alle Städte und Gemeinden des Saarlandes (aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aufgeführt). " (BStBl. 1996 I S. 645)

Gruß,
  Sascha.


Offline Waylon57

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Re: Saarland komplett Grenzgebiet?
« Antwort #5 am: 22. April 2009, 17:46:48 »
Ich danke euch für die Antworten.

Ich war eigentlich überrascht, das der Mitarbeiter ohne große Diskussion meinen Hinweis recherchiert hat, und mich sogar zurückgerufen hat um mich über den positiven Bescheid in Kenntnis zu setzen.