Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Tapdog am 29. April 2012, 19:41:19

Titel: Rückzug nach D
Beitrag von: Tapdog am 29. April 2012, 19:41:19
Bin am 01.08.11 nach F gezogen, beabsichtige im Sommer d.J. umständehalber wieder nach D zu ziehen. Wie ist das mit der Steuer? Gibt es eine Mindestaufenthaltsdauer um in F versteuert zu werden? Müsste ja jetzt demnächst in F eine Steuererklärung abgeben.
Vielen Dank.
Titel: Re: Rückzug nach D
Beitrag von: Eric am 30. April 2012, 10:34:12
Du hast keinen Mindestaufenthalt und mußt jetzt die Steuerklärung für 2011 machen und nächstes Jahr die für 2012 .Die Steuerbelastung wird aber recht gering sein , da du ja immer nur ein paar Monate zu versteuern hast .
Du darfst allerdings dieses Jahr auch noch die Taxe d'Habitation bezahlen , da bei dieser Steuer der 1.Januar der Stichtag ist .
Titel: Re: Rückzug nach D
Beitrag von: Tapdog am 30. April 2012, 20:24:50
Vielen Dank  :laugh: