Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Garfield am 03. Mai 2013, 18:05:38
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Hallo.
Ich habe eine Frage bezgl. "Revenus 2012"
In der "Revenus 2011" war ich noch "ganz normaler Angestellter".
Jetzt bin ich aber Werkstudent bei meinem Arbeitgeber in Deutschland.
D.h. ich arbeite pro Woche nach den Vorlesungen an der Uni bis zu 20 Stunden dort.
Zur Uni fahre ich jeden Tag.
Dementsprechend verdiene ich weniger.
Sollte ich das in der "Revenus 2012" irgendwie erwähnen oder diese ganz normal wie letztes Jahr ausfüllen,
nur eben, dass es weniger Einkommen ist.
Außerdem beziehe ich Kindergeld.
Muss ich deutsches Kindergeld als Einkommen angeben?
Vielen Dank.
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Hat keiner eine Idee?
Wenigstens zum Kindergeld?
Ich rufe eher ungern beim franz. Finanzamt an um zu fragen, da mein
Telefon-Französisch nicht so gut ist :rolleyes:
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Bekommst du das Kindergeld oder deine Eltern ?
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Gerade mal gegoogelt . Kindergeld ( allocations famiales) muss nicht angegeben werden .
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Danke Eric :doppeld:
Was das Modell "Werkstudent" aus Deutschland betrifft,
da werde ich denke ich einfach ganz normal den Lohn angeben, den ich jetzt beziehe.
Nur dass es eine < 20 Stunden-Woche statt 40 Stunden-Woche ist.
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Bei geringem Gehalt lohnt es sich bei Prime pour l'emploi ein Kreuz zu machen und die Arbeitsstunden einzutragen . Dann gibt es eventuell sogar einen schönen Scheck .