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Wie wird die Steuerzahung in Fr. der Unterhaltsberechnung beigemessen?

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schon bei der fiktiven Berechnung
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Autor Thema: Unterhalt und Steuerzahlung in Frankreich  (Gelesen 8742 mal)

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Offline redsky

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Unterhalt und Steuerzahlung in Frankreich
« am: 21. April 2008, 20:57:23 »
Hallo an Alle.

Ich bin jetzt seit einem Jahr in FR und zahle bis jetzt in DE Steuern. Nun hab ich eine Grenzgängerbescheinigung (weil ich eben GrGä bin) und wollte diese zum FR Finanzamt tragen.
Dann kam der Schock beim drübergrübeln.
Verschiedentlich habe ich gelesen, dass die Steuer in FR erst mal nicht zu zahlen ist, sondern erst ein Bescheid nach Abgabe der Steuererklärung ergeht und dann Zahltag ist.

Zwischenzeitlich zahle ich also keine Steuern? Stimmt das?

Ich bin unterhaltspflichtig für meine EX und meine beiden Kinder.
Nun ist es so, dass der Unterhalt in DE am Einkommen bemessen wird. Sollte ich in FR erst mal keine Steuern zahlen, würde mein Einkommen erstmal BRUTTO=NETTO sein.
Dies würde zur Folge haben, dass der Unterhalt an einem weit höheren Einkommen bemessen werden würde. Ich also eine Teil des Geldes, welches für die Steuer aufzuheben wäre, mit abdrücken muß.
Wenn dann irgendwann die Steuerzahlungen an das FR Finanzamt fällig wären, wäre keine Geld mehr da.  ???
Weiß jemand wie hier in FR damit umgegangen wird?
Der Anwalt meiner EX wirft mir jetzt schon vor, dass ich ja weit mehr Geld zur Verfügung haben müsste weil ich in FR wohne. (wär das so schön)

Kann ich in FR Vorauszahlungen leisten auch wenn noch keine Bescheid ergangen ist?

Das würde eventuell helfen denke ich.

Ich wäre sehr dankbar über ein paar Klarheiten.

Liebe Grüße redsky
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Offline Marco

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Re: Unterhalt und Steuerzahlung in Frankreich
« Antwort #1 am: 21. April 2008, 23:41:06 »
hi redsky,

Verschiedentlich habe ich gelesen, dass die Steuer in FR erst mal nicht zu zahlen ist, sondern erst ein Bescheid nach Abgabe der Steuererklärung ergeht und dann Zahltag ist.

Zwischenzeitlich zahle ich also keine Steuern? Stimmt das?

das ist richtig.

Nun ist es so, dass der Unterhalt in DE am Einkommen bemessen wird. Sollte ich in FR erst mal keine Steuern zahlen, würde mein Einkommen erstmal BRUTTO=NETTO sein.

dazu kann ich nichts definitives sagen, aber:

1. nur weil du die steuer nicht sofort bezahlen musst, hast du dadurch ja nicht brutto=netto. die steuerpficht hast du ja trotzdem und sie lässt sich ja bereits berechnen, so daß du genau sagen und belegen kannst, was du im monat an steuern bezahlen musst. dass du diese geld aufbewahrst, bis das finanzamt es bekommt, spielt aus meiner sicht keine rolle.

2. normalerweise wird zur berechnung von irgendwelchen abgaben das jahresgehalt herangezogen, nicht das monatsgehalt. und das jahresnettogehalt ist nun mal dein bruttogehalt - sozialabgaben - steuern.

grüße,
marco

Offline redsky

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Re: Unterhalt und Steuerzahlung in Frankreich
« Antwort #2 am: 22. April 2008, 08:29:08 »
Hi Marco,

erst mal vielen Dank für deine Antwort.
Leider sieht das deutsche Unterhaltsrecht nur eine Berechnung nach dem so genannten Inprinzip vor. D.h. alles Geld was reinkommt wird für die Berechnung herangezogen.
Dabei spielt es keine Rolle ob noch irgendwann Steuern zu zahlen sind. Deshalb die Frage ob es eine Möglichkeit gibt das Geld für die Steuer monatlich pauschal im Voraus abzudrücken.
Wenn das nicht geht, hab ich n Problem.

Gruß
redsky
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Offline moni

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Re: Unterhalt und Steuerzahlung in Frankreich
« Antwort #3 am: 22. April 2008, 20:01:43 »

Hi redsky,

Nach meinen Informationen ist es nicht möglich, im Voraus zu zahlen, d.h. im ersten Jahr musst Du wohl in den sauren Apfel beissen. Allerdings kannst Du dann auf monatliche Zahlung (am Einfachsten über Einzugsermächtigung über eine französische Bank) umstellen. Deine Jahressteuer wird dann auf 10 Monate aufgeteilt, im November und Dezember zahlt man entweder nichts, oder den Ausgleich, falls das Einkommen (im Vorjahr) höher war, als vorab angenommen. Aber es bleibt dabei, man zahlt immer erst im darauffolgenden Jahr.

Ciao!
Moni

Offline gugger11

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Re: Unterhalt und Steuerzahlung in Frankreich
« Antwort #4 am: 02. Mai 2008, 19:48:13 »
Also meine Anwältin meinte vor 4 Jahren,wenn ich nach F ziehen würde, und ich würde gar nichts mehr bezahlen an Untehalt,könnte mich niemand belangen.
Ob das heute noch stimmt weis ich nicht, ich wohne im Grenzgebiet und die Scheidungsanwälte kennen diese Situation bestimmt,vielleicht hast du da jemand wo du nachfragen kannst.
Gruß
Stefan