Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: grenzgängerin am 21. September 2012, 00:15:36

Titel: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
Beitrag von: grenzgängerin am 21. September 2012, 00:15:36
hallo,
heute war auf  SR3 ein Bericht mit folgendem Titel (Zitat) "Rente im Ausland, Steuern in Deutschland

Seit 2005 werden Alterseinkünfte in Deutschland besteuert. Das gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben. Auch sie müssen in Deutschland Steuern bezahlen.
 weitere Info auf der online Seite von SR3, hier:
http://www.sr-online.de/sr3/1343/1483906.html (http://www.sr-online.de/sr3/1343/1483906.html)
Darin ist auch die Grenzgängervereinigung in Saargemünd zitiert.


meint die grenzgängerin
Titel: Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
Beitrag von: Gabrielle am 21. September 2012, 06:51:33
Guten, frühen Morgen @ all
und Grenzgängerin,

das Thema hatten wir hier schon mal vor längerer Zeit. Zur Besteuerung der RentnerInnen in Frankreich gehört u.a., dass diese bei weiterem Wohnsitz in Frankreich unter Umständen auch den in Deutschland für alle geltenden Freibetrag (pro Nase) von € 8004,00 NICHT geltend machen dürfen. Quasi also eine Bestrafung, dass man sein RentnerInneneinkommen in Frankreich verbrät. Die einzige Möglichkeit dem zu entgehen ist, die unbeschränkte Steuerveranlagung auf Antrag - und die zu bekommen ist auch wieder von einigen Faktoren abhängig. Fachkundig beraten kann man sich bei der Grenzgängervereinigung in Saargemünd, die arbeiten übrigens mit dem Steuerhilfeverein in Saarbrücken zusammen.

Falls weitere Auskünfte gewünscht, jederzeit gerne.

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

P.S.
Um Missverständnissen vorzubeugen - ich hatte das von einiger Zeit hier schon mal - die obige Auskunft bezieht sich ausdrücklich AUF Frankreich (und nicht generell Ausland) - denn, für Spanien z.B. gilt die RenterInnenbesteuerung nicht! Bedeutet im Klartext: Wohnt und lebt man in Spanien - hat also die dortige Residencia - versteuern RenterInnen mit Rente aus Deutschland ausschließlich in Spanien. Die "Ditsche" arbeiten allerdings heftig daran, auch das zu ändern!
Titel: Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
Beitrag von: grenzgängerin am 21. September 2012, 10:13:47
hallo Gabrielle,
das stimmt so. Der Grenzgängerverein arbeitet aber auch daran dies zu ändern, bei Schäuble in Berlin waren sie schon. Von dort liegen die Bedingungen vor, unter denen es geändert werden könnte. Jetzt sind sie auf dem "Weg nach Paris" dies auszuhandeln. Es könnte sich vielleicht... ja doch irgendwann was ändern. Daumendrücken
meint die grenzgängerin
Titel: Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
Beitrag von: Gabrielle am 21. September 2012, 15:15:27
Hallo liebe Grenzgängerin und all’ diejenigen, die es interessiert,
vor allem meine lieben Voisins, die mich in Sachen deutsche Rentenbesteuerung fast täglich "heimsuchen“ und leider - trotz Hinweis meinerseits - nicht in diesem Forum vertreten sind und schon mal gar nicht Mitglied/er bei der Grenzgängervereinigung.
Könnte ja was kosten und bei “Madame le Mini Rouge = Gabrielle“ “gebbts die Auskünfte noch umsonscht“.
 
Ich meine, die Grenzgängervereinigung kann (leider) nichts “ändern“, die können lediglich protestieren und die zuständigen PolitikerInnen aufsuchen. Und, “Herr“ Schäuble hätte schon längst etwas ändern können, z.B. die ungerechte Besteuerung (nur beschränkt(e) Steuerberechnung) abschaffen. Und die beinhaltet nun mal, dass bei “beschränkt“ der Freibetrag (pro Nase) von € 8.004,00 NICHT gewährt wird.

Zu diesem Thema aber ein Schreiben, das im “Frontalier-Magazin“ nachlesbar ist, vielen in diesem Forum aber nicht vorliegt.
W. Schäuble an den Chef der Frontaliers, Arsène Schmitt:

Sehr geehrter Herr Schmitt,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Mai 2012.

Die deutsch-französische Freundschaft ist mir sehr wichtig.
(Anm. Gabrielle: Aber nicht das Abzocken der RentnerInnen - und, wie ich das bei den anderen noch bewerkstelligen kann, darüber grübeln zurzeit noch meine Ministerialen aus meinem Amt - seien Sie aber versichert, wir finden auch für die noch eine Lösung, garantiert).

Daher bin ich auch sehr an einer Lösung für die noch bestehenden Probleme der Grenzgängerrentner interessiert. (Anm. Gabrielle: Interesse impliziert noch keine diesbezgl. explizit reale Änderung.)

Ich kann mir gut vorstellen, dass Besteuerungsverfahren eines Staates zur Besteuerung der Sozialversicherungsrenten (die, werter “Herr“ Schäuble, bereits zuzeiten der Einzahlungsphase schon mal versteuert wurden!) an in einem anderen Staat ansässige Rentner (Herr Minister, gibt es eigentlich in Ihrem Vorstellungs“vermögen“ keine RentnerInnen oder arbeiten die alle in Ihrem Ministerium und beziehen, wie Sie einmal, eine Rente, für die ein “normaler“ Rentner 120 Jahre lang gearbeitet UND selbst eingezahlt haben muss) im Einzelfall (“Einzel“fall, ich kenne mittlerweile ausschließlich “Vielzel“fälle, und die massig) sehr belastend sein können. Die deutschen Finanzbehörden haben daher bereits an zahlreichen Stellen für Erleichterung gesorgt. (“Erleichterung“, richtig Herr Minister, umfangreich werden die kleinen SteuerzahlerInnen um ihr Geld “erleichtert“!) (Nicht umsonst nennt man ja mittlerweile Finanzamt und Ihr Ministerium: “Ämter für moderne Christenverfolgung“.)

Den Wunsch, noch bestehende Probleme im Rahmen einer Änderung des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zu lösen, verstehe ich und bin grundsätzlich bereit, entsprechende Verhandlungen mit Frankreich aufzunehmen (dergestalt nämlich, dass Frankreich auf SEIN Besteuerungsrecht verzichten “soll“ - inwieweit unsere frz. PolitikerInnen dem Folge leisten werden, bleibt der Fantasie der geschätzten LeserInnen dieser meiner Zeilen überlassen.)

Denn, die Besteuerung in Deutschland hat zur Folge, dass u.a. auch der an Deutschland abgeführte Steuerbetrag in der frz. Steuererklärung NICHT in dieser gezahlten Höhe berücksichtigt wird, sondern NUR in der Höhe, die Frankreich an Steuer berechnen würde.

So, eigentlich muss ich heute beruflich nichts mehr schreiben, das Obige war mir aber wichtig, es “privat“ zu tun.

Allen noch einen schönen Nachmittag - Gabrielle
Titel: Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
Beitrag von: unhabitue am 26. Oktober 2012, 08:30:34
Gutentag aus Lohtringen
Ich finde mich gezwungen hier etwas auf den Tisch zu legen
habe in diesem Forum einen Post mit verschiedenen Fragen gestellt und wurden
alle super beantwortet (http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/steuer-der-franzoesischen-rentner-in-deutschland-t4389.0.html) 
Hatte diese Woche mich auch an die frontaliers in Sarrreguemines gewendet
auf meine fragen wurde mit einer frage beantwortet
"warum glauben sie dass wir die leute zu einem steuerberater schicken"
ich wuesste da keine Antwort und mein Gespraespartner wurde sehr schnell
sehr unhoefflich am telefon
fuer mich hatte ich einen sehr unkompetenten mann am telefon und noch
schlimmer einen mann der kein gespraech fuehren kann
als er dann erfuhr das ich nicht in der frontalier bin legte er mir
das telefon auf  (raccrocher au nez)
dieses bestaetigte mir seine unfaehichkeiten mit leute umzugehen
die chance dass ich bei den frontaliers eine mitgliedskarte nehme, was ich vorhatte
ist gleich null  tut mir Leid
einen schoenen Tag an alle
Titel: Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
Beitrag von: sable12 am 22. Dezember 2012, 16:07:27
Hallo!
Gibt es schon gute Neuigkeiten zu diesem Thema? Und gilt die Möglichkeit er unbeschränkten Steuerveranlagung auf Antrag nur , wenn man Grenzgänger/in ist?
Unsere deutsche Steuerberaterin (weit weg von der D/F Grenze)  hatte mir lapidar gesagt: wenn Sie in F  wohnen, müssen Sie die Rente aber weiterhin in D versteuern, oder Sie nehmen die franz. Staatsangehörigkeit an.............Damit war für sie "der Fall" erledigt.......
Titel: Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
Beitrag von: pifolog am 22. Dezember 2012, 23:54:05

Nöö,
bei deinen Themen bleibt alles unverändert.
Grenzgänger können nach wie vor eher keinen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Zum Glück auch. Deutsche Rentner dagegen schon.
Und, zu vielen deutschen Steuerberatern wird immer noch voll vertraut, obwohl sie nur die halbe Ahnung haben.

Titel: Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
Beitrag von: Gabrielle am 23. Dezember 2012, 10:04:56
Hallo, ihr Lieben: „the same procedure ZUM last year”
@sable12
Die Versteuerung der Rente hat absolut nichts mit der Grenzgängerregelung zu tun! Rente gilt (in Deutschland) nicht als Einkommen (nur bei Einkommen Grenzgängerregelung) sondern als sog. Sozialleistung. Beziehst ‚du’ zu 90% (oder darüber) deine Rente aus der Rentenkasse für Angestellte (BfA), MUSST ‚du’ in Deutschland versteuern (sogar rückwirkend ab 2005).
Was ist das (in diesem Falle) für ein Quatsch: …„die frz. Staatsbürgerschaft annehmen“?!
Allen unseren „Frosä“, die überwiegend Rente aus Deutschland bekommen, geht es ebenso! Wenn NUR Rente aus Deutschland und KEINE weiteren Einkünfte AUS Frankreich (oder sonstwo) vorliegen, kann man auf Antrag die unbeschränkte Steuerveranlagung beantragen. Hast du aber noch Einkünfte (respektive auch noch „Vermögen“), dürfen Einkommen und Vermögen den Freibetrag von zurzeit € 8.004,00 (2012) NICHT übersteigen. Beispiel: Du erhältst pro Monat Rente von 1.000 € im Monat = € 12.000 im Jahr und hast noch Einkommen (dazu zählt AUCH Arbeitslosengeld aus Frankreich - in Deutschland zählt das als Einkommen, obwohl ALG IN und AUS Deutschland, wenn du in Deutschland lebst, als Sozialleistung zählt!) ÜBER 8.004 € lehnt Deutschland den Antrag auf unbeschränkte Steuerveranlagung ab. Sind es UNTER 8.004 €, ist die unbeschränkte Steuerveranlagung möglich.
@pif
… Und, zu vielen deutschen Steuerberatern wird immer noch voll vertraut, obwohl sie nur die halbe Ahnung haben…
Das gilt offenbar auch für einige französische StB?!

Grüße Gabrielle