Hallo liebe Grenzgängerin und all’ diejenigen, die es interessiert,
vor allem meine lieben Voisins, die mich in Sachen deutsche Rentenbesteuerung fast täglich "heimsuchen“ und leider - trotz Hinweis meinerseits - nicht in diesem Forum vertreten sind und schon mal gar nicht Mitglied/er bei der Grenzgängervereinigung.
Könnte ja was kosten und bei “Madame le Mini Rouge = Gabrielle“ “gebbts die Auskünfte noch umsonscht“.
Ich meine, die Grenzgängervereinigung kann (leider) nichts “ändern“, die können lediglich protestieren und die zuständigen PolitikerInnen aufsuchen. Und, “Herr“ Schäuble hätte schon längst etwas ändern können, z.B. die ungerechte Besteuerung (nur beschränkt(e) Steuerberechnung) abschaffen. Und die beinhaltet nun mal, dass bei “beschränkt“ der Freibetrag (pro Nase) von € 8.004,00 NICHT gewährt wird.
Zu diesem Thema aber ein Schreiben, das im “Frontalier-Magazin“ nachlesbar ist, vielen in diesem Forum aber nicht vorliegt.
W. Schäuble an den Chef der Frontaliers, Arsène Schmitt:
Sehr geehrter Herr Schmitt,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Mai 2012.
Die deutsch-französische Freundschaft ist mir sehr wichtig.
(Anm. Gabrielle: Aber nicht das Abzocken der RentnerInnen - und, wie ich das bei den anderen noch bewerkstelligen kann, darüber grübeln zurzeit noch meine Ministerialen aus meinem Amt - seien Sie aber versichert, wir finden auch für die noch eine Lösung, garantiert).
Daher bin ich auch sehr an einer Lösung für die noch bestehenden Probleme der Grenzgängerrentner interessiert. (Anm. Gabrielle: Interesse impliziert noch keine diesbezgl. explizit reale Änderung.)
Ich kann mir gut vorstellen, dass Besteuerungsverfahren eines Staates zur Besteuerung der Sozialversicherungsrenten (die, werter “Herr“ Schäuble, bereits zuzeiten der Einzahlungsphase schon mal versteuert wurden!) an in einem anderen Staat ansässige Rentner (Herr Minister, gibt es eigentlich in Ihrem Vorstellungs“vermögen“ keine RentnerInnen oder arbeiten die alle in Ihrem Ministerium und beziehen, wie Sie einmal, eine Rente, für die ein “normaler“ Rentner 120 Jahre lang gearbeitet UND selbst eingezahlt haben muss) im Einzelfall (“Einzel“fall, ich kenne mittlerweile ausschließlich “Vielzel“fälle, und die massig) sehr belastend sein können. Die deutschen Finanzbehörden haben daher bereits an zahlreichen Stellen für Erleichterung gesorgt. (“Erleichterung“, richtig Herr Minister, umfangreich werden die kleinen SteuerzahlerInnen um ihr Geld “erleichtert“!) (Nicht umsonst nennt man ja mittlerweile Finanzamt und Ihr Ministerium: “Ämter für moderne Christenverfolgung“.)
Den Wunsch, noch bestehende Probleme im Rahmen einer Änderung des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zu lösen, verstehe ich und bin grundsätzlich bereit, entsprechende Verhandlungen mit Frankreich aufzunehmen (dergestalt nämlich, dass Frankreich auf SEIN Besteuerungsrecht verzichten “soll“ - inwieweit unsere frz. PolitikerInnen dem Folge leisten werden, bleibt der Fantasie der geschätzten LeserInnen dieser meiner Zeilen überlassen.)
Denn, die Besteuerung in Deutschland hat zur Folge, dass u.a. auch der an Deutschland abgeführte Steuerbetrag in der frz. Steuererklärung NICHT in dieser gezahlten Höhe berücksichtigt wird, sondern NUR in der Höhe, die Frankreich an Steuer berechnen würde.
So, eigentlich muss ich heute beruflich nichts mehr schreiben, das Obige war mir aber wichtig, es “privat“ zu tun.
Allen noch einen schönen Nachmittag - Gabrielle