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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: +Hägar+ am 25. Oktober 2012, 10:23:21

Titel: Rectification: Nachträgliche Berichtigung einer Steuerforderung
Beitrag von: +Hägar+ am 25. Oktober 2012, 10:23:21
hallo,
ich habe vom franz. finanzamt anfang september eine gutschrift über einen höheren betrag nach einreichen meiner steuererklärung bekommen. Nachdem ich mich darüber so richtig gefreut habe, bekam ich 5 wochen später eine sog. rectification (= nachträgliche berichtigung), dass ich diesen betrag leider nochmal ans finanzamt zurückzahlen muss, da falsch berechnet wurde (mit erklärung), was sehr ärgerlich ist.
soweit mir bekannt ist, ist es in Deutschland ja so, dass ein fehler dieser art seitens des finanzamtes auf kosten des staates geht und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Wie ist die lage in frankreich?
gruss blue