Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Re: Wohnhaft in F + Telearbeitplatz in F + für Firma in D = Steuer in ???  (Gelesen 3925 mal)

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Offline Martina99

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Hallo zusammen,
ich habe da folgende Frage:
Ich bin regulärer Grenzgänger (wohne in FR und Arbeite in Karlsruhe).

Wenn mir mein Arbeitgeber einen Telearbeitsplatz anbietet,
dann
- würde das gar kein regulärer Zustand sein, wenn der Arbeitgeber keine Betriebsstätte in FR einrichtet ?
- Wenn ich z.B drei von fünf Tagen zu Hause arbeite, bin ich dann noch Grenzgänger
  (schließlich überquere ich die Grenze nicht mehr) ?
- Wenn obiges zutrifft, dann wäre ja der Grenzgängerstatus und Telearbeitsplatz in keiner Weise vereinbar
  und man würde sogar seinen Grenzgängerstatus riskieren, wenn man von zu Hause aus arbeitet.
  Wie seht Ihr das ?

Eine Antwort wäre super.
Viele Grüße
berg

Offline Marco

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ich hab mal ein eigenes thema draus gemacht. es hinter ein längst abgehandeltes thema zu hängen ist meist suboptimal.  :police:

grüße,
marco

Offline Sabine

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Hallo,

die Fragen haben sich inzwischen viele gestellt und es findet sich nicht wirklich irgendwo etwas im Netz dazu.
Mein Standpunkt bzw. meine Interpretation ist: (da ich in derselben Situation bin):

(ich zitiere die Passagen nur aus dem Kopf, der ganz genaue Wortlaut mag anders sein....)
- Grenzgänger ist, wer abends nach Hause zurückkehrt (bin ich ja)
- wer innerhalb des Grenzgebietes arbeitet (tue ich auch)

eine ehemalige Kollegin praktiziert das seit 12 Jahren, das deutsche Finanzamt wollte nix von ihr - kann ja auch nicht sein, weil sie ja nicht ausserhalb des Grenzgebietes in DE arbeitet
und das französische hat auch kein Problem - sie zahlt ja schließlich in FR die Steuern.

Wo kein Kläger, da also auch kein Richter.

Ich würde mir keine Gedanken machen.

Problematisch ist das nur für die Leute, deren deutscher Firmensitz außerhalb des Grenzgebietes ist, weil dann das deutsche Finanzamt ja zum Zuge kommen will...

Gruß
Sabine