Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland  (Gelesen 24188 mal)

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Offline Joker

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #15 am: 03. Januar 2008, 09:48:20 »

Hier die Satzung aus dem MELDEGESETZ. Punkt 1 ist den, den ich meine:

§ 13
Allgemeine Meldepflicht
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde abzumelden.

(3) Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr denjenigen, deren Wohnung die Personen beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Für Personen, für die eine Pflegerin, ein Pfleger, eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, die oder der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht der Pflegerin, dem Pfleger, der Betreuerin oder dem Betreuer.

(4) Die Einwohnerin oder der Einwohner hat der Meldebehörde auf Verlangen die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben, die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei ihr persönlich zu erscheinen.

(5) Die Meldebehörde hat der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Wohnung und, wenn sie oder er nicht Wohnungsgeberin oder Wohnungsgeber ist, auch der Wohnungsgeberin oder dem Wohnungsgeber bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrade der in der Wohnung gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner zu erteilen. Die Meldebehörde kann von den in Satz 1 genannten Personen oder Stellen, soweit diese bekannt sind, Auskunft darüber verlangen, welche Personen in der betreffenden Wohnung wohnen oder gewohnt haben. Bei Binnenschifferinnen und Binnenschiffern oder Seeleuten (§ 22) trifft diese Pflicht die Schiffseignerin, den Schiffseigner, die Reederin oder den Reeder.

(6) Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. § 22 bleibt unberührt.

Offline grenzgängerin

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #16 am: 03. Januar 2008, 15:07:57 »
ja beziehst du denn die Wohnung? oder hälst du dich dort ab und zu mal 1 Tag auf oder stellst deine Möbel unter die du nicht mitnehmen willst, oder sonstwas.
oder willst du die Adresse für sonst was nutzen?
Wenn jemand zweimal im Monat nach München fährt, dort übernachtet, dann meldetet  die Person das  auch nicht als "Wohnsitz" an. Denn der ist ja in F, wie hier z.B. üblich.

Offline Joker

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #17 am: 03. Januar 2008, 17:31:49 »
Naja ... einrichten will ich mir die Wohnung schon und ab und zu mal dort zu schlafen! Wohnen kann man dazu nicht sagen, aber beziehen tue ich die Wohnung ja schon.

Fakt ist aber, wenn ich die Wohnung auf meinen Name neheme, dann verlier ich den Grenzgängerstatus und muss mein Einkommen komplett in D. versteuern  .... richtig?

Offline grenzgängerin

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #18 am: 04. Januar 2008, 00:51:39 »
Naja das macht es vielleicht etwas einfacher, du mußt dich nicht mit rumschlagen muss ich mich jetzt anmelden oder nicht. Es bedeutet aber nicht, dass das deutsche FA doch wissen will, wie oft du wo übernachtest und die deutsche Steuer möchte.

Offline Joker

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #19 am: 04. Januar 2008, 10:04:27 »
Die Antwort passt aber jetzt nicht auf meine Frage ...

Was meinst Du jetzt?

Offline grenzgängerin

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #20 am: 04. Januar 2008, 11:26:45 »
die ist ja die ganze Zeit die Frage, die Frage wie wird das definiert. ist eine Wohnung anmieten, ein paar Möbel reinstellen, von 360 Tagen im Jahr vielleicht 20 dort übernachten, ist das im Sinne des Meldegesetz eine Wohnung "beziehen"? Du meinst ja, Ich meine nein. Nebenbei bemerkt, wenn die Möglichkeit dort zu übernachten wirklich der einzige Grund, mußt du "Kohle" haben, oder noch einen anderen Grund, denn für 20 Übernachtungen eine Jahresmiete zahlen, das sind teure Übernachtungen.
Deine beschriebene andere Möglichkeit, nicht selbst die Wohnung zu mieten, enthebt dich dann der Entscheidung ob du eine eigene Wohnung beziehst. Du bist dann ja quasi Gast in dieser Wohnung. Wenn aber das deutsche FA oder sonst wer, den Verdacht hat, dass du doch dort wohnst, steckst du in der gleichen Zwickmühle.
Und ein Finanzamt, egal ob in D oder F kann seeehr hartnäckig sein. Deine Gründe müssen also gewichtig sein.

Offline Bubu

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #21 am: 04. Januar 2008, 11:38:44 »
Ich kann dir ein Praxisbeispiel nennen, das zwar nicht wirklich auf dich passt - aber eben so ist:

Kollegin wohnt in Frankreich - musste aber nach Düsseldorf zum arbeiten. Sie ist nun i.d.R. von Mo-Fr in Düsseldorf - am WE in Frankreich.

Sie MUSSTE sich in D'dorf anmelden - 1.Wohnsitz Deutschland....wir haben die Arbeitstage immer wieder gezählt....keine Chance, sie wird voll in Deutschland versteuert.

Sie hat wochenlang mit dem deutschen FinAmt diskutiert, wir haben das EStG gewälzt...no way....

Offline grenzgängerin

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #22 am: 04. Januar 2008, 13:45:43 »
hallo Bubu,
es doch wohl ein kleiner Unterschied, ob ich 2 Tage/Nächte im Monat in D bin oder 20.
Und an einer solchen Begebenheit wie du sie schilderst ist sogar Boris Becker gescheitert  :eijoo:
meint die grenzgängerin

Offline Bubu

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #23 am: 07. Januar 2008, 09:21:58 »
hallo Bubu,
es doch wohl ein kleiner Unterschied, ob ich 2 Tage/Nächte im Monat in D bin oder 20.
Und an einer solchen Begebenheit wie du sie schilderst ist sogar Boris Becker gescheitert  :eijoo:
meint die grenzgängerin

ja nee - ist schon klar...nur andererseits: wo kein kläger da kein ankläger.....

Ich hatte mich mal wo beworben, da wäre ich 3/4 Tage in der Woche auf Reisen gewesen.....nach der Frage nach dem 'Wie als Grenzgänger' bekam ich ein Lächeln und die Antwort 'das müssen sie dann mit sich klären/vereinbaren - wir haben eine Menge Berater mit Grenzgängerstatus.....'

Ist halt nur richtig dumm, wenns raus kommt  :police: