Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland  (Gelesen 24197 mal)

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Offline Joker

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 29. Dezember 2007, 23:15:50 »
Hallo,

also ich bin jetzt ein bischen durcheinander...

Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland (Rhl.Pf.) und würde jetzt gerne zusätzlich eine Wohnung in Deutschland anmieten.

Muss ich die Wohnung beim deutschen Einwohnermeldeamt anmelden und wenn ja, wie? Als Zweitwohnsitz?

Wie oft darf ich ich mich dort aufhalten? Wenn ich 183 Tage in Frankreich lebe und dort meinen Lebensmittelpunkt habe, versteuere ich doch ausschliesslich in Frankreich, oder kann die dt. Steuerbehörde etwas verlangen ?



Offline Marco

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2007, 00:24:26 »
ich hab mal ein neues thema draus gemacht...

zum thema selbst: sobald du einen wohnsitz in deutschland hast, verlierst du damit den grenzgänger-status. d.h. ab dann versteuerst du dein einkommen wieder in deutschland.

grüße,
marco

Offline Joker

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #2 am: 31. Dezember 2007, 08:45:34 »
Und was ist mit der 183 Tage Regelung? Greift díe hier nicht? Wenn ich doch über 183 Tage in meiner Wohung in Frnankreich lebe?


mausespeck007

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #3 am: 31. Dezember 2007, 10:38:23 »
was meinst du mit der 185 Tage Regelung, wenn du in Deutschland eine Wohnung anmeldest ist sie automatisch dein Erstwohnsitz und du bezahlst deine Steuern beim deutschen Finanzamt, auch wenn du täglich von Deutschland nach Frankreich pendelst.

Gruß
Markus
 

Offline grenzgängerin

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #4 am: 31. Dezember 2007, 10:49:50 »
Hallo Joker,
schau mal diese Diskussion hier an:
Thema: Umzug Frankreich!! (unter Wohnen), http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/umzug-frankreich-t858.0.html
ich denke hier ist es ähnlich.
Wenn du in D eine Wohnung anmietest und zur Ferienwohnung erklärst, deinen Lebensmittelpunkt in F hast, dich in D NICHT mit irgendeinem Wohnsitz anmeldetst, diese Grenzgängertage-Regelung beachtest, dann bist du in F steuerpflichtig. Möglicherweise wird das deutsche FA das auch überprüfen, anzweifeln, daher streng auf die richtige Handhabung und event Nachweisbarkeit achten!
meint die grenzgängerin

Offline Joker

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #5 am: 01. Januar 2008, 13:54:57 »
Ja aber ich bin doch in D. dann meldepflichtig wenn ich dort was anmiete, oder muss man Ferienwohnungen nicht melden?

Offline grenzgängerin

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #6 am: 01. Januar 2008, 19:10:45 »
wo steht das mit der Meldepflicht?
Angenommen du hättest genug Kohle und könntest dir in 5 Ländern Wohnungen anmieten/kaufen. Wo bleibt da die Meldepflicht?
Aber !! wenn z.B. deine sogenannte 1. Wohnung klein ist, nur 1 Bett und ein paar Anzüge, aber die "Ferienwohnung" in D groß ist, alles vorhanden, viel Strom und Tel.verbrauch, Mitgliedschaft in 3 Vereinen, usw. Dann wirst es schwer haben das den deutschen FA klarzumachen.
meint die grenzgängerin

Offline Joker

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #7 am: 01. Januar 2008, 20:31:15 »
Keine Ahnung wo das steht mit der Meldepflicht. Ich bin mir da nicht sicher, aber müsste doch so sein ... oder?

Wie soll das dt. FA was überprüfen, wenn ich mich nicht unter der Adresse im deutschen Einwohnermeldeamt melde?

Also zusammengefasst: Ich kann mir ruhig eine kleine Wohnung in D. auf meinen Namen anmieten und Strom, Gas, Wasser etc. an die Stadt-/Pfalzwerke zahlen, ohne dass ich die Wohnung beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz anmelde?

Ich habe hier aber auch irgendwo gelesen, dass wenn ich wieder einen Wohnsitz in D. habe, ich den Grenzgängerstatus verliere.


Offline grenzgängerin

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #8 am: 01. Januar 2008, 22:11:58 »
Hallo,
du mußt in D einen Hauptwohnsitz anmelden - wenn da dein Lebensmittelpunkt ist. Ist der dort nicht, ist keine Anmeldung erforderlich. Es ist auch nicht möglich in F, Hauptwohnsitz und in D 2. Wohnsitz, das geht nicht. Und in dem Moment wo du mit der Grenzgängerbescheinigung auf deutsche FA kommst wissen die das. Und wenn sie ihre Zweifel haben ob das stimmt, melden sie sich bei dir. Und dann musst du nachweisen, dass in F dein Lebensmittelpunkt ist und nicht in D.
Die Pfalzwerke, den Tel.Anbieter und CO, die interessiert ob und dass sie ihr Geld bekommen.
meint die grenzgängerin

Offline Joker

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #9 am: 02. Januar 2008, 09:54:17 »
Nein, mein Hauptwohsitz ist in Frankreich, wo ich mich ja auch die meiste Zeit aufhalte.

Klar interessiert, die Pfalzwerke, Telekom etc nicht wo das Geld herkommt, aber wenn mein Name auf den Rechnungen steht und ich nicht gemeldet bin ist das doch schon komisch. Wenn das FA mal das mitbekommt, denken sie doch ich wohne nicht mehr in F.

Ist das 100% sicher, dass man seine Wohnung in Deustchland, vorausgesetzt man nutzt die Wohnung in Frankreich als Hauptwohnsitz, nicht melden muss beim Einwohnermeldeamt?

Offline grenzgängerin

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #10 am: 02. Januar 2008, 10:59:34 »
Hallo,
wenn du im Ausland einen Erstwohnsitz hast, kann das deutsche Einwohnermeldeamt nix "melden". Wenn ja; ist  der Erstwohnsitz wieder da.
Außerdem hab ich noch nie gehört, das Strom/Tel. Lieferant die gemeldetet Anschrift überprüft hätten. und dann sagen, eh du bist ja hier gar nicht gemeldet... ;-) Dann hätte Schäuble und Co. das mit der Überwachung etwas leichter.
Und wenn das deutsche FA von dieser Wohnung erfährt, ist das wenn das alles so ist wie du schreibst, kein Problem, dann kannste denen das beweisen.
meint die grenzgängerin

Offline Joker

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #11 am: 02. Januar 2008, 18:38:09 »
Klar, können die nix melden, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich in Deutschland nicht meldepflichtig bin, wenn ich was anmiete.

Zudem weiss ich auch nicht was der Vermieter weitergibt und wohin! Normal werden ja bei der Steuererklärung dessen Mieteinkünfte nicht mit meinem Namen versehen.

Zudem muss doch der Vermieter beim Einwohnermeldeamt gegenzeichnen, dass ich auch dessen Wohnung angemietet habe.

Dass der Lieferant von Strom, Wasser etc. die Daten nicht an das FA weitergibt, ist auch klar.

Wenn das dt. FA von der Wohnung erfährt, reicht es dann einfach, wenn ich den Nachweis erbringe, wielange ich wo gelebt habe?

Offline grenzgängerin

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #12 am: 02. Januar 2008, 19:55:34 »
zu 1. wieso?
zu 2. der VM gibt seine Einkünfte an - fertig.
zu 3. wo lebst du denn, seit einiger Zeit kann sich jeder ! irgendwo anmelden, sogar dass es der VM nicht erfährt, so kam schon vor, dass in einer Wohnung 20 Leute gemeldet waren, ohne Wissen des VM.
zu 5. die werden Nachweise verlangen wieviel Strom/Tel. etc verbraucht wurde. Event. mußt du dann sogar eine Art Fahrtbuch führen, wie oft du wo übernachtet hast.  Von solchen Überprüfungen blieb sogar Borris Becker nicht verschont.

Offline Joker

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #13 am: 02. Januar 2008, 22:02:04 »
Ich meine, ob das nicht gestzlich vorgeschrieben ist, sich beim Einwohnermeldeamt zu melden

Beim letzten mal als ich umgezogen bin (vor ungefähr 10 Jahren innerhalb D.) musste der Vermieter gegenzeichnen, dass ich auch in der Wohnung wohne und mit diesem Schreiben musste ich dann zum Einwohnermeldeamt. Weiss nicht ob das noch so ist ...

Und zu den Prüfungen ... das wäre ja kein Problem. Aber wofür? Können das dt. FA für die Tage (angenommen mal 50 Tage) Steuer verlangen? Nein, oder? Da kommt es doch auf die 183 Tage Regelung an oder?

Offline grenzgängerin

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Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #14 am: 02. Januar 2008, 22:40:45 »
zu 1. du musst an deinem Wohnort !! gemeldet sein.
zu 2. das war einmal..
zu 3. nein, wenn du Grenzgänger bist, schau mal ins Wiki wieviel Tage das sind wo du nicht nach F zurückkehren musst, dann wärst du in D voll steuerpflichtig