Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Quellensteuer Frankreich  (Gelesen 7726 mal)

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Guest

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Quellensteuer Frankreich
« am: 18. Juni 2007, 13:33:54 »
Hallo,

für das Jahr 2004 hat das deutsche FA die in Frankreich einbehaltene Quellensteuer anstandslos vom Einkommen abgezogen und nur den Rest in Deutschland der Einkommensteuer unterzogen. Für das Jahr 2005 wurden die in Frankreich einbehaltene Quellensteuer zu Einkommen hinzugerechnet und der gesamte Betrag in Deutschland der Einkommensteuer unterzogen. Ergebnis: Eine erheblich höhere Steuerbelastung.

Frage: Ist das richtig? Gibt es ein Formular, welches von den dt. Steuerbehörden akzeptiert wird, wodurch die Quellensteuer nicht der dt. Einkommensteuer unterzogen wird? Wer kann helfen?

Gruß, Matthias

Offline Dieter12

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Quellensteuer Frankreich
« Antwort #1 am: 18. Juni 2007, 20:40:04 »
Hi Matthias,

Für welche Art von Arbeit wird denn in Frankreich Quellensteuer erhoben? Das ist mir ganz neu.

Gruss, Dieter

Guest

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Quellensteuer Frankreich
« Antwort #2 am: 19. Juni 2007, 16:46:10 »
Zitat von: Dieter12
Hi Matthias,

Für welche Art von Arbeit wird denn in Frankreich Quellensteuer erhoben? Das ist mir ganz neu.

Gruss, Dieter
Hallo Dieter,

für eine Tätigkeit als Angestellter. Und zwar direkt im Grenzbereich, d.h. der Angestellte ist in Deutschland steuerpflichtig.

Die wörtliche Begründung im Steuerbescheid: „Der nach Art. 13 Abs.5c) DBA Frankreich in Deutschland steuerpflichtige Arbeitslohn wurde lt. Lohnbelegen i.H.v. *** Euro berücksichtigt. Abkommenswidrig in Frankreich einbehaltene Quellensteuer konnte nicht berücksichtigt werden. Hierfür ist ein Rückerstattungsantrag bei den franz. Steuerbehörden zu stellen.“

Erklärt das Deine Frage?

Gruß, Matthias

Offline Dieter12

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Quellensteuer Frankreich
« Antwort #3 am: 19. Juni 2007, 22:32:44 »
Hi Matthias,

Die Sache ist mir leider noch nicht klar. Bei einem Angestelltenvertrag in F wird vom Arbeitgeber keine Quellensteuer einbehalten und deshalb verstehe ich die ganze Sache nicht.
Wenn es doch der Fall sein sollte - auch welchen Gründen auch immer - dann hat der d Fiskus recht, denn es wird ja gesagt, das die ungerechtfertigt einbehaltene Steuer dann dort wieder zurückgefordert werden muss. Und das solltest Du auch machen.
Für den d Fiskus sind deine Bruttoeinkünfte dann in der Tat: Geld in der Lohntüte + f Steuer = Bruttolohn

Gruss, Dieter

Offline Struwe

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Re: Quellensteuer Frankreich
« Antwort #4 am: 23. August 2007, 17:46:51 »
Hallo Dieter,

nur als kurzes Update: Das Einspruchverfahren läuft und mein Steuerberater ist sehr optimistisch. Das Finanzamt hat schlichtweg alle arbeitnehmerseitigen Sozialversicherungsbeiträge als "Quellensteuer" deklariert und zum zu versteuernden Arbeitslohn hinzugerechnet, obwohl diese Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 2a EStG in Deutschland (wie auch analog in Frankreich) als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

Ich will mir gar nicht ausmalen, wie viele Steuerzahler auf solche "Versehen" der Finanzämter hereinfallen. Bei mir beläuft sich die Summe auf mehrere tausend Euro. Sobald das Ergebnis des Einspruchsverfahrens vorliegt, gebe ich hier im Forum Bescheid.

Beste Grüße,

Matthias