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Autor Thema: privates Krankentagegeld in F versteuern  (Gelesen 2867 mal)

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Offline Andreas

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privates Krankentagegeld in F versteuern
« am: 19. Juli 2020, 09:51:01 »
Hallo zusammen,
muss man Krankentagegeld von der deutschen PKV in F als Einnahmen versteuern?
In D sind diese Einnahmen steuerfrei, meines Wissens.

Offline Saarbrücker

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Re: privates Krankentagegeld in F versteuern
« Antwort #1 am: 19. Juli 2020, 11:44:42 »
Hallo Andreas,
ich möchte mich mit dem Beitrag nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Nur als Anregung zu verstehen.
Krankentagegelder sind Lohnersatzleistungen, die m.W, zu den Einkünften gehören und somit versteuert werden.
Egal ob PKV oder GKV.

Offline Andreas

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Re: privates Krankentagegeld in F versteuern
« Antwort #2 am: 19. Juli 2020, 18:10:49 »
Bezieht sich deine Antwort auf F? In D ist Krankentagegeld definitiv steuerfrei.

In einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes geht es um die Frage warum die Zahlung aus einem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versteuern ist, und das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht.

Der Kläger sah in dieser unterschiedlichen Besteuerung des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkassen und dem Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung eine Ungleichbehandlung.

 

 

Krankengeld der GKV bleibt steuerpflichtig 
 

München:  Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das

 

Krankengeld eines freiwillig gesetzlich Versicherten über den Progressionsvorbehalt mit in die Steuerberechnung einfließt.

 

In dem Fall (AZ: X R 53/06) ging es um die Frage, warum freiwillig gesetzlich Versicherte Steuern auf ihr Krankengeld zahlen müssen, während privat Versicherte ihr Krankengeld steuerfrei erhalten.

 

Immerhin, so die Argumentation der Klägerin, könne ein freiwillig gesetzlich Versicherter ja mit einem Privatversicherten verglichen werden, denn beide seien eben freiwillig versichert.

 
 
Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht steuerfrei
 

Krankengeld, das von einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der Vorschriften des Sozialgesetzbuches gezahlt werde, unterliegt immer dem Progressionsvorbehalt.

Dabei spielt es keine Rolle ob der Bezieher des Krankengeldes pflichtversichert oder freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist.

 

Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass die gesetzgeberische Entscheidung, nur das Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen aber nicht auch das Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung.

 

Der Gesetzgeber habe zwischen dem Krankengeld der unterschiedlichen Krankenkassen, die Leistungen aus einem Privatversicherungsverhältnis oder auch Leistungen eines öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsverhältnisses sein können, differenzieren dürfen. (Quelle: www.business-wisssen.de)

 
 

FAZIT: Das Krankentagegeld der PKV ist steuerfrei. Das Krankengeld der GKV steuerpflichtig.

 


Offline Ralph

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Re: privates Krankentagegeld in F versteuern
« Antwort #3 am: 20. Juli 2020, 12:39:21 »
schöner Artikel - nützt Dir nur nichts - falsches Land....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Andreas

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Re: privates Krankentagegeld in F versteuern
« Antwort #4 am: 22. Juli 2020, 10:40:58 »
Das war ja meine ursprüngliche Frage.
Muss man das Krankentagegeld in F versteuern?
Ein einfaches "ja" würde mir schon reichen...Deshalb frage ich ja, in der Hoffnung, dass es hier im Forum jemanden gibt der es genau weiß...Vermutungen helfen nicht wirklich.
« Letzte Änderung: 22. Juli 2020, 10:42:40 von Andreas »

Offline Saarbrücker

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Re: privates Krankentagegeld in F versteuern
« Antwort #5 am: 22. Juli 2020, 11:32:17 »
Deine Antwort findest du hier. Kostenpflichtig.
@Andreas, ich habe dir eine PN geschickt.
« Letzte Änderung: 22. Juli 2020, 18:57:27 von Saarbrücker »

Offline readonly

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Re: privates Krankentagegeld in F versteuern
« Antwort #6 am: 22. Juli 2020, 16:12:25 »
Datenschutz???!

Du gibst eine personenbezogene Mailadresse in einem öffentlichen Forum an? Ich würde es mal ganz schnell wieder löschen....

Offline Saarbrücker

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Re: privates Krankentagegeld in F versteuern
« Antwort #7 am: 22. Juli 2020, 18:33:51 »
Diese Adresse ist für Jedermann zugänglich und zwar hier:
https://www.ehwa-partner.de/

Außerdem wurde die schon des öfteren hier im Forum gepostet und es hat sich noch Niemand daran gestört.

Offline readonly

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Re: privates Krankentagegeld in F versteuern
« Antwort #8 am: 22. Juli 2020, 18:37:41 »
Mich störts auch nicht, es kann Dir halt Schwierigkeiten einbringen. Es macht schon einen Unterschied, ob Herr E. das *selbst* auf seiner Webseite macht oder ob *Du* es für ihn im Forum tust.

Überarbeiten magst Du Dein Posting nicht?

Offline lilliputania

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Re: privates Krankentagegeld in F versteuern
« Antwort #9 am: 22. Juli 2020, 22:09:47 »
Die günstigste, schnellste und zuverlässigste Auskunft bekommst du telefonisch auf dem hotel des impots. Ich habe bei Unsicherheiten schon mehrfach angerufen und mir wurde geholfen und sogar gesagt, wo ich die Sachen genau angeben muss