Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Prélèvement à la source  (Gelesen 9712 mal)

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Offline Waylon57

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Re: Prélèvement à la source
« Antwort #15 am: 30. Januar 2019, 20:56:17 »
Ja, da hast du recht.

Ich hab' meine Angaben auch gerade aktualisiert, da der vorherige Wert zu niedrig war.





Offline Saarbrücker

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Re: Prélèvement à la source
« Antwort #16 am: 31. Januar 2019, 07:42:46 »
Hallo
ich werde dieses Jahr mit meinen Vorauszahlungen über den Gesamtjahressteuerbetrag kommen.
Änderung der Einkommensverhältnisse, teilweise Rentenbezug.
Simulation nicht möglich, da Einkünfte dabei sind, die in einem anderen Staat bereits besteuert wurden.
Meine Frage:
Gibt es definitiv einen Einkommensteuerausgleich in 2020 und zuviel vorab entrichtete Steuer
(Prélèvement à la source) wird zurück erstattet?
Gruß
der Saarbrücker

Offline Bimbel 410

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Re: Prélèvement à la source
« Antwort #17 am: 31. Januar 2019, 08:46:39 »
Ja, da hast du recht.

Ich hab' meine Angaben auch gerade aktualisiert, da der vorherige Wert zu niedrig war.


Also Netto Jahresbetrag ? oder Monatsbetrag ?

Offline Waylon57

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Re: Prélèvement à la source
« Antwort #18 am: 31. Januar 2019, 17:37:39 »
Hallo
ich werde dieses Jahr mit meinen Vorauszahlungen über den Gesamtjahressteuerbetrag kommen.
Änderung der Einkommensverhältnisse, teilweise Rentenbezug.
Simulation nicht möglich, da Einkünfte dabei sind, die in einem anderen Staat bereits besteuert wurden.
Meine Frage:
Gibt es definitiv einen Einkommensteuerausgleich in 2020 und zuviel vorab entrichtete Steuer
(Prélèvement à la source) wird zurück erstattet?
Gruß
der Saarbrücker

Warum sollte es sowas nicht geben?
Der Franzose zahlt ja seine Abschläge auch nur anhand der Einkünfte 2017.


Ja, da hast du recht.

Ich hab' meine Angaben auch gerade aktualisiert, da der vorherige Wert zu niedrig war.


Also Netto Jahresbetrag ? oder Monatsbetrag ?

Du musst den Jahresbetrag eingeben.

Offline Bimbel 410

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Re: Prélèvement à la source
« Antwort #19 am: 31. Januar 2019, 18:28:58 »
Danke für die info . Und die andren Spalten?  Hast die auch ausgefüllt.?

Offline Waylon57

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Re: Prélèvement à la source
« Antwort #20 am: 31. Januar 2019, 20:07:19 »
Die 10 % Frais réels kannst du auf jeden Fall da eintragen.

Ansonsten stehen bei mir noch die Einkünfte meiner Frau, die aber in Frankreich arbeitet.


Ich hab' jetzt schon zum zweiten mal den Abschlag nach oben korrigiert, werde jetzt aber nichts mehr ändern und lasse das jetzt mal auf mich zukommen.

Offline Bimbel 410

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Re: Prélèvement à la source
« Antwort #21 am: 31. Januar 2019, 21:27:01 »
Ok ich danke dir. Kenne Leute die ihre km da schon rein geschrieben haben . Ich lass sie erst mal weg. Lieber bissel mehr zahlen als zu wenig

Offline Ralph

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Re: Prélèvement à la source
« Antwort #22 am: 01. Februar 2019, 14:12:22 »
Man kann da übrigens die Felder auch löschen und andere dazufügen....nur so am Rande.
Die haben halt die Felder aus der Declaration 2017 da mit drin.

Keine Panik - das sind nur Vorauszahlungen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Ringel

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Re: Prélèvement à la source
« Antwort #23 am: 12. Februar 2019, 17:16:43 »
...was muss in das 1 AG rein ? Netto Jahresverdienst ?  Vielen Dank

Bei mir das gleiche Problem. Es wurden keine Abschlagszahlungen für 2019 erreichnet, weil ich immer alles in 1AJ eingetragen hatte. Dort werden aber immer 10% pauschal abgezogen.
Muss ich nun den gleichen Wert in 1AG eintragen, oder ziehe ich 10% selbst ab und nehme den reduzierten Wert?

Zum korrigieren der Erklärung für 2017 (in 2018) ist es nun eh zuspät und erst für die nächste Runde relevant.
Was nun die Anpassung der Abschlagszahlungen angeht, so habe ich ein wenig mit den Werten jongliert, bis die Jahressteuerlast ungefähr gepasst hat. Danach wurde dieser Wert auf die reslichen Monate 2019 umgelegt und es wird nun ab März abgebucht.

Meint ihr das stimmt so?
Zur Sicherheit gehe ich auch im Juni mal beim freundlichen Finanzamt vorbei... ;-)

Offline Waylon57

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Re: Prélèvement à la source
« Antwort #24 am: 12. Februar 2019, 21:06:16 »
Unter 1AG steht doch ein Feld wo du die Frais reéls eintragen kannst.

Das heißt also in 1AG dein zu versteuerndes Einkommen und dann die 10% davon in das Feld mit den Frais reéls.

Offline Ralph

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Re: Prélèvement à la source
« Antwort #25 am: 13. Februar 2019, 19:35:03 »
in frais reel kommen die einzeln abzurechnenden Kosten rein.
Die 10 % Pauschale braucht man nicht reinschreiben - die werden automatisch abgezogen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz