Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Waylon57 am 20. Januar 2019, 19:11:09

Titel: Prélèvement à la source
Beitrag von: Waylon57 am 20. Januar 2019, 19:11:09
Hallo zusammen,

habt ihr die Tage mal auf euer Konto geschaut? Falls nein, solltet ihr das vielleicht mal tun.

Ich hatte auf jeden Fall Geld auf meinem Konto, über dessen Herkunft ich erstmal nichts wusste. Hab' ein bisschen gegoogelt und dann das hier gefunden.

https://www.economie.gouv.fr/particuliers/prelevement-source-credits-impot


Auf Grundlage der Steuererklärung für 2017 bekommt man jetzt also einen Abschlag von 60 % der damals angegebenen Zahlen als "Crédits d’impôt". Nach der Steuererklärung im Sommer kommt dann entweder der Rest, oder aber es wurde zu viel gezahlt und das Ganze wird dann wohl verrechnet. Das heißt dann aber auch, dass die Steuer die dann zu zahlen ist höher wird, da der "Crédits d’impôt" ja schon vorher ausgezahlt worden ist.

Daraus ergibt sich für mich also auch, dass im Sommer in der Steuererklärung die Zahlen von 2018 aufgeführt werden müssen. Was ja sowieso anders nicht geht, da für Franzosen das Gehalt ja bereits dem Finanzamt gemeldet wurde und dementsprechend schon in der Steuererklärung drin steht. Diese Zahlen können ja aber im Sommer 2019 noch gar nicht für das ganze Jahr 2019 vorliegen. 

Vielleicht sind diese Sachen für euch ja nichts neues und nur ich mache mir über das Thema so meine Gedanken, aber vielleicht geht es ja dem einen oder anderen ähnlich wie mir.  :zwinkern:

Euch 'nen schönen Abend
Gruß Waylon57 
 

 
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Ralph am 21. Januar 2019, 20:29:33
Sei froh das Du Geld bekommen hast.
Mir haben Sie einmal Steuer an der Source abgezogen und dann gleich nochmal vom Konto.
Hab also im Januar doppelt vorausbezahlt.....

Super. :doppeld:

Warte doch einfach einmal ab.
Momentan gibt es keinerlei Anzeichen eine Declaration 2018 im Netz.
Man kann - wenn man der Meinung ist das man zuviel vorab bezahlt eine Schätzung der Einkünfte 2019 erfassen.
Dann wird entsprechend die Vorauszahlung geändert.
Deine Vorauszauhlung je Monat 2019 steht online im Steuerkonto.
Gehe davon aus das wir dann 2020 die Erklärung für 2019 machen werden .
Alles andere macht ja keinen Sinn.
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Waylon57 am 22. Januar 2019, 05:11:43
@Ralph
Arbeitest du nicht in Deutschland? Ansonsten verstehe ich nicht warum man dir doppelt abbucht.

Die monatlich zu zahlenden Abschläge ergeben sich immer aus dem vorherigen Jahr, was nur in diesem Jahr nicht geht, da wir ja für 2018 keine Steuererklärung gemacht haben. Die Steuererklärung in diesem Jahr wird die Zahlen aus dem Jahre 2018 beinhalten.

Bei mir ist es eher umgekehrt, ich weiß, dass ich mehr Steuern zahlen muss und habe daher den Betrag den ich monatlich zahlen muss entsprechend erhöht. Ich hab' nämlich keine Lust, dass jetzt so Laufen zu lassen und dann im November und Dezember noch einen hohen Restbetrag nachzuzahlen.
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Ralph am 22. Januar 2019, 23:42:54
Ja das wird nun aber alles anders....
Nun bezahlst Du Deine Steuern für 2019 monatlich im voraus und machst in 2020 dann eine Erklärung.
Deshalb wurde das Jahr 2018 als Annee blanche bezeichnet. Weil wir "theoretisch" für 2018 keine Steuern zahlen.
Defakto bezahlen wir einfach weiter nur das aktuelle Jahr ändert sich.
Dasselbe wie seit Jahrzehnten in D.

Und nein - ich bin momentan in F "beschäftigt" .
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Bimbel 410 am 25. Januar 2019, 15:56:48
Hallo zusammen
Ich habe auch eine Frage zu der neuen Reglung .
Auch ich Wohne in Frankreich und arbeite in D , also Grenzgänger . Ich habe bisher noch keine Info wann und wieviel ich bezahlen muss . Bisher hatte ich immer von Januar bis Oktober bezahlt ( RIP) hat Prima geklappt . Auch online zeigt es mir nicht an wann und wieviel ich bezahlen muss. Hat jemand eine Idee ???
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Ralph am 26. Januar 2019, 02:52:40
Da gibts oben ein Feld mit "gerer mon prelevement a la source"....
Wenn Du dann auf "gerer vos acomptes" klickst, siehst Du Deine Vorauszahlungen für 2019 je Monat.
Die Summen kannst Du auch selbst verändern - je nachdem was du dieses Jahr erwartest.
Außerdem findest Du da auch den aktuellen Steuersatz (der von 2018 für die Einkünfte von 2017).

(http://)
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Bimbel 410 am 26. Januar 2019, 12:18:55
Danke für die info. Habe gerade geschaut.... bei mir steht da nix . Der steuersatz steht da . Mehr nicht. Ich glaube muss mal aufs cdi fahren und fragen.


Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: chatelier am 26. Januar 2019, 15:11:59
Hallo, ich habe mich auch gefragt, wie das wohl im neuen Jahr läuft. Mein Status, der wohl typisch ist für Elsaß-liebende Deutschlandflüchtlinge: Frontalier mit Arbeitsplatz in Deutschland und domaine principale in Frankreich.
Im letzten Jahr wurden monatlich Beträge auf Basis des Steueraufkommens des Vorjahres abgebucht, und ich war der Hoffnung, dies gehe automatisch so weiter. Ein prelevement a la source ist für uns wohl nicht möglich, da ein deutscher Arbeitgeber nicht gezwungen werden kann oder soll, die Steuern an die französische Steuerbehörde abzuführen (wahrscheinlich auch nicht erwünscht, da sonst so manche sich fragen werden, was der deutsche Staat mit soviel Steuern macht und wie es sein kann, daß benachbarte Länder mit niedrigerer Steuerquote mehr für ihre Bürger bieten können).
also habe ich bei der Steuerbehörde nachgefragt:
"Bonjour, je suis frontalier, travaillant en allemagne et habitant en alsace. Selon les informations accessibles, le mode de paiement ne devrait pas changer avec le nouveau système d'acompte contemporain.
https://www.frontaliers-grandest.eu/fr/salaries/france-allemagne/fiscalite-1/le-prelevement-a-la-source-en-france-et-son-impact-sur-les-frontaliers
Alors j'expectais que même en janvier 2019 il'y aura un prélèvement de la Direction Generale Des Finances Pub sur mon comte. Au passé ca se passait environ le quinze du mois, mais en janvier, il n'y en avait pas.
Est-ce que je dois faire quelque-chose pour que le paiement mensuel de mes impôts continue comme dans les années passées? merci beaucoup

Die Antwort kam einige Tage später:
Bonjour, Les revenus perçus en tant que travailleur frontalier sont à indiquer sur la ligne 1AG et non 1AJ. L'acompte a été créé ce jour, un mail vous parviendra prochainement,
Cordialement,

??? ist ja nicht gerade eine Antwort auf meine Frage... eine Mail, die mir weiterhilft ist bislang nicht gekommen.. ich frage mich, ob ich selbst die Steuern überweisen muß, oder ob der automatische Einzug noch anläuft... keine Ahnung, wie es weiter geht... ich werde auf jeden Fall mal meine Steuerschuld weiter monatlich auf mein französisches Konto überweisen...
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: chatelier am 26. Januar 2019, 16:02:38
...Nachtrag zum vorigen post: es fand sich nun doch unter "gerer mon prelevement a la source" --> "gerer vos acomptes" der Zahlungsplan für die kommenden Monate, wobei der Januar keine Zahlung enthielt, da ich bei der vorjahres-Steuererklärung mein Einkommen an der falschen Stelle angegeben habe (bei "bekannte Einkünfte" und nicht bei "sonstige ausländische Einkommen"...
wunderbar- Problem gelöst!
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Bimbel 410 am 26. Januar 2019, 17:56:39
Ok . Hat das cdi den Fehler selber korrigiert oder warst du dort?

Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Edel-joker am 27. Januar 2019, 16:35:13
Ist das nun eigentlich eine einmalige Zahlung oder kommt diese nun jeden monat?
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Ralph am 28. Januar 2019, 12:11:12
...Nachtrag zum vorigen post: es fand sich nun doch unter "gerer mon prelevement a la source" --> "gerer vos acomptes" der Zahlungsplan für die kommenden Monate, wobei der Januar keine Zahlung enthielt, da ich bei der vorjahres-Steuererklärung mein Einkommen an der falschen Stelle angegeben habe (bei "bekannte Einkünfte" und nicht bei "sonstige ausländische Einkommen"...
wunderbar- Problem gelöst!

Hätte mich auch gewundert wenn diese Rubrik da nicht gewesen wäre.
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Bimbel 410 am 30. Januar 2019, 15:02:22
So auch ich habe gestern Antwort bekommen


Bonjour,



En tant que travailleur frontalier le prélèvement à la source prend la forme d'un acompte contemporain, c'est-à-dire un montant qui sera prélevé tous les 15 du mois sur votre compte bancaire.



Vous pouvez faire les modifications directement sur votre espace particulier, dans la rubrique "gérer mon prélèvement à la source" et dans l'onglet "actualiser suite à une hausse ou baisse de vos revenus". Les revenus de source étrangère imposables en France doivent être déclarés dans la case 1AG (vous la trouverez dans le moteur de recherche). Vous devez donc supprimer la case 1AJ correspondant aux revenus de nature française. Vous devez indiquer les revenus prévisionnels de 2019 et ceux perçus en 2018. Un taux sera alors recalculé et des acomptes seront créés. Ils seront prélevés mensuellement directement sur votre compte bancaire.



Cordialement,


Also auch ich habe es falsch eingetragen , und muss es nun in 1 AG machen . Habe das mal versucht aber da sind noch andere spalten zum Ausfüllen ..... ? hat da jemand Erfahrungen oder Tipps für mich .
was muss in das 1 AG rein ? Netto Jahresverdienst ?  Vielen Dank
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Waylon57 am 30. Januar 2019, 19:30:19
[…]
Also auch ich habe es falsch eingetragen , und muss es nun in 1 AG machen . Habe das mal versucht aber da sind noch andere spalten zum Ausfüllen ..... ? hat da jemand Erfahrungen oder Tipps für mich .
was muss in das 1 AG rein ? Netto Jahresverdienst ?  Vielen Dank

Du hast doch schon einen Rückläufer deiner Steuererklärung für 2017 erhalten, oder?

Dann sollte ja dort irgendwo vermerkt sein, wie hoch die monatlichen Abschläge in diesem Jahr sein sollen.

Du musst dir jetzt überlegen, ob sich an deinen Einkünften was geändert hat und dann deinen monatlichen Abschlag online eintragen
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Bimbel 410 am 30. Januar 2019, 19:58:09
Ich habe nur die Zahlungen von 2018 die ich Januar bis Oktober bezahlt habe . Für 2019 habe ich nichts. Daher muss ich es angeben wie viel ich dieses Jahr verdienen werde. Ich bin aber der Meinung muss das netto jahresgehalt darein schreiben dann wird meine Rate berechnet. So verstehe ich den text
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Waylon57 am 30. Januar 2019, 20:56:17
Ja, da hast du recht.

Ich hab' meine Angaben auch gerade aktualisiert, da der vorherige Wert zu niedrig war.




Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Saarbrücker am 31. Januar 2019, 07:42:46
Hallo
ich werde dieses Jahr mit meinen Vorauszahlungen über den Gesamtjahressteuerbetrag kommen.
Änderung der Einkommensverhältnisse, teilweise Rentenbezug.
Simulation nicht möglich, da Einkünfte dabei sind, die in einem anderen Staat bereits besteuert wurden.
Meine Frage:
Gibt es definitiv einen Einkommensteuerausgleich in 2020 und zuviel vorab entrichtete Steuer
(Prélèvement à la source) wird zurück erstattet?
Gruß
der Saarbrücker
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Bimbel 410 am 31. Januar 2019, 08:46:39
Ja, da hast du recht.

Ich hab' meine Angaben auch gerade aktualisiert, da der vorherige Wert zu niedrig war.


Also Netto Jahresbetrag ? oder Monatsbetrag ?
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Waylon57 am 31. Januar 2019, 17:37:39
Hallo
ich werde dieses Jahr mit meinen Vorauszahlungen über den Gesamtjahressteuerbetrag kommen.
Änderung der Einkommensverhältnisse, teilweise Rentenbezug.
Simulation nicht möglich, da Einkünfte dabei sind, die in einem anderen Staat bereits besteuert wurden.
Meine Frage:
Gibt es definitiv einen Einkommensteuerausgleich in 2020 und zuviel vorab entrichtete Steuer
(Prélèvement à la source) wird zurück erstattet?
Gruß
der Saarbrücker

Warum sollte es sowas nicht geben?
Der Franzose zahlt ja seine Abschläge auch nur anhand der Einkünfte 2017.


Ja, da hast du recht.

Ich hab' meine Angaben auch gerade aktualisiert, da der vorherige Wert zu niedrig war.


Also Netto Jahresbetrag ? oder Monatsbetrag ?

Du musst den Jahresbetrag eingeben.
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Bimbel 410 am 31. Januar 2019, 18:28:58
Danke für die info . Und die andren Spalten?  Hast die auch ausgefüllt.?
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Waylon57 am 31. Januar 2019, 20:07:19
Die 10 % Frais réels kannst du auf jeden Fall da eintragen.

Ansonsten stehen bei mir noch die Einkünfte meiner Frau, die aber in Frankreich arbeitet.


Ich hab' jetzt schon zum zweiten mal den Abschlag nach oben korrigiert, werde jetzt aber nichts mehr ändern und lasse das jetzt mal auf mich zukommen.
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Bimbel 410 am 31. Januar 2019, 21:27:01
Ok ich danke dir. Kenne Leute die ihre km da schon rein geschrieben haben . Ich lass sie erst mal weg. Lieber bissel mehr zahlen als zu wenig
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Ralph am 01. Februar 2019, 14:12:22
Man kann da übrigens die Felder auch löschen und andere dazufügen....nur so am Rande.
Die haben halt die Felder aus der Declaration 2017 da mit drin.

Keine Panik - das sind nur Vorauszahlungen.
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Ringel am 12. Februar 2019, 17:16:43
...was muss in das 1 AG rein ? Netto Jahresverdienst ?  Vielen Dank

Bei mir das gleiche Problem. Es wurden keine Abschlagszahlungen für 2019 erreichnet, weil ich immer alles in 1AJ eingetragen hatte. Dort werden aber immer 10% pauschal abgezogen.
Muss ich nun den gleichen Wert in 1AG eintragen, oder ziehe ich 10% selbst ab und nehme den reduzierten Wert?

Zum korrigieren der Erklärung für 2017 (in 2018) ist es nun eh zuspät und erst für die nächste Runde relevant.
Was nun die Anpassung der Abschlagszahlungen angeht, so habe ich ein wenig mit den Werten jongliert, bis die Jahressteuerlast ungefähr gepasst hat. Danach wurde dieser Wert auf die reslichen Monate 2019 umgelegt und es wird nun ab März abgebucht.

Meint ihr das stimmt so?
Zur Sicherheit gehe ich auch im Juni mal beim freundlichen Finanzamt vorbei... ;-)
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Waylon57 am 12. Februar 2019, 21:06:16
Unter 1AG steht doch ein Feld wo du die Frais reéls eintragen kannst.

Das heißt also in 1AG dein zu versteuerndes Einkommen und dann die 10% davon in das Feld mit den Frais reéls.
Titel: Re: Prélèvement à la source
Beitrag von: Ralph am 13. Februar 2019, 19:35:03
in frais reel kommen die einzeln abzurechnenden Kosten rein.
Die 10 % Pauschale braucht man nicht reinschreiben - die werden automatisch abgezogen.