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Autor Thema: Vorzeitige Auszahlung einer Betrieblichen Altersvorsorgeversicherung- Steuern?  (Gelesen 2787 mal)

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Offline Schnaeggschje

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Hallo liebes Forum,

ich miste gerade mal wieder aus und stolpere über eine betriebliche Altersvorsorge (bav) in Form einer Entgeltumwandlung.

Lange Rede kurzer Sinn: das Ding ist absoluter Mist, aber man lässt sich in jungen Jahren halt gerne mal was "andrehen". :-[
Jetzt ist es zumindest mal stillgelegt.

Jetzt hätte ich folgende Möglichkeiten:

- Warten bis zur Rente und dann könnte ich mir die eingezahlten Beträge entweder in einer Summe auszahlen lassen oder ich nehme diese Rente in Anspruch. Beides würde voll versteuert werden. Bei dieser Variante hätte ich mir das alles sparen können, da soviel an Steuern und KV abgehen, daß es eine 0 Rechnung ergibt.

- Sofortige Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals über den Lohnzettel.

Hierzu die Frage:
Wenn mein AG mir das auszahlt über den Lohnzettel zahle ich dann trotzdem in D Steuern, obwohl ich Grenzgänger bin?
Sollte ich auf dieses Kapital in D keine Steuern zahlen, müsste ich das dann in F versteuern?
Hat jemand Erfahrung damit und weiss ob das dann in einer Summe zurückgezahlt wird oder quasi eine Rückrechnung für jeden Monat stattfindet und wie erklärt man das dem Finanzamt in F?

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße
Schnäggschje


Offline Matthias#28

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- Warten bis zur Rente und dann könnte ich mir die eingezahlten Beträge entweder in einer Summe auszahlen lassen oder ich nehme diese Rente in Anspruch.
Das sollte man gut durchrechnen. Je nachdem wie alt der Vertrag ist, aendert sich der Rentendivisor.
Es gibt Alt-Vertraege mit 170Monaten (ca. 14 Jahre), da mache ein super Schnitt, wenn ich mindestens 14 Jahre und mehr lebe, denn die Monate danach bezahlt die Versicherung (hinter der Gehaltsumwandlung steht fast immer eine Versicherung) die "Rente" aus ihrer Tasche.
Hier sollte ich auf jeden Fall eine Rente nehmen.
Neu-Vertraege mit 300 Monate (und mehr) = >25 Jahre - das ist Gaga - hier sollte ich es mir auszahlen lassen. Dabei sollte ich es in Raten nehmen, nicht das der zu versteuernde Betrag so hoch ist, das ich ganz nach oben in die Progression komme.


Beides würde voll versteuert werden. Bei dieser Variante hätte ich mir das alles sparen können, da soviel an Steuern und KV abgehen, daß es eine 0 Rechnung ergibt.

Die Annahme ist doch falsch. Der Gag der Gehaltsumwandlung ist doch der, das du erstmal auf dieses Geld KEINE Steuern und Abgaben bezahlst. Der Betrag wird VORHER abgezogen.
Das ist insofern interessant, weil du im aktiven Berufsleben, dadurch weil das Brutto reduziert wird, in der Steuerprogression nach unten rutscht. Gehaltsumwandlung ist eine steuerliche Verschiebung. Wenn du dann in Rente bist, bekommst du das aufgesparte Geld ausgezahlt, und klar dann wird es auch versteuert. Nun ist deine Rente deutlich niedriger wie dein Gehalt, und selbst mit der Auszahlung bleibt es deutlich darunter, und auf diesen niedrigeren Betrag zahlst du die Steuern. Somit sparst du zweimal Steuern. Damit kann die Einsparung nicht NULL sein.

- Sofortige Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals über den Lohnzettel.

Hierzu die Frage:
Wenn mein AG mir das auszahlt über den Lohnzettel zahle ich dann trotzdem in D Steuern, obwohl ich Grenzgänger bin?
Sollte ich auf dieses Kapital in D keine Steuern zahlen, müsste ich das dann in F versteuern?
Hat jemand Erfahrung damit und weiss ob das dann in einer Summe zurückgezahlt wird oder quasi eine Rückrechnung für jeden Monat stattfindet und wie erklärt man das dem Finanzamt in F?
Das wird NICHT in DE versteuert, warum auch. Die Ausbezahlung wird wie normales Gehalt versteuert, und damit in FR. Das dein Gehalt "atmet" ist doch egal, wenn du ne Praemie bekommst hast du doch auch "ploetzlich" mehr Gehalt.
gruss Matthias

Offline Schnaeggschje

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Hallo Matthias :-)

zuerst einmal Danke für deine Antwort.

1) Sollte ich mich dazu entscheiden das Geld bis zum 67. Lebensjahr stehen zu lassen werde ich mir eine der beiden Varianten sicherlich gut überlegen.

2) Wenn Sie Bruttogehalt umwandeln, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Auf die spätere Betriebsrente müssen Sie vergleichsweise hohe Abgaben zahlen: als gesetzlich krankenversicherter Rentner einmal den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (im Jahr 2019 durchschnittlich 15,5 Prozent). Dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung, das macht weitere 2,55 Prozent.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen an, wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind und Ihre Betriebsrente (zusammen mit weiteren Versorgungsbezügen, etwa einer Hinterbliebenenrente) höher ausfällt als 155,75 Euro im Monat (Stand: 2019).

Sie erhalten weniger gesetzliche Rente als ohne die Entgeltumwandlung. Denn Sie haben jahrelang etwas geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Maßgeblich für die Rentenansprüche ist Ihr Bruttoeinkommen, das nach Abzug Ihrer Beiträge zur bAV übrig war.

Bei schlechter Verzinsung und ohne Zuschuss des Arbeitgebers (was bei mir der Fall ist) müsste ich deutlich älter als 78 Jahre werden, um meine tatsächlich eingezahlten Beiträge wieder herauszubekommen.
 
Für mich ist das eine "0-Rechnung", da ich in dem Alter vermutlich schon langsam in Richtung "Seniorenresidenz" abwandern werde. Und wer hat dann noch was von meiner Rente?

3) Danke für den Hinweis. Die Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt in F zu versteuern, könnte das Ganze wieder etwas lukrativer gestalten.

In diesem Sinne noch ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr :-)

Schnäggschje




Offline Matthias#28

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zuerst einmal Danke für deine Antwort.
Bitte gerne

Auf die spätere Betriebsrente müssen Sie vergleichsweise hohe Abgaben zahlen: als gesetzlich krankenversicherter Rentner einmal den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (im Jahr 2019 durchschnittlich 15,5 Prozent). Dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung, das macht weitere 2,55 Prozent.
Das wurde doch gerade geaendert:

Zitat
Etwa ein Drittel der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt weiterhin gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag. - https://www.bundesgesundheitsministerium.de/betriebsrentenfreibetragsgesetz.html

Sie erhalten weniger gesetzliche Rente als ohne die Entgeltumwandlung.
Gut das traf bei mir nie zu, da ist seit Berufsbeginn immer oberhalb der RV-Bemessungsgrenze lag.

In diesem Sinne noch ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr :-)
Na das wuensche ich dir auch
gruss Matthias