Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Daniel am 13. Oktober 2007, 22:27:46
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hallo, muss man als grenzgänger auch den pflegeversicherungsbeitrag in deutschland zahlen???
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Ja, auch wenn Du auf deren Leistungen im Ausland keinerlei Anspruch hast.
Dieses Thema ist der totale deutsche Polit-Irrsinn.
Ich hab das angefochten und es ist nichts dabei herausgekommen:
Zitat "Mit der Mitgliedschaft in einer Versicherung geht nicht automatisch der Anspruch auf Leistung einher"......
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khmer
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hallo,
hab schon mehrmals gehört sei doch möglich, im www hab ich das hier gefunden:
http://www.dak.de/content/dakratgeber/rundumsalter_pflege_pflegeversicherung_leistungen1_auslandsaufenthalt.html (http://www.dak.de/content/dakratgeber/rundumsalter_pflege_pflegeversicherung_leistungen1_auslandsaufenthalt.html)
meint die grenzgängerin
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Deine Antwort macht Hoffnung, aber für F vermutlich doch vergebens.
Denn unter dem Link steht: "Für die Pflegesachleistungen gilt allerdings: Es werden nur diejenigen Leistungen erstattet, die nach dem Recht des Aufenthaltslandes üblich sind."
Und da ist der Hund begraben: In F gibt keine PV!
A+
khmer