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Autor Thema: pensions alimentaires versées à des enfants majeurs  (Gelesen 3062 mal)

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Offline Stini

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Hallo zusammen,

für den Unterhalt für erwachsene Kinder gibt es zwei Rubriken 6GI und 6EL...weiß jemand wo ich den eintragen soll? Bei 6GI steht "sur décisions de justice définitive avant 2006" - ist das Unterhalt, den ich auf Gerichtsbeschluss zahlen muss oder liege ich da mit meiner Übersetzung falsch?
Außerdem hat unsere Tochter  2015 für 10 Monate wieder bei uns gelebt, um ihre Masterarbeit zu schreiben. Während dieser Zeit bekam sie nur "Taschengeld" überwiesen. Wir haben also keinen Nachweis für die übrigen Lebenshaltungskosten. Wenn ich das aber richtig verstehe, kann ich nur das geltend machen, was wir ihr überwiesen haben oder?

Ich hoffe, es kann uns jemand weiterhelfen!

Viele Grüße

« Letzte Änderung: 28. Mai 2016, 10:18:05 von Stini »

Offline Stini

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Re: pensions alimentaires versées à des enfants majeurs
« Antwort #1 am: 28. Mai 2016, 10:19:55 »
Niemand, der helfen kann???

 :winkerwinker:

Offline grenzgängerhilfe

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Re: pensions alimentaires versées à des enfants majeurs
« Antwort #2 am: 14. Juni 2016, 09:45:12 »
Hallo,

Den Lebensunterhaltskosten an Ihre Tochter sowie Taschengeld können Sie leider nicht geltend machen, Unterhaltskosten können Sie geltend machen, wenn Sie geschieden sind. Ihre Tochter kann aber eine Demande de rattachement  beantragen und Sie bekommen einhalten Paar zusätzlich. Um Ihnen eine umfassende Antwort geben zu können braucht man noch ein paar Informationen von Ihnen: sind Sie geschieden etc.

Ich kann Sie bei der Klärung dieses Sachverhalt unterstützen.
E-mail: grenzgaenger2015@yahoo.com

Mit freundlichen grüßen

Mouhamed Dia
Dipl. -Kfm
Consultant Tax-Grenzgänger

Offline grenzgängerhilfe

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Re: pensions alimentaires versées à des enfants majeurs
« Antwort #3 am: 14. Juni 2016, 10:12:54 »
Ein halbes Paar sorry!

Mit freundlichen grüßen