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Autor Thema: Kapitalertragssteuerrückerstattung für Dividenden  (Gelesen 3878 mal)

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banjo

  • Gast
Kapitalertragssteuerrückerstattung für Dividenden
« am: 25. April 2014, 10:49:25 »
Information:

Dividenden und bestimmte andere Kapitalerträge, die von Gesellschaften mit Sitz in Deutschland an im Ausland ansässige Personen gezahlt werden, unterliegen in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht. Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die zum Zeitpunkt des Kapitalzuflusses weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die erzielten Erträge unterliegen in Deutschland einem Steuerabzug in Höhe von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag

Das Doppelbesteuerungsabkommen sagt in Artikel 9 (2):
(2) Jeder der Vertragstaaten behält das Recht, die Steuer von Dividenden nach seinen Rechtsvorschriften im Abzugsweg (an der Quelle) zu erheben. Der Steuerabzug darf jedoch 15 vom Hundert des Bruttobetrages der Dividenden nicht übersteigen.
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm

Die zuviel abgeführte Differenz von 10% und den Soli von 5,5% kann man sich per Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern zurückholen, und das für die letzten 4 Jahre.

Antrag:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Kapitalertragsteuerentlastung/Kapitalertragsteuerentlastung_node.html

Je nach zugeflossenen Dividenden kann sich das lohnen. Ich habs gerade erfolgreich durchgegeigt, hat aber ein knappes Jahr gedauert.....


Offline Bingo

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Re: Kapitalertragssteuerrückerstattung für Dividenden
« Antwort #1 am: 27. April 2014, 12:26:40 »
"Kapitalertragsteuererstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern

Bild: Achtung, rotes Dreieck mit schwarzem Ausrufezeichen

Antragstellung nach §§ 44b Abs.1 bis 4 EStG mit Ablauf des 31.12.2013 nicht mehr möglich

Aufgrund der Gesetzesänderung vom 26. Juni 2013 (AmtshilfeRLUmsG) ist eine Erstattung der Kapitalertragsteuer nach §§ 44b Abs.1 bis 4 EStG und § 45b EStG durch das BZSt nur noch für Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und 2 EStG möglich, die bis zum 31. Dezember 2012 zugeflossen sind.
Für die letztmalig mögliche Antragstellung nach §§ 44b Abs.1 bis 4 EStG ist die Frist bereits am 31. Dezember 2013 abgelaufen. Eine Antragstellung nach dieser Rechtsvorschrift ist daher nicht mehr möglich.

Antragstellung nach § 45b EStG"



Hat sich offensichtlich schon erledigt - oder lese ich da etwas falsch?


banjo

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Re: Kapitalertragssteuerrückerstattung für Dividenden
« Antwort #2 am: 27. April 2014, 12:51:15 »
hmm, poste mal die Quelle.

Wer ist dann für die Erstattung zuständig?
Ich habe von denen für Kapitalerträge in 2013 (Zugang) eine Erstattung bekommen. Das würde dem Text widersprechen.

Offline keysersoze

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Re: Kapitalertragssteuerrückerstattung für Dividenden
« Antwort #3 am: 09. Juni 2017, 13:10:56 »
"Antragstellung nach §§ 44b Abs.1 bis 4 EStG mit Ablauf des 31.12.2013 nicht mehr möglich"

dies bezieht sich nur auf Dividenden von Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind