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Autor Thema: Wohnen in Frankreich, angestellt und selbständig in Deutschland?  (Gelesen 12857 mal)

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Offline Cazzidy

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Hallo zusammen,

eine ähnliche Frage gab es schon einmal, nur finde ich sie nicht mehr.

Meine Frage:
Wo muss ich welche Steuer zahlen, wenn ich in Frankreich wohne, in Deutschland angestellt bin und nebenbei in Deutschland eine Gewerbe betreibe?

Kann es sein das ich den Grenzgängerstatus verliere, weil ich in DE selbständig bin?

Falls ich das Gewerbe in Deutschland versteuern muss (wovon ich mal ausgehe) wie wird die Höhe ermittelt?

Wo habe ich steuerlich gesehen mehr Vorteile, wenn ich das Gewerbe in FRA betreibe oder in Deutschland?

Ich bin mir sicher, dass es zu diesem oder ähnlichen Themen schon ne Menge Lesestoff gibt, aber ich bin hier rel. neu und frage daher nach Hilfe.

Vielen Dank daher schon einmal im voraus für antworten und eure Mühe.

liebe Grüße
Chris

banjo

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Re: Wohnen in Frankreich, angestellt und selbständig in Deutschland?
« Antwort #1 am: 03. Februar 2011, 13:47:42 »
Hi Chris,

ich bin gerade dabei, genau daselbe durchzugeigen.

Wenn Du in F oder D selbsttändig bist (z. Bsp. Nebenerwerb), dann verlierst Du den Grenzgängerstatus nicht, denn der bezieht ich nur auf Einkommen aus "abhängige Beschäftigung". Allerdings musst Du, wenn das Gewerbe in F betrieben wird, dieses anmelden und Steuer + Sozialabgaben zahlen. Je nach Deiner Einkommensituaton sind dann 45-50% des Nebenerwerbseinkommens weg.

Lösung:
Du brauchts eine deutsche Anschrift, wo Du das Gewerbe in D betreibst und gibst dann in D eine Umsatzsteuererklärung ab. Den Bescheid über die entrichtete Umsatzsteuer gibst Du zusammen mit der Steuererklärung in F ab. Das Finanzamt nimmt Dein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung sowie aus gewerbe in D zusammen (+ Zinsen etc.) und ermittelt daraus Dein "Welteinkommen". Die dient zur Ermittlung der Steuerprogression; der Steuersatz aus dem Welteinkommen wird dann aber nur auf Einkommen aus abhängiger Beschäftigung angewandt. Dafür zahlst Du in F Steuern.
Die Umsatzsteuer in D beträgt je nach zu versteuerndem Umsatz 20-30%, keine Sozialabgaben.

Ein weiterer Vorteil ist IMHO dass Du in D besser Dinge absetzen kannst, z. Bsp. täglich Fahrten von Deinem Wohnsitz in F zu Deinem Gewerbebetieb in D :-) und viele andere Dinge.

Ich kann Dir einen Steuerberater empfehlen, der Dich dabei unterstützen kann und die Erklärungen machen kann, wenn Du es nicht selbst machen willst. Das Ganze geht auch noch rückwirkend für 2009.

Offline Ralph

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Re: Wohnen in Frankreich, angestellt und selbständig in Deutschland?
« Antwort #2 am: 03. Februar 2011, 20:21:31 »
Hallo Banjo,

Deine Theorie klingt gut.....das Problem dabei ist nur das Du Deinen Geschäftsabschluß in Deutschland mind . 1-2 Jahre später bekommst und daher nie in dem Jahr wo Du´s in F angeben mußt weißt was Du verdient hast....

Außerdem gibst Du nicht nur ein Umsatzsteuererklärung ab sondern auch eine Einkommensteuererklärung und eine Gewerbesteuererklärung....
Deine Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der deutschen Steuer - und als besonderes Gimmick - bist Du damit in D beschränkt steuerpflichtig (hört sich gut an ist aber sauteuer - min.25 - 30 % mußt Du mindestens rechnen).
Außerdem zahlst Du in D noch IHK Beitrag oder Handwerkskammerbeitrag und Beiträge für die Berufsgenossenschaft.
Willst Du ein Auto auf Deine Firma in D zulassen mußt Du im Handelsregister eingetragen sein.

Eine evtl. steuerliche Verbesserung wäre es in D eine GmbH zu gründen und Dich selbst als Geschäftsführer einzustellen. Dann könntest Du evtl. auch - soweit Du die Voraussetzungen erfüllst - Dein Gehalt in F als Grenzgänger versteuern. Allerdings fallen dann die Steuern für Kapitalgesellschaften in D an. Aber das Ganze sollte ein Steuerberater machen .

Ansonsten betrifft das Deine Grenzgängereigenschaft als Angestellter nicht. Einzig die Sozialversicherung könnte evtl. von Deinem Gewerbeertrag etwas haben wollen - ist eine Grauzone und noch nicht rechtlich geklärt.
Der Gewerbeertrag wird separat ermittelt - entweder durch eine Bilanz oder eine Einnahme/Überschußrechung. Grob gesagt - Einkünfte - Ausgaben = Ertrag.

Gruß Ralph

PS: übrigens - anders wie Du schreibst - interessiert die Umsatzsteuer die französischen Behörden nicht...das ist ein reiner durchlaufender Posten den nur das deutsche FA interessiert. Und davon ein Gewerbe 2 Jahre rückwirkend anzumelden hab ich noch nie gehört ??
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz