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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Lausbub67 am 01. Dezember 2020, 07:38:41

Titel: PACS - Und nun?
Beitrag von: Lausbub67 am 01. Dezember 2020, 07:38:41
Moin zusammen

Ich bin gerade dabei mit meiner Freundin zu "pacsen". Dies soll dazu dienen dass Sie nach einem eventuellen ableben meinerseits keinen Palaver mit meiner buckligen Verwandschaft bekommt und soweit möglich versorgt ist.

Wie geht das aber dann weiter? Natürlich möchten wir (was nicht der Hauptgrund ist) auch steuerlich was mitnehmen wenns geht.  :eijoo:

Zu unserer Lage, wir wohnen natürlich in F, beide deutsche Staatsangehörigkeit, haben beide die Carte Vitale, arbeiten in D und versteuern in F.
Meine Freundin verdient ca. 1000 € mehr wie ich.
Kinder haben wir keine gemeinsam.

Muss / Soll PACS auch beim Arbeitgeber in D gemeldet werden?
Hat das einen Einfluss auf den Lohn?
Was ist mit der Steuerklasse?
Wie wirkt sich PACS auf die Steuer in F aus?
Gibt es sonst etwas zu tun oder zu beachten?  :anixwissen:?

Fragen über Fragen  :rolleyes:

Die Suchfunktion habe ich schon bemüht, konnte aber leider nur älteres oder unzutreffendes finden für unsere Situation.

Eventuell haben welche hier das schon durch und könnten uns ein paar Tipps geben  :Hands:

Danke im Voraus

Gruß Andreas

Titel: Re: PACS - Und nun?
Beitrag von: spirou am 04. Dezember 2020, 11:45:40
Hallo,

also zu Steuern u.s.w. kann ich dir keine Antwort geben.
Bei Erbschaftssachen ist PACS eher komplizierter wie Heirat.
Also einfach gesagt es ändert sich nichts in Erbschaftssachen ob ihr so zusammenlebt oder gepacst zusammenlebt.
Bei Heirat erbt vereinfacht gesagt der überlebende Ehepartner die Hälfte des Vermögens des Verstorbenen.
Berliner Testament gibt es so in F nicht.

Grüße
Titel: Re: PACS - Und nun?
Beitrag von: Lausbub67 am 04. Dezember 2020, 18:05:50
Salut Spirou

Bist Du dir da sicher in den Erbschaftssachen?

Ich selbst habe keine Kinder, mir geht es darum dass mein Bruder in die Röhre schaut

Gruß Andreas
Titel: Re: PACS - Und nun?
Beitrag von: spirou am 05. Dezember 2020, 07:56:30
Hallo,

100% sicher bin ich natürlich nicht ich bin ja kein Standesbeamter.
Aber schon ziemlich sicher. Wenn es dir aber nur um das Vererben und die Verwandschaft geht, brauchst du dir eigentlich keine Sorgen machen.
In F erben nur Kinder und Ehepartner. Man kann Kinder auch nicht enterben aber die Verwandschaft.
Bist du verheiratet, stirbst und hast keine Kinder erbt deine Frau gesetzlich 1/4 deines Vermögens, den Rest kannst Du vermachen, wem du willst.
Bist du nicht verheiratet oder gepacst, stirbst und hast keine Kinder erbt deine Partnerin gesetzlich nichts,du kannst 100% deines Vermögens per Testament vermachen, wem du willst.
Erst wenn du kein Testament machst und hast keine Kinder, kommen die Eltern und somit die Geschwister mit ins Boot.
Also, Testament machen ist wichtig.

Grüße
Titel: Re: PACS - Und nun?
Beitrag von: grenzgängerin am 05. Dezember 2020, 14:46:14
Hallo,
ich habe mich intensiv mir PACS beschäftigt. Hier sind meine Infos:
viele Franzosen sagen zum PACS, das ist nur eine Finanzamtsgeschichte. Im Prinzip stimmt das auch. Für die Steuererklärung zählt PACS genau wie verheiratet. Genauso für die Erschaftssteuer. Da wären in Frankreich z.B. bei nicht verheirateten Paaren 60% Erbschaftssteuer fällig!!! Beim PACS, die üblichen Freibeträge für Ehepartner, meistens 0%. Der PACS Partner hat auch die Möglichkeit über den anderen Partner krankenversichert zu werden.

In Deutschland, egal ob Behörde,Arbeitgeber o.ä. muss nichts angezeigt werden, weil dies in Deutschland nicht gültig ist, auch nicht bei event. Rentenzahlungen.

Testament: Seit einigen Jahren gibt es ein neues europäisches Erbrecht. Das heiß man kann wählen zwischen dem Erbrecht wo der gewöhnliche Aufenthaltsort ist, hier also Frankreich, oder dem Land dessen Nationalität man hat.  Welche Personen ausgeschlossen sind/werden weiß ich nicht genau. Aber falls das deutsche Erbrecht gewählt wird, ist ein Gespräch mit einem deutschen Notar sinnvoll. Wird vom frz. Notar auch empfohlen, da der sich im deutschen Erbrecht meistens nicht so gut auskennt. Versteuert wird, natürlich, in dem Land wo die Immobilie etc. ist, hier also Frankreich.

meint die grenzgängerin
Titel: Re: PACS - Und nun?
Beitrag von: grenzgängerin am 06. Dezember 2020, 12:55:53
Hallo spirou,
ich muss deiner Antwort leider widdersprechen.
 Einem eingetragenem Lebenspartner (pacs) steht kein gesetzliches Erbrecht zu. Ihm steht aber ein Wohnrecht an der gemeinsamen Wohnung zu. Sofern der Erblasser seinem Partner etwas zukommen lassen möchte, muss er daher ein Testament erstellen. Sofern Kinder vorhanden sind, kann der Erblasser seinem Partner nur die sog. „quotité disponible“ (den neben Kindern freiverfügbaren Erbanteil) übertragen. Sofern keine Kinder vorhanden sind, ist der Erblasser frei sein gesamtes Vermögen seinem Partner zu vermachen. Allerdings steht den Eltern des Erblassers zu (bzw. den weiteren Abkömmlingen), die zu Lebzeiten an ihn gemachten Geschenke vom Partner zurückzuverlangen.
Einen PACS hat wesentliche Vorteile bei der Erbschaftssteuer. Für die Erbfolge ist aber hier ein Testament wichtig und wahrscheinlich auch die Wahl des deutschen Erbrechtes, da hier alle anderen Personen ausgeschlossen werden können.
meint die grenzgängerin
Titel: Re: PACS - Und nun?
Beitrag von: spirou am 06. Dezember 2020, 13:47:16
Hallo Grenzgängerin,

genauso wie du es sagst habe ich es ja geschrieben:
gesetzlich Erben können nur Kinder und Ehepartner.
nicht verheiratet zusammenleben oder gepacst = kein gesetzlicher Erbanspruch

Grüße

Titel: Re: PACS - Und nun?
Beitrag von: grenzgängerin am 06. Dezember 2020, 14:31:11
Hallo, spirou,
Dein Satz "Bist du nicht verheiratet oder gepacst, stirbst und hast keine Kinder erbt deine Partnerin gesetzlich nichts,du kannst 100% deines Vermögens per Testament vermachen, wem du willst." ist für mich halt etwas verwirrend.
Und da Andreas Frage gerade wegen Pacs und Erbfolgeausschluss war, fand ich die Ergänzung wichtig.
schönen Sonntag
grenzgängerin