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Autor Thema: PACS Steuerquotient ?  (Gelesen 4447 mal)

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Offline Eliott

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PACS Steuerquotient ?
« am: 08. Februar 2010, 12:22:05 »
Hi Leute,
wenn wir heiraten, haben wir ja einen Steuerquotienten von 2 in Frankreich.
Habe ich diesen auch wenn wir PACS sind?
Auf der fr. Steuerbescheinigung steht das leider nicht drauf.

Grüße und Danke

Offline Dismember

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Re: PACS Steuerquotient ?
« Antwort #1 am: 08. Februar 2010, 13:11:35 »
Hi Eliott,

Folgenden Text habe ich bei Recherchen im Internet gefunden:

Die wichtigsten Rechte und Pflichten, die aus dem PACS resultieren

Partner, die einen PACS eingegangen sind, verpflichten sich zu einem gemeinsamen Leben, zu gegenseitiger materieller Unterstützung und gegenseitiger Hilfe (z.B. im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit). Sie haften gesamtschuldnerisch für Schulden, die einer von ihnen macht, um Belangen des täglichen Lebens nachzukommen. Diese gesamtschuldnerische Haftung erstreckt sich jedoch weder auf offenkundig überzogene Ausgaben noch auf persönliche Verbindlichkeiten, die vor oder während des Paktes eingegangen wurden, außer in vertraglich vorgesehenen Fällen.

Ist im Vertrag nichts festgehalten, sind die Vermögen der Partner getrennt: Jeder Partner ist weiterhin Eigentümer der persönlichen Güter, die er vor der Schließung des Paktes besaß.

Hinsichtlich der Einkommensteuer sieht das Gesetz eine gemeinsame Veranlagung vor, und zwar ab der Schließung des PACS. Die Deklarationspflichten der Partner ähneln denen verheirateter Paare. Aufgrund ihrer gemeinsamen Besteuerung haften die Partner gesamtschuldnerisch für die Einkommensteuer.

Wohnung:

•Sind die Partner Mieter, wird der Mietvertrag nach dem Tod oder Auszug eines Partners auf den anderen übertragen, egal, wie lange die Partner zusammenlebten.
•Stirbt der Partner, der Eigentümer des Hauptwohnsitzes des Paares ist, hat der Überlebende das Recht, diesen Wohnsitz und die im Erbgut enthaltenen Möbel ein Jahr lang unentgeltlich zu nutzen.

Sozial- und Arbeitsrecht:

•Hat einer der Partner keine Krankenversicherung, Mutterschaftsversicherung oder Lebensversicherung, hat er unter Umständen Anspruch auf entsprechende Leistungen seines Partners (dies gilt z.B. nicht für Arbeitnehmer in der Schweiz, die nicht von der Krankenversicherungspflicht befreit werden können).
•Ist ein Partner als Arbeitnehmer in Frankreich beschäftigt, genießt er die meisten Urlaubsvorteile, die auch verheirateten Paaren gewährt werden. Ist ein Partner Beamter, wird er bei Versetzungen bevorzugt, um seinem Partner folgen zu können.

Umgekehrt verliert der Partner mit der Schließung des PACS das Recht auf Bewilligung familiärer Unterstützung, auf Unterstützung für Alleinerziehende und Verwitwete, auf die er/sie zuvor gegebenenfalls Anspruch hatte. Auch werden zur Berechnung der Voraussetzungen für die Bewilligung von Familienleistungen aus der Sozialversicherung, Mietzuschüssen, Behindertenzulagen für Erwachsene und zur Berechnung des garantierten Mindesteinkommens nach Wegfall der Arbeitslosenunterstützung die Einkünfte beider Partner berücksichtigt.

Hilft das weiter?

LG
Timo

Offline grenzgängerin

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Re: PACS Steuerquotient ?
« Antwort #2 am: 08. Februar 2010, 15:11:18 »
hallo Elliot,
"2" ist für verheiratet  oder Pacs ohne Kinder.
die grenzgängerin

Offline Eliott

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Re: PACS Steuerquotient ?
« Antwort #3 am: 08. Februar 2010, 15:19:45 »
Hi,
Danke für die klare Antwort.

Grüße