Grenzgaenger Forum

Autor Thema: PACS  (Gelesen 18645 mal)

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Offline Christian82

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PACS
« am: 20. September 2010, 00:04:43 »
Hallo zusammen,

ich habe mir grade ein paar sachen über PACS angelesen,
Man stellt sich mit dem Partner einer Eheähnlichen beziehung gleich?

Sprich, ich trage auf der Steuersimulation den Tag der Pacs schließung wie für Ehe ein?
gebe ich das 2. Einkommen bei Conjoint ein?

Also wenn das wirklich so stimmt wie ich es mir grade zusammenreime wäre das für mich quasi der wahnsinn, da die freundin noch 1,5 Jahre in Ausbilung ist und ich recht ordentlich verdiene.

In Deutschland habe ich mich bisher darüber geärgert, dass sie bei einer eigenen Wohnung Mietzuschuss vom Statt bekäm, aber in einer gemeinsamen ich den fehlenden Teil aufbringen muss, ohne einen steuerausgleich dafür zu bekommen.

Offline The Bear Family

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Re: PACS
« Antwort #1 am: 20. September 2010, 17:14:26 »
Ja, lieber Christian, so ist es. Wir haben im Dezember gepacst und haben 3 Steuererklärungen für das vergangene Jahr gemacht:
für die Zeit vor dem PACS für jeden eine und dann noch ein gemeinsame für den Rest des Jahres. Da mein Freund auch sehr gut verdient und ich nur noch Teilzeit (eine Kleinigkeit mehr als 400-Euro-job, wegen der Versicherung) lohnt sich das wirklich, weil einfach der Verdienst von beiden zusammengerechnet wird und dann jeweils der doppelte Betrag der Bemessungsgrenzen berechnet wird.
So ein PACS lohnt sich auf jeden Fall und ist in Frankreich inzwischen ein sehr gebräuchliches Instrument, in manchen Gegenden hat er schon die Zahl der Eheschließungen überholt.

Offline Dieter12

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Re: PACS
« Antwort #2 am: 20. September 2010, 21:49:40 »
Ja, lieber Christian, so ist es. Wir haben im Dezember gepacst und haben 3 Steuererklärungen für das vergangene Jahr gemacht:
......

Letzte Meldung: Das mit den drei Steuererklärungen soll abgeschafft werden, wegen Steuernischen. Also nochmal schnell pacsen, denn im nächsten Jahr wird es sehr wahrscheinlich mit den dreien vorbei sein.

Gruss, Dieter

Offline grenzgängerin

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Re: PACS
« Antwort #3 am: 21. September 2010, 19:02:29 »
Hallo Dieter, so ganz versteh ich nicht - sorry  :-[
soll pacs abgeschafft werden? kann ich mir irgendwie schlecht vorstellen (ich weiß es gibt mehr als ich mir vorstellen kann..). Oder sollen  die Steuerbedingungen geändert werden?

für Christian82,
aus Einkommens- und Erbschaftssteuergründen ist Pacs schon gut. In beiden Fällen werden "Gepacste" wie verheiratete steuerlich veranlagt. Jungeselle mit "parts 1" und Pacs-Partner mit "parts 2", konkret kann dies z.B. € 50.000,- Steuerbrutto bedeuten ca. 5.400 mit parts 1 oder ca € 2.400 mit parts 2. Natürlich werden dann die Einkommen zusammen gezählt, trotzdem zu überlegen. Bei der Erbschaftssteuer-Frage, die eigentlich in jedem Alter auch bedacht werden sollte: ohne Pacs 60% Erb.steuer(weil steuerl. fremde Person  ;) ) mit Pacs 0% weil Ehepartner gleich.
Der Aufwand für Pacs sind ungefähr € 500,--, üblicher Papierkram. Falls Pacs aufgelöst werden soll, eigentlich "nur" eine Postkarte, keine Kosten, kein Unterhaltsanspruch, kein Versorgungsausgleich ets.
meint die grenzgängerin

Offline The Bear Family

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Re: PACS
« Antwort #4 am: 22. September 2010, 09:52:13 »
@ Grenzgängerin:
Wie kommst du auf Kosten von 500 Euro für den PACS?
Wir haben im Dezember gepacst und das hat mich alles in allem so ca. 15 Euro gekostet: ca 10 Euro für die Geburtsurkunde, die ich mir aus Deutschland besorgen musste und dann noch mal ein bisschen Porto für den Brief und Rückumschlag an das Grand Tribunal in Paris. In Frankreich waren alle Behördenkontakte gebührenfrei.

Offline grenzgängerin

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Re: PACS
« Antwort #5 am: 22. September 2010, 11:38:46 »
@ Grenzgängerin:
Wie kommst du auf Kosten von 500 Euro für den PACS?
Wir haben im Dezember gepacst und das hat mich alles in allem so ca. 15 Euro gekostet: ca 10 Euro für die Geburtsurkunde, die ich mir aus Deutschland besorgen musste und dann noch mal ein bisschen Porto für den Brief und Rückumschlag an das Grand Tribunal in Paris. In Frankreich waren alle Behördenkontakte gebührenfrei.

Hallo The Bear Family, brauchtet ihr keinen Notarvertrag? Allein der hat knapp 400 gekostet, dann brauchtet wir auch mehr als 1 deutsche urkunde (internationale Ausfertigung, und auch Übersetzungen).
meint die grenzgängerin

Offline Christian82

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Re: PACS
« Antwort #6 am: 22. September 2010, 12:20:28 »
de 500 euro wundern mich jetzt auch ein bissel.

habe folgendes gefunden:

Zitat
Damit der Urkundsbeamte prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und
die Erklärung über den PACS-Abschluss eintragen kann, müssen die künftigen deutschen
Partner folgende Dokumente und Nachweise vorlegen:
- Vereinbarung zur Organisation des gemeinsamen Lebens
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Ledigkeit
- Nachweis ihrer Geschäftsfähigkeit
- Identitätsnachweis
- Eidesstattliche Versicherung über den gemeinsamen Wohnsitz
- Eidesstattliche Versicherung, dass die Partner nicht im Sinne des Artikels 515-2 Code civil miteinander verwandt oder verschwägert sind.


Zitat
Vereinbarung über die Organisation des gemeinsamen Lebens
Sie muss in französischer Sprache verfasst sein und kann in Form einer notariellen Urkunde
oder einer privatschriftlichen Urkunde errichtet werden. Sie ist zwingend erforderlich. Ohne
diese Vereinbarung kann der Urkundsbeamte den PACS nicht eintragen

hat hierzu jemand ein Beispiel was darin enthalten sein muss?
Was heißt privatschriftlichen Urkunde?

Zitat
Der künftige deutsche Partner kann auch einen von den deutschen Behörden erstellten
mehrsprachigen Auszug aus seiner Geburtsurkunde vorlegen.2 Bei Vorlage eines
mehrsprachigen Auszugs ist der Antragsteller von der Vorlage einer Übersetzung befreit.

Wo bekommt man eine solche Geburtsurkunde? Und was kostet die ca.?

Offline Christian82

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Offline grenzgängerin

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Re: PACS
« Antwort #8 am: 22. September 2010, 16:45:20 »
de 500 euro wundern mich jetzt auch ein bissel.

habe folgendes gefunden:

Zitat
Damit der Urkundsbeamte prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und
die Erklärung über den PACS-Abschluss eintragen kann, müssen die künftigen deutschen
Partner folgende Dokumente und Nachweise vorlegen:
- Vereinbarung zur Organisation des gemeinsamen Lebens
- Geburtsurkunde - siehe unten
- Nachweis der Ledigkeit - siehe unten
- Nachweis ihrer Geschäftsfähigkeit
- Identitätsnachweis klar Ausweispapiere
- Eidesstattliche Versicherung über den gemeinsamen Wohnsitz - Formular beim frz. Amtsgericht
- Eidesstattliche Versicherung, dass die Partner nicht im Sinne des Artikels 515-2 Code civil miteinander verwandt oder verschwägert sind. Formular beim frz. Amtsgericht


Zitat
Vereinbarung über die Organisation des gemeinsamen Lebens
Sie muss in französischer Sprache verfasst sein und kann in Form einer notariellen Urkunde
oder einer privatschriftlichen Urkunde errichtet werden. Sie ist zwingend erforderlich. Ohne
diese Vereinbarung kann der Urkundsbeamte den PACS nicht eintragen

hat hierzu jemand ein Beispiel was darin enthalten sein muss?
Was heißt privatschriftlichen Urkunde?

Zitat
Der künftige deutsche Partner kann auch einen von den deutschen Behörden erstellten
mehrsprachigen Auszug aus seiner Geburtsurkunde vorlegen.2 Bei Vorlage eines
mehrsprachigen Auszugs ist der Antragsteller von der Vorlage einer Übersetzung befreit.

Wo bekommt man eine solche Geburtsurkunde? Und was kostet die ca.?

Hallo Christian,
zu Vereinbarung über die Organisation des gemeinsamen Lebens Sie muss in französischer Sprache verfasst sein und kann in Form einer notariellen Urkunde ...- dazu haben wir einen Notarvertrag gemacht (Kosten knapp € 400,--). Dieser regelt, dass im Alltag einer für den anderen aufkommt, halt in der behördlich richtigen Form.

zu mehrsprachigen Auszug aus seiner Geburtsurkunde - du gehtst zu der Verwaltung deines Geburtsorts und verlangst eine internationale Geburtsurkunde, kein Problem in D, Kosten € 10,--.


zu Nachweis der Ledigkeit - das sind eigentlich mehrere Schritte. Das 1. Schreiben für beide Personen nach Paris ob da im zentralen Register bereits ein Pacs od eine Ehe eingetragen ist. (Vorlage gabs beim Notar). Das 2. Schreiben (Vorlage beim frz. Amtsgericht) - gleiche Anfrage in Nancy. Für den Fall das vorher keine Ehe z.B. in D bestand, wars das. Anderfalls muss eine event. Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil übersetzt werden.

dann kommt es drauf an welches Amtsgericht dass zuständig ist. Ist dies z.B. Metz braucht man einen offiziellen Übersetzer dabei. Saargemünd oder Saint Avold wird dies nicht verlangt.

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Offline Christian82

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Re: PACS
« Antwort #9 am: 22. September 2010, 16:55:32 »
das klingt doch alles schonmal gut :)

Notarkosten sind natürlich enorm, wie ist es mit "privatschriftlichen Urkunde"?

Vielen lieben Dank

Offline grenzgängerin

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Re: PACS
« Antwort #10 am: 22. September 2010, 17:48:09 »
Hallo Christian,
da kann ich nix zu sagen  :-[
frag mal bei "deiner" Mairie welches Amtsgericht für den Wohnort zuständig ist und frag da mal nach.
Dann erfährst du auch wie lange das dauern kann. Diese Anfragen könnten dann auch schon gestellt werden, Paris und Nancy, der Rest geht schnell.

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Offline Eric

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Re: PACS
« Antwort #11 am: 22. September 2010, 17:48:19 »
Hallo,

mal ne andere Frage dazu.

Wie sieht es da mit Rentenansprüchen aus Deutschland aus (im Todesfall eines Partners)

Eric

Offline grenzgängerin

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Re: PACS
« Antwort #12 am: 22. September 2010, 17:51:06 »
Hallo,

mal ne andere Frage dazu.

Wie sieht es da mit Rentenansprüchen aus Deutschland aus (im Todesfall eines Partners)

Eric

Hallo Eric,
für alles "deutsche" gilt das deutsche Recht. Pacs gibts nicht, also auch keine Rentenansprüche. Ich glaube das gilt auch für F so, Pacs ist eine Steuersache.
meint die granzgängerin

Offline ~Pero~

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Re: PACS
« Antwort #13 am: 22. September 2010, 19:53:55 »
Hier noch ein informativer LINK zu dem Thema.

Offline The Bear Family

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Re: PACS
« Antwort #14 am: 23. September 2010, 08:25:09 »
@ Grenzgängerin:
Wie kommst du auf Kosten von 500 Euro für den PACS?
Wir haben im Dezember gepacst und das hat mich alles in allem so ca. 15 Euro gekostet: ca 10 Euro für die Geburtsurkunde, die ich mir aus Deutschland besorgen musste und dann noch mal ein bisschen Porto für den Brief und Rückumschlag an das Grand Tribunal in Paris. In Frankreich waren alle Behördenkontakte gebührenfrei.

Hallo The Bear Family, brauchtet ihr keinen Notarvertrag? Allein der hat knapp 400 gekostet, dann brauchtet wir auch mehr als 1 deutsche urkunde (internationale Ausfertigung, und auch Übersetzungen).
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Wir haben die Vereinfachte Form des PACS abgeschlossen.
Der notarielle Vertrag ist dabei nicht vorgeschrieben und ist nur interessant, wenn von vorne herein geklärt werden muss, wem was gehört im Falle einer Trennung. Wenn man sich zutraut, sich im guten Einvernehmen zu trennen, braucht man so was nicht.
Wir haben lediglich den Vertrag aufgesetzt, den wir bei Gericht unterschrieben haben und den der Gerichtsbeamte dann bestätigt und registriert hat.
Wir brauchten lediglich die Geburtsurkunden, wobei dafür nicht einmal eine beglaubigte Übersetzung notwendig war. Die Übersetzungen hat unser Französischlehrerin für uns Formlos gemacht. Da kann  es natürlich sein, das der Beamte entscheidet, was er da haben will. Und wir brauchten die Bestätigung vom Grand Tribunal in Paris, das wir nicht gepacst sind. die hat außer Porto und Freiumschlag nichts gekostet und war innerhalb von drei Tagen da.

Ich bin damals einfach nach Haguenau gefahren und habe mich mit dem Beamten beim Service Pacs im Tribunal zusammengesetzt und ihn gefragt, was er von uns braucht. Das war auch alles schnell erledigt. Auch in Frankreich werden Bestimmungen öfter mal verändert und der Beamte vor Ort weiß da wahrscheinlich am besten Bescheid, was gerade aktuell ist.
« Letzte Änderung: 23. September 2010, 08:30:50 von The Bear Family »