Hallo

ich hänge mich hier mal dran mit einer fachlichen Frage:
Kurzum: Da mein AG dieses Jahr anscheinend nicht in der Lage ist eine Lohnsteuerbescheinigung 2019 auszudrucken
muss ich nun für meine Steuererklärung den Dezember 19 Lohnzettel nutzen, der bei uns auch die Jahreswerte aufweist.
Jetzt die Frage:
Gesetzliches Netto: xxx Euro
Danach wird mir noch abgezogen:
Arbeitskammerbetrag: xx Euro
Zusatzversorgungskasse RZVK (AN): xx Euro
Zusatzversorgung Sparkasse Pensionsfond (AN) xxx Euro
Sehe ich das korrekt, daß ich von meinen gesetzlichen Netto noch AK, RZVK und Sparkassenfond abziehen kann um mein zu versteuerndes Einkommen in F festzlegen?
Vielleicht kann mir da jemand helfen?
Viele Grüße
Schnäggschje