
Vielen Dank für dir Antwort....
Ich glaube ich habe meine Frage nicht verständlich ausgedrückt.
Darum versuche ich es nochmal zu erklären.
Oktober 17 Umzug nach Frankreich
Frühjahr 18 Steuererklärung in Frankreich gemacht, Ergebnis keine Steuerzahlung für 2017
Für das Jahr 2017 wurde natürlich auch noch eine deutsche Steuererklärung gemacht.

Dieses Frühjahr die Erklärung für 2018 in Frankreich gemacht.
Meine Frage bezieht sich darauf, ob in diesem Fall eine monatliche Abführungspflicht für 2019 seit Januar besteht, oder eben nicht = altes System
Sorry das ich es nicht richtig erklärt habe und nötige Informationen weggelassen habe

vielleicht kann man meine Frage jetzt besser verstehen und beantworten.
LG...