Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Schnaeggschje am 08. April 2019, 15:32:06
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Hallo :-)
ich habe heute einen Termin bei meinem Steuerfachmann gemacht.
Dieser schreibt mir zurück, daß er dieses Jahr erstmalig einen Kontoauszug zum 31.12.18 von jedem ausländischen Konto benötigt.
Also wir reden hier nicht von Zinsbescheinigungen sondern von der Offenlegung aller Konten!
Weiß vielleicht jemand was das soll? Wird jetzt mein Sparguthaben auch noch auf die Steuer angerechnet oder wie ist das zu verstehen?
Was geht denn den Staat mein Sparguthaben an?
Viele Grüße
Schnäggschje
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Hallo Schnaeggschje,
es sind unbedingt ausländische Konten, die Kapitalerträge und die Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren zu deklarieren.
Es reicht völlig, wenn du die Zinserträge angibst. Dein Kapital wird NICHT offengelegt.
Bankkonto und Art des Kontos angeben.
Zusätzlich sind alle laufenen und im Jahr ausgezahlten Lebensversicherungen anzugeben.
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Hallo Saarbrücker :-)
vielen Dank für deine Antwort.
Bist du dir da ganz sicher?
Zinsbescheinigungen und Kapitalerträge hatte ich ja die letzten Jahre immer schon dabei, nur dieses Mal soll es der Saldo zum 31.12.18 sein. Die Steuern macht mir "David", bei dem hier sicher auch viele andere sind und er kennt sich eigentlich sehr gut damit aus, deshalb bin ich etwas verwirrt.
Es würde mich ja nicht wundern, wenn der hiesige Staat genau so anfängt wie in D und nun jegliche Konten einsehen darf ohne Information des Kontoinhabers.
Viele Grüße
Schnäggschje
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Hallo Schnaeggschje, :winkerwinker:
laut Auskunft des Steuerberaters besteht keine Informationspflicht. :xc:
Persönliche Meinung:
Die Franzosen würden sich das nicht gefallen lassen.
LG
Saarbrücker
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also ich hätte da noch eine Frage bzgl der dividende...und zwar finde ich auf dem roten formular für auslandseinkünfte unter punkt 2 zwar das für die dividene weiss aber nicht wie ich es deklarieren soll habe auch im anhang gesehen dass für die schweiz was von 17,7 % steht aber was soll ich da berechnen weiss jemand mehr?
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Sieht schwer nach Missverständnis aus.
Der Grenzgänger selbst meldet nach Formular 3916 keine Kontostände. Das besorgt für ihn seine D-Bank, die den sich austauschenden Finanzbehörden Informationen zur Verfügung stellen muss. Stichwort OECD CRS.
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Lt. meinem Steuerberater (gestern) geht es rein darum anzugeben, dass Konten im Ausland existieren. Eine Meldepflicht haben die Banken eh.
Zinseinkünfte sind selbstverständlich auch anzugeben, aber da ist in "D" genauso. Bei meiner LV hieß es, es reiche sie anzugeben. Erst bei der Auszahlung muss diese versteuert werden.
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Hallo :winkerwinker:
Danke für die zahlreichen Antworten.
Das beruhigt mich schon mal etwas :-)
Viele Grüße
Schnäggschje
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das hat in 20 Jahren noch nie einen interessiert.....
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Hallo :-)
ich wollte mal kurz Rückmeldung geben.
Also es war anscheinend tatsächlich ein Missverständnis.
Es müssen lediglich die ausländischen Konten angegeben werden, aber keine Beträge.
Bedanke mich für die vielen Antworten.
Viele Grüße und Frohe Ostern
Schnäggschje