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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Schnaeggschje am 08. April 2019, 15:32:06

Titel: Offenlegung aller ausl. Konten bei der Steuererklärung 2018
Beitrag von: Schnaeggschje am 08. April 2019, 15:32:06
Hallo :-)

ich habe heute einen Termin bei meinem Steuerfachmann gemacht.
Dieser schreibt mir zurück, daß er dieses Jahr erstmalig einen Kontoauszug zum 31.12.18 von jedem ausländischen Konto benötigt.

Also wir reden hier nicht von Zinsbescheinigungen sondern von der Offenlegung aller Konten!

Weiß vielleicht jemand was das soll? Wird jetzt mein Sparguthaben auch noch auf die Steuer angerechnet oder wie ist das zu verstehen?

Was geht denn den Staat mein Sparguthaben an?

Viele Grüße
Schnäggschje

Titel: Re: Offenlegung aller ausl. Konten bei der Steuererklärung 2018
Beitrag von: Saarbrücker am 08. April 2019, 16:31:24
Hallo Schnaeggschje,
es sind unbedingt ausländische Konten, die Kapitalerträge und die Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren zu deklarieren.
Es reicht völlig, wenn du die Zinserträge angibst. Dein Kapital wird NICHT offengelegt.
Bankkonto und Art des Kontos angeben.
Zusätzlich sind alle laufenen und im Jahr ausgezahlten Lebensversicherungen anzugeben.
Titel: Re: Offenlegung aller ausl. Konten bei der Steuererklärung 2018
Beitrag von: Schnaeggschje am 09. April 2019, 14:08:31
Hallo Saarbrücker :-)

vielen Dank für deine Antwort.
Bist du dir da ganz sicher?
Zinsbescheinigungen und Kapitalerträge hatte ich ja die letzten Jahre immer schon dabei, nur dieses Mal soll es der Saldo zum 31.12.18 sein. Die Steuern macht mir "David", bei dem hier sicher auch viele andere sind und er kennt sich eigentlich sehr gut damit aus, deshalb bin ich etwas verwirrt.

Es würde mich ja nicht wundern, wenn der hiesige Staat genau so anfängt wie in D und nun jegliche Konten einsehen darf ohne Information des Kontoinhabers.

Viele Grüße
Schnäggschje
Titel: Re: Offenlegung aller ausl. Konten bei der Steuererklärung 2018
Beitrag von: Saarbrücker am 09. April 2019, 15:33:24
Hallo Schnaeggschje, :winkerwinker:
laut Auskunft des Steuerberaters besteht keine Informationspflicht. :xc:

Persönliche Meinung:
Die Franzosen würden sich das nicht gefallen lassen.
LG
Saarbrücker
Titel: Re: Offenlegung aller ausl. Konten bei der Steuererklärung 2018
Beitrag von: cogee am 09. April 2019, 17:37:20
also ich hätte da noch eine Frage bzgl der dividende...und zwar finde ich auf dem roten formular für auslandseinkünfte unter punkt 2 zwar das für die dividene weiss aber nicht wie ich es deklarieren soll habe auch im anhang gesehen dass für die schweiz was von 17,7 % steht aber was soll ich da berechnen weiss jemand mehr?
Titel: Re: Offenlegung aller ausl. Konten bei der Steuererklärung 2018
Beitrag von: pifolog am 09. April 2019, 18:17:32
Sieht schwer nach Missverständnis aus.
Der Grenzgänger selbst meldet nach Formular  3916 keine Kontostände. Das besorgt für ihn seine D-Bank, die den sich austauschenden Finanzbehörden Informationen zur Verfügung stellen muss. Stichwort OECD CRS.
Titel: Re: Offenlegung aller ausl. Konten bei der Steuererklärung 2018
Beitrag von: Nase am 10. April 2019, 18:03:34
Lt. meinem Steuerberater (gestern) geht es rein darum anzugeben, dass Konten im Ausland existieren. Eine Meldepflicht haben die Banken eh.
Zinseinkünfte sind selbstverständlich auch anzugeben, aber da ist in "D" genauso. Bei meiner LV hieß es, es reiche sie anzugeben. Erst bei der Auszahlung muss diese versteuert werden.
Titel: Re: Offenlegung aller ausl. Konten bei der Steuererklärung 2018
Beitrag von: Schnaeggschje am 12. April 2019, 08:01:57
Hallo  :winkerwinker:

Danke für die zahlreichen Antworten.
Das beruhigt mich schon mal etwas :-)

Viele Grüße
Schnäggschje
Titel: Re: Offenlegung aller ausl. Konten bei der Steuererklärung 2018
Beitrag von: Ralph am 12. April 2019, 19:35:05
das hat in 20 Jahren noch nie einen interessiert.....
Titel: Re: Offenlegung aller ausl. Konten bei der Steuererklärung 2018
Beitrag von: Schnaeggschje am 19. April 2019, 19:02:46
Hallo :-)

ich wollte mal kurz Rückmeldung geben.
Also es war anscheinend tatsächlich ein Missverständnis.
Es müssen lediglich die ausländischen Konten angegeben werden, aber keine Beträge.

Bedanke mich für die vielen Antworten.

Viele Grüße und Frohe Ostern
Schnäggschje