Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Hugo am 27. Oktober 2007, 14:12:23

Titel: Nutzung eines Firmenwagens...
Beitrag von: Hugo am 27. Oktober 2007, 14:12:23
Hallo,
ich wohne seit Anfang des Jahres in Frankreich und arbeite in Deutschland.

Seit kurzem nutze ich nun einen Firmenwagen. Für diesen muss ich im Jahr einen Betrag x an die Firma zahlen.
Wenn ich nächstes Jahr meine Steuererklärung mache, kann ich dann dann folgende Rechnung machen:

zu versteuerndes Brutto in Frankreich = Brutto in D - Sozialabgaben D - Kosten für Firmenwagen (Betrag x) ???

Vielen Dank!
Titel: Re: Nutzung eines Firmenwagens...
Beitrag von: Marco am 27. Oktober 2007, 18:11:50
Wenn ich nächstes Jahr meine Steuererklärung mache, kann ich dann dann folgende Rechnung machen:

zu versteuerndes Brutto in Frankreich = Brutto in D - Sozialabgaben D - Kosten für Firmenwagen (Betrag x) ???

glaube ich nicht. so ein firmenwagen ist ja keine sozialleistung, sondern im gegenteil, eigentlich ein zuschlag auf den lohn (prozentuale regelung in deutschland).

vielleicht weiss jemand anderer mehr, aber abziehen darfst du die kosten ziemlich sicher nicht.

grüße,
marco
Titel: Re: Nutzung eines Firmenwagens...
Beitrag von: Dieter12 am 27. Oktober 2007, 19:56:20
Hi Hugo,

Die Kosten für dein eigenes Auto kannst du ja auch nicht absetzen (außer der Kilometerpauschal), warum sollte man entstandene Kosten für einen von der Firma überlassenen Wagen absetzen können. Der Fiskus wird vielleicht eher fragen, ob du deiner Firma genug für den Wagen bezahlst. Ansonsten müsstest du noch Naturalienvorteile zusätzlich versteuern.

Gruss, Dieter