Verpflegungskosten 2007 4,20€ / Mahlzeit, Belege nicht erforderlich. Das setzt aber voraus, daß Du generell auf die 10% Werbekosten-Pauschale verzichtest und tatsächliche (Fahr-)Kosten geltend machst. Die sollten zusammen also höher als 10% vom Netto sein, sonst läßt man es schlauerweise lieber.
Als wir Anfang der 90er Zinsen geltend gemacht hatten, waren Kaufnebenkosten ausdrücklich ausgeschlossen. Heut weiß ich nicht, wird aber kaum besser sein.
Zinsen: Rubrik TR.
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