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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: noba0000 am 24. Mai 2008, 11:02:48

Titel: Notarkosten / Verpflegung etc. in die Steuererklärung??
Beitrag von: noba0000 am 24. Mai 2008, 11:02:48
Hallo!

Wie sieht es aus mit den Zinsen ich habe von meiner Bank eine Aufstellung mit den Zinszahlungen 2007 bekommen.
Wie und vorallem wo gebe ich das an?
Kann ich auch meine Kaufnebenkosten, die mir beim Hauskauf in F angefallen sind (Steuer, Notar etc) in meiner Steuererklärung als Werbungskosten angeben?
Kann mir vielleicht auch noch jemand helfen bei den "Verpflegungskosten"?
Mir wurde gesagt, dass wenn ich an meinem Arbeitsplatz keine Kantine oder Küche habe, ich pro Arbeitstag eine gewisse Summe als Verpflegungskosten angeben kann. Leider finde ich in der Beschreibung nicht, wie hoch dieser Satz ist. Wo steht das denn genau oder wie hoch ist der Satz; macht das jemand und kann mir helfen?

Danke
Titel: Re: Notarkosten / Verpflegung etc. in die Steuererklärung??
Beitrag von: Dieter12 am 24. Mai 2008, 18:46:10
Hi,

Soweit ich weiss sind im Sarkozyschem Wahlgeschenk nur ein Teil der Zinsen zum Absetzen vorgesehen.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Notarkosten / Verpflegung etc. in die Steuererklärung??
Beitrag von: khmer am 24. Mai 2008, 21:35:05
Verpflegungskosten 2007 4,20€ / Mahlzeit, Belege nicht erforderlich. Das setzt aber voraus, daß Du generell auf die 10% Werbekosten-Pauschale verzichtest und tatsächliche (Fahr-)Kosten geltend machst. Die sollten zusammen also höher als 10% vom Netto sein, sonst läßt man es schlauerweise lieber.

Als wir Anfang der 90er Zinsen geltend gemacht hatten, waren Kaufnebenkosten ausdrücklich ausgeschlossen. Heut weiß ich nicht, wird aber kaum besser sein.


Zinsen: Rubrik TR.

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