Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Corinna am 28. Februar 2015, 15:33:44
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Hallo zusammen! Könnt ihr mir sagen, ob ich das richtig verstanden habe?
Mein Mann und ich sind beide beim öffentlichen Dienst in Deutschland angestellt beschäftigt, würden gerne nach Frankreich grenznah ziehen. So wie ich das verstehe würden wir Steuern wie gehabt in D zahlen, auch an den Steuerklassen würde sich nichts ändern. Kindergeld würden wir auch weiter aus D erhalten, stimmt das so?
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Ja.
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Hallo Corinna,
ich bleibe nach wie vor bei meiner Aussage zu den Steuern vor gut 1 Jahr dir gegenüber:
Entscheidend ist nicht die allgemein gängige Einstufung 'öffentlicher Dienst', sondern allein die Rechtsform, in der sich der Arbeitgeber organisiert hat.
Ist die eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts gehen die Steuern nach D.
Bei einer AG, GmbH, KG, Verein … kann man Grenzgänger sein, die Steuern gehen dann nach F und deutsche Steuerklassen haben keine Bedeutung mehr.
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Danke euch sehr. Was mir nicht ganz klar war, ist, ob es einen Unterschied macht ob ich selbstständig oder angestellt beim gleichen Unternehmen (Landesbehörde) in D bin, daher hab ich nochmal gefragt. Ich les gleich aber in euren Antworten 2013 nach.