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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Gauloise am 31. Mai 2018, 22:30:01

Titel: Nochmal für Dummies: Krankengeld in welche Felder?
Beitrag von: Gauloise am 31. Mai 2018, 22:30:01
Hallo, Ihr Lieben,

ich hatte ja in einem anderen Thread schon mal das Thema Krankengeld angesprochen, aber nur nebenbei, deshalb nochmal, weil ich es einfach nicht kapiere:

Mein Mann hat letztes Jahr Krankengeld aus Deutschland bezogen, die Sozialversicherungsbeiträge wurden von der dt. KK einbehalten.
Das Netto-Gehalt und -Krankengeld habe ich also addiert und in das Feld 1AG im Hauptformular, sowie im rosa Formular (2047) in die erste Rubrik übertragen (1. Absatz, Nr. 10).
So weit, so gut!

Früher hatte ich das Krankengeld ZUSÄTZLICH in das Feld 8TK im Hauptformular eingetragen.
Aber ist das noch korrekt?
Ralph hat gesagt, dass das Krankengeld in das Feld 8TW eingetragen werden muss.

Nun steht aber in dem rosa Formular 2047 in der Rubrik 9 zum Feld 8TW:
"Revenus de source étrangère imposable aux contributions sociales:
Indiquez le montant de revenu d'activité et de remplacement  déjà déclarés aux rubriques 1 et 5 (Sans déduction de l'impot payé à l'étranger) qui sont imposables aux contributions sociales en france".


Aber für das Krankengeld haben wir doch auch bereits die Sozialabgaben bezahlt (RV, AV und PV)?
Unser Gehalt müssen wir in diese Rubrik 9 ja auch nicht mehr angeben!
Zudem kommt, dass ich das Krankengeld ja bereits im Hauptformular zum Gehalt dazugerechnet habe: müsste ich das dann wieder abziehen? 

Also logischer würde mir erscheinen, wenn ich wie gehabt das Krankengeld in das Feld 8TK eintragen würde und das Feld 8TW in der  Rubrik 9 (rosa Formular 2047) leer lassen würde.

Was meint Ihr?

Viele liebe Grüsse,
Margit
Titel: Re: Nochmal für Dummies: Krankengeld in welche Felder?
Beitrag von: Gauloise am 01. Juni 2018, 12:08:45
Hallo zusammen,

ich habe eine neue Info von einer Grenzgänger-Comité zum Krankengeld:


Kann das jemand bestätigen?

Viele liebe Grüsse