Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Wotan am 05. August 2009, 15:30:54
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Ich blicke bei den ganzen Steuerthemen nicht mehr durch und erhoffe mir einen Durchblick. Also: ich bin mit meiner Gattin selbstständig in D. Als Partnerschaftsgesellschaft. Diese wollen wir in eine GmbH umwandeln. Dann bekommen wir Angestelltengehälter. Wir haben drei Kinder und wollen jetzt grenznah nach F ziehen. Klar ist, dass die GmbH in D versteuert wird. Unsere Angestelltengehälter dann wohl in F. Und mit drei Kinder sollte das doch grundsätzlich noch immer interessant sein, oder ?
Anmerkung:
Wir lieben F und ziehen ganz bewusst von D nach F.
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Also ich würde sagen, wenn Ihr Angestellte seit und im deutschen Grenzgebiet arbeitet und in Frankreich im Elsass oder Lotrhigen wohnt, dann seit Ihr Grenzgänger und versteuert in Frankreich....
Gruß
Sabine
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so isses.
viele grüße,
marco