Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und  (Gelesen 10059 mal)

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Offline Corinna

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Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« am: 01. Dezember 2013, 15:15:13 »
Hallo zusamnen, nachdem ich  jetzt versucht habe, mich etwas zu orientieren, blicke ich überhaupt nicht mehr durch. Bitte entschuldigt meine Fragen, aber vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:

Wir haben vor, grenznah nach F zu ziehen.
Mein Mann wird dann abhängig beschäftigt weiterhin in D arbeiten, ich (arbeitnehmerähnlich )selbstständig ebenfalls weiter in D.

Mein Mann hätte dann, so wie ich das verstehe, Grenzgängerstatus (welchen Vorteil hat dies?) und ich nicht. Sehe ich das richtig?

Er würde dann Sozialversicherungsabgaben weiter in D zahlen, dort auch krankenversichert sein? Und ich? Wo würden wir Steuern zahlen?   Würden wir weiterhin Kindergeld aus D bekommen?

Danke euch schonmal sehr im Voraus.

banjo

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2013, 19:14:43 »
Die Sache steht eigentlich recht klar im DBA, google mal danach:
Du zahlst in F nur dann die Einkommenssteuer, wenn Du abhängig beschäftigt bist, in der definierten Grenzregion arbeitest und idR täglich zu Deinem Wohnsitz zurückkehrst.
Heisst: Dein Mann zahlt in F, Du in D.
Der Vorteil des Grenzgängerstatus ist, in F Einkommensteuer zu zahlen, welche wesentlich niedriger ist als die in D. Dafür kannst Du in F auch fast nichts absetzen.
Sozialversicherung zahlt ihr beide in D, krankenversichert ebenfalls.

Zum Kindergeld kann ich Dir nichts sagen, denke aber, dass das aus F kommen wird.

Offline Eric

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2013, 19:24:33 »
Bei Grenzgängern gilt das Kindergeldrecht des Beschaftigungsstaates . Das bedeutet , daß es aus Deutschland kommt .

Offline Corinna

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2013, 19:38:22 »
Ganz herzlichen Dank ihr beiden!!
 Banyoo: was ist DBA? Und macht man in so einem Fall auch eine gemeinsame Steuererklärung??

banjo

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2013, 19:43:53 »
DBA: Doppelbesteuerungsabkommen

http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm

Wenn Ihr in unterschiedlichen Ländern versteuert, dann sinds logischerweise auch 2 Erklärungen.

Offline Eric

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2013, 19:58:23 »
Nur um Missverständnisse vorzubeugen . Ihr könnt in Frankreich eine gemeinsame Steuererklärung machen .

banjo

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2013, 20:02:50 »
Klar - zus zu der in D. Aber es bringt ja keine Vorteile.

Offline pifolog

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #7 am: 02. Dezember 2013, 00:43:15 »

Du machst für dich allein eine Steuererklärung über deine Einkünfte als Selbständige in Deutschland. Wenn du sonst keine weiteren Einkünfte hast, war es das dann für dich.
In Frankreich müsst ihr beiden eine gemeinsame Erklärung machen. Deine Einkünfte aus D sind dabei auch anzugeben. Die werden zwar nicht in F versteuert, erhöhen aber den Steuersatz auf das Einkommen deines Mannes. In D nennt man das Progressionsvorbehalt, in F funktioniert es ähnlich.
Im Endergebnis zahlt ihr Steuern in F und in D.

Ob eure Steuerbelastung nach Umzug nach F geringer ist (deine Frage nach dem Vorteil)?
Dafür spricht die generell niedrigere Belastung für Arbeitnehmer in F, dagegen deine zukünftige Steuerklasse 1 in D.
Doch das muss man in eurem Fall konkret ausrechnen.
Wie man überschlägig rechnen kann, wissen wir hier im Forum.


Offline spirou

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #8 am: 02. Dezember 2013, 08:50:49 »
Hinzu kommt bei in D selbstständigen mit Wohnsitz im Ausland die beschränkte Steuerpflicht in D.
Das heißt kein Freibetrag, Steuern ab dem ersten € Gewinn.

Offline Corinna

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #9 am: 02. Dezember 2013, 09:24:57 »
Ganz herzlichen Dank euch !! Meine Güte, ist das kompliziert!

 Und, sorry, noch eine Frage, was ist, wenn mein Mann im öffentlichen Dienst beschäftigt ist? Dann würden wir beide weiterhin in D Steuern zahlen?


banjo

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #10 am: 02. Dezember 2013, 09:28:09 »
ja, dann zahlt ihr beide in D. Der Umzug nach F bringt dann steuerlich nichts

Offline Corinna

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #11 am: 02. Dezember 2013, 09:33:43 »
Ah, danke dir!!! Dann würde also alles bleiben, wie gehabt:  Steuererklärung in D, Sozialabgaben in D, dann hätten wir quasi  mit dem Finanzamt in F gar nichts zu tun, sehe ich das richtig?

banjo

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #12 am: 02. Dezember 2013, 10:44:15 »
Nein, selbst wenn Ihr beide in D versteuert, müsst Ihr Euer "Welteinkommen" in F angeben. Die in D gezahlte Steuer wird darauf angerechnet (mit einem Schlüssel, den bis heute mir kein Mensch erklären konnte). Wenn ihr zus. Einnahmen wie Zinsen und Dividenden oder Einnahmen aus Vermietung in F habt, werden diese in F versteuert.
Darüber hinaus habt Ihr mit dem CDI (Finanzamt in F) zu tun wegen Grundsteuer (bei Eigentum) und Wohnsteuer (bei selbstgenutztem Eigentum oder Miete).

Offline Ralph

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #13 am: 02. Dezember 2013, 22:15:23 »
Ah, danke dir!!! Dann würde also alles bleiben, wie gehabt:  Steuererklärung in D, Sozialabgaben in D, dann hätten wir quasi  mit dem Finanzamt in F gar nichts zu tun, sehe ich das richtig?

Nein - würde es nicht, weil Du als beschränkt steuerpflichtig wesentlich mehr Steuern in D zahlen wirst.
Außerdem die ganzen Steuern und Gebühren die in F zusätzlich anfallen.
Es sei denn Du bist GmbH Geschäftsführer - dann wärst Du wieder in F steuerpflichtig.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline pifolog

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Re: Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« Antwort #14 am: 03. Dezember 2013, 02:27:33 »

Corinna,

es bleibt dabei. Wenn ihr in Frankreich wohnt, müsst ihr eine Steuererklärung in F abgeben und habt daher immer mit dem Finanzamt in F zu tun.
Was ihr dann an Steuern tatsächlich in F oder D zahlt, lässt sich anhand deiner bisherigen Angaben gar nicht zuverlässig sagen.

 -Du schreibst, du bist arbeitnehmerähnlich selbständig. Was heißt das konkret? Sagt man in D Scheinselbständigkeit dazu?
  Oder trifft Ralphs Idee zu, dass du Geschäftsführerin einer GmbH bist und auch Gesellschafterin? Oder ist es ganz anders?
  Für die Steuerpflicht D oder F ist das schon wichtig.
 -Auch wenn dein Mann im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, muss er nicht zwangsläufig sein Gehalt in D versteuern.
  Er kann sehr wohl Grenzgänger sein und in F versteuern. Wer sich im „DBA“ wirklich auskennt, weiss das.
  Denn entscheidend ist da nicht die allgemein gängige Einstufung 'öffentlicher Dienst', sondern allein die Rechtsform, in der sich sein Arbeitgeber organisiert hat.
  Klingt komisch, ist aber so.
  Ist sein Arbeitgeber eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts gehen die Steuern nach D.
  Bei einer AG, GmbH, KG, Verein ... gehen sie nach F, weil er dann Grenzgänger ist mit allen fiskalischen Vorteilen.

Langer Rede kurzer Sinn:
Wenn ihr es nicht schafft, eure Einkünfte oder Teile davon, als Arbeitnehmer in die französische Versteuerung zu bringen, ist euer finanzieller Vorteil gleich Null.