Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Nichtselbsständig Ehemann in D, Hausfrau ohne Einkommen in F  (Gelesen 3468 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Enzian Edelweiß

  • Gast
Hallo zusamnen,

mein Mann hat einen Job in Bayern gefunden =  Arbeit und Wohnsizt in D
als Hausfrau ohne Einkommen bleibe ich zuerst in F
wir sind verheiratet unter dem Güterstand der Gütertrennung (F)

1)  welche Steuerklasse 1 oder 3 in D ?

2)  kann er "Unterhalt an bedürftige Angehörige"  als außergewöhnliche Belastung abziehen
ich habe das gefunden, es ist aber ... "du chinois" ...
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14162.xhtml?currentModule=home


vielen Dank
Entschuldigung, ich schreibe kurz wegen meiner deutschen Erkenntnis

Offline Vendeerer

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 10
    • Profil anzeigen
Re: Nichtselbsständig Ehemann in D, Hausfrau ohne Einkommen in F
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2013, 18:08:44 »
Hallo,

ich versuche Dir mal möglichst mit einfachen Tipps zu helfen:

Wenn Dein Mann seinen dauerhaften (oder auch Hauptwohnsitz = mehr als 365/2 Tage im Jahr) Wohnsitz in Deutschland hat, sollte er Steuerklasse 3 wählen. Ansonsten könnte er auch V oder z.B. gewichtet IV wählen.
3 bedeutet für ihn (Euch) in D die geringsten Abzüge im lfd. Jahr (abgerechnet wird dann jeweils zum Jahresende=Steuerjahrende).

In seiner Einkommessteuererklärung kann er dann für seinen familiären Zweitwohnsitz eigentlich nur dann Belastungen geltend machen, wenn er Dir auch dieses Geld regelmäßig überweist. (Dann wäre es Unterstützung Bedürftiger).

Gerade für den Übergang im ersten Jahr der Steurpflichtigkeit ist es besser, sich eine Deutschen Steuerberater zu nehmen: Die Aufwände hierfür lassen sich ebenfalls steuerlich absetzen.

Liebe Grüße