Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Nicht verheiratet...  (Gelesen 6617 mal)

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Offline galgolette

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Nicht verheiratet...
« am: 04. Januar 2009, 15:04:43 »

Hallo,
gibt es in F so etwas wie gemeinsame Veranlagung für eheähnliche Verhältnisse?Oder werden wir beide wie Singel versteuert?Weiß das evt jemand?

LG,Christine

Offline Zaren

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Re: Nicht verheiratet...
« Antwort #1 am: 05. Januar 2009, 01:46:49 »
nicht verheiratet heisst, nicht verheiratet. eheähnlich gibt es in diesem fall nicht!

Gruss Zaren

Offline kembser

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Re: Nicht verheiratet...
« Antwort #2 am: 05. Januar 2009, 10:12:56 »
Hallo,

das ist nicht ganz richtig. Man kann auch gePACSt sein, dann wird man ebenfalls gemeinsam veranlagt. PACS (pacte civile de solidarité) ist eine Art eingetragene Lebenspartnerschaft, die aber im Gegensatz zu Deutschland auch von Heterosexuellen eingegangen werden kann. Man hat vergleichbare Rechte und Pflichten wie bei der Ehe, allerdings geschieht das ganze (und auch die Auflösung) durch eine einfache Erklärung beim zuständigen Tribunal d'Instance.

Hier mehr Infos dazu: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N144.xhtml?&n=Famille&l=N10

Viele Grüße,
der Kembser

Offline Dieter

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Re: Nicht verheiratet... und unser Kind ?
« Antwort #3 am: 06. Januar 2009, 00:53:54 »
Hallo zusammen,

wenn ich das hier jetzt richtig verstanden habe müssen wir, da wir nicht verheiratet sind, aber in einer Wohnung leben zwei getrennte Steuererklärungen abgeben!?

Wo muss oder darf unser Kind mit auf die Steuererklärung ?  ??? Bei beiden? Mama? Papa? dürfen wir das aussuchen?

Gruß Dieter


Offline kembser

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Re: Nicht verheiratet... und unser Kind ?
« Antwort #4 am: 06. Januar 2009, 14:53:30 »
Wo muss oder darf unser Kind mit auf die Steuererklärung ?  ??? Bei beiden? Mama? Papa? dürfen wir das aussuchen?

Hallo,

entweder bei der Mutter oder bei dem Vater. Der andere kann unter Umständen (genaueres weiß ich aber auch nicht) einen Freibetrag für den Unterhalt abziehen, der dann aber dem Elternteil mit Kind als Einkommen angerechnet wird:

Zitat: "Enfant reconnu par les deux parents: Ils peuvent être comptés à la charge du père ou à celle de la mère. Celui qui ne compte pas l'enfant à charge peut déduire de ses revenus une pension alimentaire sous certaines conditions ; elle est ajoutée aux revenus de l'autre parent."

Quelle: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F363.xhtml?&n=Imp%C3%B4t,%20taxe%20et%20douane&l=N13&n=Imp%C3%B4t%20sur%20le%20revenu&l=N205&n=Imp%C3%B4t%20sur%20le%20revenu%20:%20d%C3%A9claration%20et%20nombre%20des%20parts&l=N247&n=Personnes%20%C3%A0%20charge%20et%20imp%C3%B4t%20sur%20le%20revenu&l=N207&n=Personnes%20%C3%A0%20charge:%20enfant%20mineur&l=N251

Viele Grüße,
der Kembser

Offline crunchyrocks

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Re: Nicht verheiratet...
« Antwort #5 am: 25. Februar 2009, 09:23:19 »
Man hat vergleichbare Rechte und Pflichten wie bei der Ehe, allerdings geschieht das ganze durch eine einfache Erklärung beim zuständigen Tribunal d'Instance. die aber im Gegensatz zu Deutschland auch von Heterosexuellen eingegangen werden kann.