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Autor Thema: Neuregelung Versteuerung von Abfindungen  (Gelesen 5448 mal)

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Offline Matthias#28

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Neuregelung Versteuerung von Abfindungen
« am: 13. April 2015, 15:36:23 »
Ich habe heute mit einem Kollegen aus der Persa Mittag gemacht.
Er hat mir erzaehlt, dass es eine Neuregelung hinsichtlich der Versteuerung von Abfindungen gibt.

Ich versuche es an einem Beispiel zu erklaeren:
Man ist 30 Jahre berufstaetig, davon ist seit 20 Jahren Grenzganger und macht seine Steuer in Frankreich,
und 10 Jahre hat man in Deutschland seine Steuererklaerung gemacht.
Das bedeutet von der Abfindung werden 20/30igstel in Frankreich und 10/30igstel  in Deutschland steuerlich verarbeitet.

Es soll dazu einen ganz neue EFH Entscheidung vorliegen - ich habe sie leider nicht gefunden.
Weiss hier jemand was genaues?
« Letzte Änderung: 13. April 2015, 15:43:15 von Matthias#28 »
gruss Matthias

Offline Matthias#28

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Re: Neuregelung Versteuerung von Abfindungen
« Antwort #1 am: 17. April 2015, 17:04:41 »
So, inzwischen habe ich mit Hr. Ehl gesprochen - es lies mir einfach keine Ruhe.
( Steuerberater fuer Grenzgaenger - http://www.ehwa-partner.de/kontakt/scheibenhardt.html )
Er war sehr freundlich und nett und kam sehr kompetent rueber.

Es ist so wie mein Personaler es mir erklaert hat, und es ist im Prinzip sogar noch schlimmer.
(ich hoffe ich kann es sinn gemaess wieder geben - es waren soviel Gesetze und Nebenbedingungen die er genannt hat)

Obwohl es noch nicht in den Feinheiten abschliessend gereget ist, also wie das Ganze gehaendelt wird, in welches Land als erstes die Steuerklaerung gemacht wird, wer an wenn wie wann melden muss, und es erst in der ersten Stufe/Kammer verhandelt und Recht gesprochen wurde (Revision ist moeglich) sind ein paar Firmen die quasi in der vorauseilenden Eigeninterpretation zu dem Handeln gekommen, dass sie beim Grenzgaenger bei einer Abfindung diesen Grenzgaengerstatus einfach ignorieren, und damit die Abfindung der deutschen Steuer unterziehen und die dort abfuehren.
Der Steuerpflichtige kann dann wohl eine Steuererklaerung machen, die dann ueber die EU irgendwie mit .fr verknuepfelt werden muss.
Das Irgendwie kommt einfach aus dem Umstand, das es in der Tat keiner genau weiss wie es in der Praxis gehen soll.
Hr. Ehl hat dann aber auch gesagt, dass einige die Rechtsauffassung haben, dass Abfindungen zum Grenzgaenger gehoert wie dessen monatlichem Gehalt, und deshalb wurde bereits Revision gegen diesen Beschluss eingelegt (Wann das Verhandelt werden soll - unbekannt).
Sie haben bereits von einigen Grenzgaenger das Mandat fuer sie die Steuern zu erstreiten.
Der grosse Knackepunkt ist auch noch der, dass man den beteiligten Laendern einen Umsetzungszeitraum von 7 Jahren gegeben hat.
D.h. auch noch nach 7 Jahren kann rueckwirkend ein Bescheid kommen, und ploetzlich muss man Nachzahlen. :rolleyes:

Er hat auch empfohlen, sollte es zur Abfindung kommen, soll man im Vertrag drauf drangen, dass dort steht: Abfindung fuer Grenzgaenger wird ohne deutschen Steuerabzug aus bezahlt. Wenn dann noch im Vertrag drinsteht: "Abfindung aufgrund Sozial Plan" ist diese nach franz-Steuer-Recht steuerfrei.
guggst du http://www2.impots.gouv.fr/documentation/2015/brochure_ir/index.html#78  - Indemnité de licenciement->Plan social->Exonérée en totalité
Aber wie gesagt, das 7 Jahre Damokles-Schwert schwebt weiter.

Mir hat nach dem Telefonat als Nicht-Jurist einfach nur noch der Kopf gequalmt
(auch deshalb Entschuldigung fuer meine nicht juristische Nacherzaehlung)

Ich war einfach nur noch bedient und auch frustiert und komplett platt.
gruss Matthias