Guten Morgen,
Laut meinem Steuerberater hat sich die 45-Tageregelung für "Viel-Dienstreisende" verbessert: sofern man von einer Dienstreise über die Arbeitsstelle nach Hause zurückkehrt, zählt dieser Tag nicht zu den 45 Tagen, die man außerhalb der Grenzregion arbeiten darf. Beispiel:
Bisherige Regelung bei Arbeitsort Karlsruhe:
1. Tag: Dienstreise von zuhause (F Grenzgängerbereich) über Arbeitstelle in KA oder direkt nach München: zählt zu 45 Tagen
2. Tag: Rückkehr von München mit Stop in KA bei der Arbeitsstelle, anschließend Heimfahrt: zählt zu den 45 Tagen, also 2 "schädliche Tage"
Neue Regelung:
1. Tag: s.o.: zählt zu den 45 Tagen
2. Tag: s.o.: zählt NICHT zu den 45 Tagen, ist also steuermäßig kein "schädlicher" Tag mehr
Wichtig ist, dass man auf der Rückfahrt nochmals bei seiner Arbeitsstelle gewesen sein muss.
Gruß
Moni