Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Neues Konto  (Gelesen 6197 mal)

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Offline Saarbrücker

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Neues Konto
« am: 01. Mai 2015, 10:05:23 »
Hallo Freunde,
an diesem schönen verregneten 1. Mai kann man ja mal nach seinen Steuern schauen :D
Ich habe eine Frage an euch:
Gibt es ein Formular, in dem man ein neu angelegtes Konto, welches in D angelegt wurde,
deklarieren kann?
Ah, doch noch eine Frage:
Gibt es unterschiedliche Felder für Zinsen und Aktiengewinne, oder werden alle in einen Topf geworfen.

Freue mich auf eure Antworten.
Gruß
Saarbrücker

Offline Waylon57

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Re: Neues Konto
« Antwort #1 am: 01. Mai 2015, 11:24:22 »
Unter "8|Divers" steht doch, dass du das Formular Nr. 3916 verwenden kannst oder halt der Steuererklärung ein gesondertes Blatt mit den Konten beilegen kannst.

http://www.impots.gouv.fr/portal/deploiement/p1/fichedescriptiveformulaire_6165/fichedescriptiveformulaire_6165.pdf

Offline pifolog

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Re: Neues Konto
« Antwort #2 am: 02. Mai 2015, 19:24:56 »

Gibt es unterschiedliche Felder für Zinsen und Aktiengewinne, oder werden alle in einen Topf geworfen.


Formular 2047.
Zinsen aus D bei IV, 2B unter 'interêts'
Dividenden aus D-Depot bei IV, 2A
und Gewinne aus Aktienverkäufen bei II.
Alle Werte sind dann entsprechend ins Hauptformular zu übertragen.
Ob dir diese Auskünfte schon reichen?


Offline Matthias#28

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Re: Neues Konto
« Antwort #3 am: 03. Mai 2015, 09:55:12 »
und Gewinne aus Aktienverkäufen bei II.
Gewinne? ueber welchen Zeitraum? Ich habe Aktien die liegen fast 30 Jahre (streng nach Kostolany)
in meinem Depot und sind heute das >5-6 fache ihres damaligen Kaufwertes wert.
Diese Differenz muss man versteuern? Wirklich?
(in .de gabs mal die Regel: nur Gewinne die innerhalb 12 Monate erwirtschaftet worden sind, sind zu versteuern)
Wo gibt es da verlaessliche Infos ueber die Lage in .fr?
gruss Matthias

Offline pifolog

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Re: Neues Konto
« Antwort #4 am: 03. Mai 2015, 13:03:00 »

...und Gewinne aus Aktienverkäufen bei II...

Es geht nur um realisierte Gewinne aus Aktienverkäufen.

weitere Infos:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/hoehe-der-steuern-in-f-bei-gewinnen-aus-aktien-t5617.0.html;msg32515#msg32515


Offline Matthias#28

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Re: Neues Konto
« Antwort #5 am: 03. Mai 2015, 13:44:35 »
Es geht nur um realisierte Gewinne aus Aktienverkäufen.
Ja klar ich wollte ja wissen, wenn ich diese abgelagerte Aktion verkaufe die einen Kaufwert von unter 20 Euro hatten, und heute um die 100 Euro rumturnen,
wieviel ich da versteuern muss.
Dein Link sagt mir: die bleiben weitere Jahre liegen  col
« Letzte Änderung: 28. Mai 2015, 20:45:55 von Matthias#28 »
gruss Matthias

banjo

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Re: Neues Konto
« Antwort #6 am: 03. Mai 2015, 14:50:05 »
Was ist mit dem geldwerten Vorteil bei Mitarbeiteraktien? Steuerpflichtig beim Kauf oder Verkauf?

Offline Kobi

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Re: Neues Konto
« Antwort #7 am: 26. Mai 2015, 14:39:34 »
Also in D sind das meines Wissens steuerpflichtige Sachbezüge, sobald das als Entgelt für die Arbeitsleistung gilt, also reicht oft allein das Dienstverhältnis als solches aus.

Die Verbilligung selbst, wenn man als Mitarbeiter da günstiger an Aktien kommt, bestimmt sich nach dem Wert beim Abschluss, nicht wenn man die Papiere bekommt, da können ja schon mal ein paar Zeiten dazwischen liegen... Wert der Aktien müssen höher als der kaufpreis sein, damit hier steuertechnisch was relevant wird. Ist ja eh nur bis zu 360 Euronen steuerfrei.

Also beim Kauf ist entscheidend in D.