Also in D sind das meines Wissens steuerpflichtige Sachbezüge, sobald das als Entgelt für die Arbeitsleistung gilt, also reicht oft allein das Dienstverhältnis als solches aus.
Die Verbilligung selbst, wenn man als Mitarbeiter da günstiger an Aktien kommt, bestimmt sich nach dem Wert beim Abschluss, nicht wenn man die Papiere bekommt, da können ja schon mal ein paar Zeiten dazwischen liegen... Wert der Aktien müssen höher als der kaufpreis sein, damit hier steuertechnisch was relevant wird. Ist ja eh nur bis zu 360 Euronen steuerfrei.
Also beim Kauf ist entscheidend in D.