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Autor Thema: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F  (Gelesen 12862 mal)

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Offline Ch'ti

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Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« am: 25. September 2012, 16:40:11 »
Hallo,

weiß jemand von Euch, ob ich für einen Umzug innerhalb Frankreichs eine neue Grenzgängerbescheinigung brauche? Konkret ziehen wir von Petite-Rosselle nach Morsbach --> das zuständige Finanzamt bleibt also gleich.

Danke schon Mal und viele Grüße
Dirk

banjo

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #1 am: 25. September 2012, 16:42:25 »
Soweit ich weiß, benötigst Du keine, wenn Du Deine Adresse beim franz. FA auch ummeldest.

Offline Ch'ti

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #2 am: 25. September 2012, 16:46:55 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort :) Das mit dem Ummelden haben wir vor.

Ciao
Dirk

Offline lilliputania

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #3 am: 25. September 2012, 18:36:28 »
Du brauchst eine neue >Bescheinigung für deinen Arbeitgeber

banjo

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #4 am: 25. September 2012, 19:21:45 »
Auf dem Freistellungsbescheid, den das deutsche Finanzamt auf Deinen Antrag hin an deinen Arbeitgeber sendet, steht deine Adresse nicht drauf.
Nur dieser Bescheid ermächtigt den Arbeitgeber, due Lohnsteuer einzubehalten.
Da die Adresse nicht drauf steht, muss er nicht erneuert werden.
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, ruf beim FA an und/oder stelle einen neuen Antrag. Schaden tuts nicht...

Offline The Bear Family

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #5 am: 26. September 2012, 12:57:58 »
Nachdem wir umgezogen waren, wurde mir im Hotel d'Impots in Wissembourg gesagt, das bei einem Umzug innerhalb der Grenzgängerzone keine neue Bescheinigung notwendig ist.

Offline lilliputania

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #6 am: 26. September 2012, 18:20:14 »
Ich würde dies mit dem Arbeitgeber abklären, da jede Firma anders arbeitet. Meine wollte eine neue Bescheinigung

Offline Ch'ti

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #7 am: 26. September 2012, 20:35:53 »
Danke Euch allen, werde es abklären, dann bin ich auf der sicheren Seite :)

Schönen Abend
Dirk

banjo

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #8 am: 27. September 2012, 08:55:23 »
Das hat nichts mit dem Arbeitgeber und dessen Auffassung zu tun.
Der Grenzgänger stellt beim FA in F und D einen Antrag. Stimmen beide zu, erhält der AG einen Freistellungsbescheid, der widerruflich 3 Jahre gültig ist und nur bei AG-Wechsel neu zu stellen ist. Ist die Person kein Grenzgänger im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mehr, dann ist der Bescheid ebenfalls nicht mehr gültig.
Es obliegt *nicht* den Ansichten des AG, ob er einen neuen Bescheid haben will oder nicht, es steht auch nur der Wohnsitzort auf dem Bescheid. Solange der AG den Bescheid hat, ist er steuerrechtlich abgesichert und führt die Lohnsteuer nicht ab.
Wie der Bescheid aussieht, könnt Ihr hier sehen:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=4247.0;attach=871;image

Offline Sabine

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #9 am: 27. September 2012, 09:13:43 »
Das hat nichts mit dem Arbeitgeber und dessen Auffassung zu tun.
Der Grenzgänger stellt beim FA in F und D einen Antrag. Stimmen beide zu, erhält der AG einen Freistellungsbescheid, der widerruflich 3 Jahre gültig ist und nur bei AG-Wechsel neu zu stellen ist. Ist die Person kein Grenzgänger im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mehr, dann ist der Bescheid ebenfalls nicht mehr gültig.
Es obliegt *nicht* den Ansichten des AG, ob er einen neuen Bescheid haben will oder nicht, es steht auch nur der Wohnsitzort auf dem Bescheid. Solange der AG den Bescheid hat, ist er steuerrechtlich abgesichert und führt die Lohnsteuer nicht ab.
Wie der Bescheid aussieht, könnt Ihr hier sehen:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=4247.0;attach=871;image

Da hast Du sicherlich Recht, aber...
ich arbeite beim Daimler und bin genau mit diesen Argumenten gekommen und weißt Du was sie gesagt haben:
Wenn ich keinen neuen Bescheid bringe, dann stufen Sie mich in Steuerklasse 6 ein....
Da kannst Du lange Recht haben, Dein AG sitzt am längeren Hebel und irgendwelche Leute in der Zentrale interessiert das furchtbar garnicht, ob sie einen neuen Antrag bräuchten oder nicht.

« Letzte Änderung: 27. September 2012, 09:15:29 von Sabine »

banjo

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #10 am: 27. September 2012, 09:18:41 »
Klar sitzt der AG am längeren Hebel und man will sichs mit der Personalabteilung auch nicht verscherzen...
Wie wollen die Dich denn in Steuerklasse 5 einteilen, wenn Du gar keine Lohnsteuerkarte bekommst, da Du Grenzgänger bist  :pfeif:
IMHO verstößt Dein AG mit dieser Forderung gegen gültiges Recht. Aber du hast natürlich Recht, es macht nicht viel Arbeit einfach nochmal nen neuen Bescheid zu beantragen.

Offline lilliputania

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #11 am: 27. September 2012, 10:46:23 »
Banjo, mal eine andere Frage: Wie bekommst du in Deutschland bei deinem AG einen Tag Sonderurlaub wegen Umzug? Indem man eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt vorlegt und dies setzen viele AG mit einer Grenzgängerbescheinigung gleich, weil sie da einen Stempel von einem Amt drauf haben.
Im Endeffekt kannst du noch so viele Dinge aufzeigen, was wer will, es ist total uninteressant, da es jede Firma anders macht. Ich muss sogar jährlich eine Bescheinigung abgeben!!!!

banjo

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #12 am: 27. September 2012, 11:00:37 »
Wo arbeitest Du denn, dass eine Firma extra viel Arbeit haben möchte?? Die Firma hat ja nichts davon, dass Du Grenzgänger bist, nur Du hast was davon. Deshalb wundert es mich, dass sie sich über gesetztliche Vorgaben (alle 3 Jahre) hinwegsetzt und das jählich haben will. Wenn Du Lust hast beim nächten Mal, dann frag doch mal warum sie das wollen.

Seis drum, wenn das so ist bei Dir, dann musst Du es wohl so machen.

Offline woalbre

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #13 am: 05. Oktober 2012, 23:29:19 »
Wie ist das eigentlich ohne Umzug nach 3 Jahren?
Wird man da benachrichtig oder muß man das von sich aus regeln?
Gruß Wolfgang
MFG
W. Albrecht

banjo

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #14 am: 06. Oktober 2012, 10:17:52 »
Du musst dich selber drum kümmern. Ohne Freistellungsbescheid wirdt Du automatisch wieder in Deutschland steuerpflichtig.