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Autor Thema: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F  (Gelesen 12866 mal)

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Offline Zaren

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #15 am: 06. Oktober 2012, 10:59:45 »
Hallo Zusammen,

ich bin innerhalb F schon oft umgezogen und das hat weder den deutschen Staat noch den französischen Interessiert. Musste nur in F die neue Adresse angeben, damit die wissen wohin die den Steuerbescheid hinschicken sollen. Und meinen AG interessiert das nicht. Man kann auch in Paris leben und in SB arbeiten. Es geht ja nur darum, dass man in der Grenzzone wohnt, damit der AG weiß wie er zu versteuern hat.

Gruss Zaren

Offline -Helmut-

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #16 am: 06. Oktober 2012, 14:27:55 »
In Morsbach wohnte ich mal in Miete. Auf der Mairie spricht man gut deutsch, sind sehr sehr hilfsbereit. Es gibt Hilfe und Auskünfte. Also einfach mal entsprechend fragen.
Es war meine erste Kontaktstelle mit franz. Behörden. Sie war mitentscheidend auf Haussuche zu gehen, hier in Lothringen Fuss zu fassen, wie man so sagt.

Caotisch ging es nur beim Finanzamt in Forbach zu. Dort war seinerzeit vorher ein Brand entstanden und dementsprechende Probleme bei der Anmeldung usw.
Lass dich von der Mairie Morsbach beraten, was für dich bei einem Umzug wichtig und nötig ist.

Gruß Helmut
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Ch'ti

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Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« Antwort #17 am: 10. Oktober 2012, 21:40:42 »
Danke Helmut für den Tipp, werde ich machen :)

Schönen Abend und viele Grüße
Dirk