Hallo zusammen,
wenn man bereits den Grenzgänger status hat und den Arbeitgeber wechselt, reicht es dann aus die 3 fache Ausführung der Grenzgängerbescheinigung beim Finanzamt in Frankreich einzureichen oder müssen nochmal weitere unterlagen (Mietvertrag, Ausweiskopie, Abmeldebescheinigung D, Anmeldebescheinigung F ) dazu ?
viele Grüße
RS