Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: RS2000 am 21. Juli 2014, 12:57:10
-
Hallo zusammen,
leider konnte ich nichts zu diesem Thema hier finden.
Muss man bei aktuellem Wohnort in Frankreich und einem Arbeitgeberwechsel eine neue Grenzgängerbescheinigung vom neuen Arbeitgeber ausfüllen lassen und auf dem Finanzamt in Frankreich abgeben ?
Viele Grüße
RS
-
ja, und sowieso alle 3 Jahre.
-
siehe hier, letzte Seite letzter Punkt
http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/pb/site/pbs-bw/get/documents/mfw/PB5Documents/pdf/fo/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf
-
was würde denn passieren wenn man sich nicht alle 3 jahre macht ?
wozu ist das denn notwendig wenn man doch den Arbeitgeber nicht wechselt ? Ich versteh dann den Sinn nicht
Viele Grüße
-
Dein AG erhält vom dt. FA einen Freistellunsbescheid mit einen Datum drauf, das idR 3 Jahre ist.
Bis zu diesen Datum darf der AG die Lohnsteuer einbehalten und an Dich überweisen. Danach nicht mehr, d.h. er muss bis ein neuer Freistellungsbescheid vorliegt die Lohnsteuer abführen, ansonsten mach er sich strafbar.
Gute Personalbüros erinnern Dich rechtzeitig daran.
-
danke für die ausführliche Information.
das heisst also alle 3 Jahre beim Finanzamt in Frankreich, dass Formular in 3 facher Ausführung vom arbeitgeber bereits ausgefüllt hinschicken und abstempeln lassen usw... ?
-
genau, alle 3 Jahre und bei AG-Wechsel das Prozedere.
Füll Dir die pdf am Rechner aus, dann musst Du nur das Datum ändern....
-
ich werd mal bei meiner personalabteilung nachfragen, denn da kam noch nie eine info...
bezüglich abspeichern und datum ändern, das werd ich machen danke :)
eigentlich war das thema für meine freundin gedacht, da sie demnächst den arbeitgeber wechselt und dann auch eine neue bescheinigung braucht.
das wollte ich eigentlich nur wissen, trotzdem danke :)
-
Hallo zusammen,
wenn man bereits den Grenzgänger status hat und den Arbeitgeber wechselt, reicht es dann aus die 3 fache Ausführung der Grenzgängerbescheinigung beim Finanzamt in Frankreich einzureichen oder müssen nochmal weitere unterlagen (Mietvertrag, Ausweiskopie, Abmeldebescheinigung D, Anmeldebescheinigung F ) dazu ?
viele Grüße
RS
-
reicht aus, dir neue 3-fache Bescheinigung in der genannten Reihenfolge rumzuschicken.
-
Ja und nein.
Kommt drauf an wie lange du schon in Frankreich lebst und ob du schon ne Steuererklärung gemacht hast.
Mein Freund brauchte bei dem dritten Wechsel und neuer Bescheinigung noch beweise.
Da ich aber mit war und ihn "beherberge" galt dieses auch ohne Dokumente.
Wäre er alleine aufm Finanzamt gewesen, hätte er aber weitere Dokumente gebraucht.
-
es geht dabei um meine freundin die hat noch keine steuererklärung gemacht und ist seit februar 2014 gemeldet,
wir werfen das alles immer im finanzamt in den briefkasten und 2 tage später ist es abgestempelt daheim im briefkasten
also ich werd auf nummer sicher gehn und alles an kopien mitschicken
danke
-
ich habe am montag den 15. eine neue grenzgängerbescheinigung wegen arbeitgeber wechsel beim finanzamt in forbach in den briefkasten geworfen
normalerweise dauert es nur 2-3 tage bis man die abgestempelte bescheinigung zurück im briefkasten hat
bis heute habe ich aber nichts erhalten. wisst ihr zufällig ob es momentan wegen den steuererklärungen bei denen länger dauert ?
Viele Grüße
-
ich werd mal bei meiner personalabteilung nachfragen, denn da kam noch nie eine info...
bezüglich abspeichern und datum ändern, das werd ich machen danke :)
eigentlich war das thema für meine freundin gedacht, da sie demnächst den arbeitgeber wechselt und dann auch eine neue bescheinigung braucht.
das wollte ich eigentlich nur wissen, trotzdem danke :)
der AG darf die Lohnsteuer einbehalten und an Dich überweisen.
htc one mini 2 schutzhülle (http://www.hulle6.com/category-htc-one-mini-2-m8-mini-zubehoer-143.html)