Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: RS2000 am 21. Juli 2014, 12:57:10

Titel: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: RS2000 am 21. Juli 2014, 12:57:10
Hallo zusammen,

leider konnte ich nichts zu diesem Thema hier finden.

Muss man bei aktuellem Wohnort in Frankreich und einem Arbeitgeberwechsel eine neue Grenzgängerbescheinigung vom neuen Arbeitgeber ausfüllen lassen und auf dem Finanzamt in Frankreich abgeben ?

Viele Grüße
RS
Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: banjo am 21. Juli 2014, 13:02:31
ja, und sowieso alle 3 Jahre.
Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: banjo am 21. Juli 2014, 13:04:35
siehe hier, letzte Seite letzter Punkt

http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/pb/site/pbs-bw/get/documents/mfw/PB5Documents/pdf/fo/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf
Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: RS2000 am 21. Juli 2014, 13:07:22
was würde denn passieren wenn man sich nicht alle 3 jahre macht ?

wozu ist das denn notwendig wenn man doch den Arbeitgeber nicht wechselt ? Ich versteh dann den Sinn nicht

Viele Grüße
Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: banjo am 21. Juli 2014, 13:15:40
Dein AG erhält vom dt. FA einen Freistellunsbescheid mit einen Datum drauf, das idR 3 Jahre ist.
Bis zu diesen Datum darf der AG die Lohnsteuer einbehalten und an Dich überweisen. Danach nicht mehr, d.h. er muss bis ein neuer Freistellungsbescheid vorliegt die Lohnsteuer abführen, ansonsten mach er sich strafbar.
Gute Personalbüros erinnern Dich rechtzeitig daran.

Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: RS2000 am 21. Juli 2014, 13:31:08
danke für die ausführliche Information.

das heisst also alle 3 Jahre beim Finanzamt in Frankreich, dass Formular in 3 facher Ausführung vom arbeitgeber bereits ausgefüllt hinschicken und abstempeln lassen usw... ?

Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: banjo am 21. Juli 2014, 13:33:31
genau, alle 3 Jahre und bei AG-Wechsel das Prozedere.
Füll Dir die pdf am Rechner aus, dann musst Du nur das Datum ändern....
Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: RS2000 am 21. Juli 2014, 13:36:16
ich werd mal bei meiner personalabteilung nachfragen, denn da kam noch nie eine info...

bezüglich abspeichern und datum ändern, das werd ich machen danke :)

eigentlich war das thema für meine freundin gedacht, da sie demnächst den arbeitgeber wechselt und dann auch eine neue bescheinigung braucht.
das wollte ich eigentlich nur wissen, trotzdem danke :)

Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: RS2000 am 03. August 2014, 09:42:52
Hallo zusammen,

wenn man bereits den Grenzgänger status hat und den Arbeitgeber wechselt, reicht es dann aus die 3 fache Ausführung der Grenzgängerbescheinigung beim Finanzamt in Frankreich einzureichen oder müssen nochmal weitere unterlagen (Mietvertrag, Ausweiskopie, Abmeldebescheinigung D, Anmeldebescheinigung F ) dazu ?

viele Grüße
RS
Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: banjo am 03. August 2014, 10:17:44
reicht aus, dir neue 3-fache Bescheinigung in der genannten Reihenfolge rumzuschicken.
Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: Dragonvamp am 03. August 2014, 10:47:42
Ja und nein.
Kommt drauf an wie lange du schon in Frankreich lebst und ob du schon ne Steuererklärung gemacht hast.
Mein Freund brauchte bei dem dritten Wechsel und neuer Bescheinigung noch beweise.
Da ich aber mit war und ihn "beherberge" galt dieses auch ohne Dokumente.
Wäre er alleine aufm Finanzamt gewesen, hätte er aber weitere Dokumente gebraucht.
Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: RS2000 am 04. August 2014, 12:39:35
es geht dabei um meine freundin die hat noch keine steuererklärung gemacht und ist seit februar 2014 gemeldet,
wir werfen das alles immer im finanzamt in den briefkasten und 2 tage später ist es abgestempelt daheim im briefkasten

also ich werd auf nummer sicher gehn und alles an kopien mitschicken
danke
Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: RS2000 am 23. September 2014, 10:08:15
ich habe am montag den 15. eine neue grenzgängerbescheinigung wegen arbeitgeber wechsel beim finanzamt in forbach in den briefkasten geworfen
normalerweise dauert es nur 2-3 tage bis man die abgestempelte bescheinigung zurück im briefkasten hat
bis heute habe ich aber nichts erhalten. wisst ihr zufällig ob es momentan wegen den steuererklärungen bei denen länger dauert ?

Viele Grüße
Titel: Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
Beitrag von: Andy24 am 30. Dezember 2014, 11:10:03
ich werd mal bei meiner personalabteilung nachfragen, denn da kam noch nie eine info...

bezüglich abspeichern und datum ändern, das werd ich machen danke :)

eigentlich war das thema für meine freundin gedacht, da sie demnächst den arbeitgeber wechselt und dann auch eine neue bescheinigung braucht.
das wollte ich eigentlich nur wissen, trotzdem danke :)


der AG darf die Lohnsteuer einbehalten und an Dich überweisen.




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