Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Tina.! am 07. Mai 2013, 11:39:24
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Hallöchen Zusammen,
ich habe eine Frage. Aktuell wohnen wir noch in Waldwisse (zuständiges Finanzamt ist Thionville).
Ab Juli wohne ich in Schwerdorff (zuständiges Finanzamt Metz).
Wir machen jetzt bis Ende Mai noch die Steuererklärung, reichen die natürlich in Thionville ein. Muss ich mich dann in Metz anmelden wen wir umziehen und eine neue Steuerbefreiung organisieren oder reicht das, wenn wir 2014 dann die Steuererklärung für 2013 in Metz abgeben??
Da bin ich mir jetzt echt nicht sicher
Vielen DAnk im Voraus für eure Mühe!
LG Spilly
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Die Grenzgängerbescheinigung muss nur alle 3 Jahre oder bei Arbeitgeberwechsel neu beantragt werden. Bei Umzug IMHO nicht.
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Hi banjo!
Vielen Dank für deine Info, dann bin ich beruhigt. Habe sie erst letztes Jahr erneuert! Danke! :-D
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Dein AG hat einen Bescheid bekommen, wonach es ihm erlaubt ist, die Lohnsteuer nicht abführen zu müssen. Das Ding sieht etwa so aus:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=4247.0;attach=871;image
Darauf auch das Datum, bis wann er gültig ist.
Ich würde mir eine Kopie von der PA besorgen.
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Ach das meinst du. Meine Firma ist so nett und regelt das mit dem Finanzamt hier in Merzig.
Wohne schon seit 2008 in F. Muss immer nur von Thionville die Bescheinigung bringen und die regeln das mit dem Finanzamt hier.